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Klagenfurt - Die Plakatserie, mit der Landeshauptmann Gerhard Dörfler eine Jugendkarte des Verkehrsverbundes mit seinem Konterfei bewirbt, verstößt nicht gegen das "Kopfverbot" des Medientransparenzgesetzes. So sieht das Kärntens Landesjurist Albert Kreiner.
Denn das Kopfverbot im § 3a beziehe sich nur auf periodische Druckwerke oder Medien: "Ein Plakat ist ein Druckwerk aber kein periodisches", sagte Kreiner zum Standard. Nach dessen Angaben gelte das Kopfverbot ebensowenig, wenn in Kärnten etwa Folder im Eigenverlag als Beilage einer Zeitung beigelegt werden. Dass kärntenweit neben den Verkehrsverbund-Plakaten auch FPK-Wahlplakate mit Dörfler-Kopf hängen, sei "Zufall", heißt es aus der Plakatier-Firma Epamedia. Die FPK habe eine Werbekampagne gebucht und dafür freie Werbeflächen bekommen.
Die Stadt Villach hat wegen der Dörfler-Plakate - wie Peter Pilz (Grüne) - auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstattet. Da man Mitzahler des Verkehrsverbunds sei, wolle man nicht Döflers Wahlwerbung mitfinanzieren.
Ob das Kopfverbot nach dem Medientransparenzgesetz und die entsprechenden Richtlinien dazu von Bund und Ländern eingehalten werden, wird von keiner Stelle überwacht. Für den Vollzug des Medientransparenzgesetzes insgesamt ist die Medienbehörde KommAustria zuständig, die in diesem Punkt aber nicht tätig werden kann. (stein, DER STANDARD, 24.1.2013, fid, derStandard.at)
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...sehr wohl periodisch. Das betrifft neben diversen Produktwerbungen sowieso die Wahlkampfwerbung. Dass die Abstände der Werbung nicht in gleichen Zeitabständen erfolgt ist dazu kein zwingender Widerspruch, sondern eher Auslegungssache. Interessant erscheint mir hier eher, dass auch dieses Verbot betreffend die Regel gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter" - also 100 Prozent made in Austria.
bei freiheitlichen existiert ein solches wissenschaftlich erwiesenermaßen nur sehr rudimentär zur abdeckung der primärfunktionen wie saufen, wanken etc.. somit kann man von dem körperteil über den schultern eines freiheileilich fühlenden (was wiederum vom bauch ausgeht und sehr extrem ausgeprägt sein kann) Lebewesens auch nicht von einem Kopf sprechen, womit juridisch einwandfrei behauptet werden kann, dass das kopfverbot nicht anzuwenden ist.
Verkehrsverbund: großer Kunde bringt viel Geld in die Hütte.
FPK: Wahlwerbende Partei, noch größerer Kunde, bringt gerade jetzt noch mehr Geld in die Hütte.
Und Ihr wollts uns allen ernstes einreden, dass sich zwei große Kunden, die viel Geld in die Hütte bringen, nicht aussuchen dürfen welche Flächen sie buchen.
Das der Plakatierer das zufällig so aufpickt hat - oder was?
Geh bitte des lieg weit weit weit über dem Leilei-Faktor.
Ein Plakat wird aufgeklebt und zu einem späteren Zeipunkt wieder entfernt oder überklebt. Ein periodisches Druckwerk erscheint periodisch neu. Oder sollten Sie das Wort "periodisch" nicht kennen?
weil in der Zeitung auch jeden Tag ein anderer Inhalt kommt; den tatsächlichen Unterschied, ob sein Kopf aus der Zeitung herausgrinst oder vom Plakat kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Beides ist extrem entbehrlich...
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