Dörfler-Plakate von "Kopfverbot" ausgenommen

23. Jänner 2013, 18:01

Landesjurist Albert Kreiner: Kopfverbot bezieht sich nicht auf Plakate

Klagenfurt - Die Plakatserie, mit der Landeshauptmann Gerhard Dörfler eine Jugendkarte des Verkehrsverbundes mit seinem Konterfei bewirbt, verstößt nicht gegen das "Kopfverbot" des Medientransparenzgesetzes. So sieht das Kärntens Landesjurist Albert Kreiner.

Denn das Kopfverbot im § 3a beziehe sich nur auf periodische Druckwerke oder Medien: "Ein Plakat ist ein Druckwerk aber kein periodisches", sagte Kreiner zum Standard. Nach dessen Angaben gelte das Kopfverbot ebensowenig, wenn in Kärnten etwa Folder im Eigenverlag als Beilage einer Zeitung beigelegt werden. Dass kärntenweit neben den Verkehrsverbund-Plakaten auch FPK-Wahlplakate mit Dörfler-Kopf hängen, sei "Zufall", heißt es aus der Plakatier-Firma Epamedia. Die FPK habe eine Werbekampagne gebucht und dafür freie Werbeflächen bekommen.

Die Stadt Villach hat wegen der Dörfler-Plakate - wie Peter Pilz (Grüne) - auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstattet. Da man Mitzahler des Verkehrsverbunds sei, wolle man nicht Döflers Wahlwerbung mitfinanzieren.

Ob das Kopfverbot nach dem Medientransparenzgesetz und die entsprechenden Richtlinien dazu von Bund und Ländern eingehalten werden, wird von keiner Stelle überwacht. Für den Vollzug des Medientransparenzgesetzes insgesamt ist die Medienbehörde KommAustria zuständig, die in diesem Punkt aber nicht tätig werden kann. (stein, DER STANDARD, 24.1.2013, fid, derStandard.at)

 

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jaja, ...

... der "gute" gaskraftwerk-albert, die antwort kärntens auf schuck norris!

Dörfler hat das missverstanden,

er hat geglaubt, im Gesetz steht ein Kopftuchverbot und das würde er oba sicha nie varletzn.

In der Regel erfolgt auch Plakatwerbung...

...sehr wohl periodisch. Das betrifft neben diversen Produktwerbungen sowieso die Wahlkampfwerbung. Dass die Abstände der Werbung nicht in gleichen Zeitabständen erfolgt ist dazu kein zwingender Widerspruch, sondern eher Auslegungssache. Interessant erscheint mir hier eher, dass auch dieses Verbot betreffend die Regel gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter" - also 100 Prozent made in Austria.

im kopf ist bei den menschen ein gehirn angesiedelt

bei freiheitlichen existiert ein solches wissenschaftlich erwiesenermaßen nur sehr rudimentär zur abdeckung der primärfunktionen wie saufen, wanken etc.. somit kann man von dem körperteil über den schultern eines freiheileilich fühlenden (was wiederum vom bauch ausgeht und sehr extrem ausgeprägt sein kann) Lebewesens auch nicht von einem Kopf sprechen, womit juridisch einwandfrei behauptet werden kann, dass das kopfverbot nicht anzuwenden ist.

Dass kärntenweit neben den Verkehrsverbund-Plakaten auch FPK-Wahlplakate mit Dörfler-Kopf hängen, sei "Zufall", heißt es aus der Plakatier-Firma Epamedia. Die FPK habe eine Werbekampagne gebucht und dafür freie Werbeflächen bekommen.

Verkehrsverbund: großer Kunde bringt viel Geld in die Hütte.
FPK: Wahlwerbende Partei, noch größerer Kunde, bringt gerade jetzt noch mehr Geld in die Hütte.

Und Ihr wollts uns allen ernstes einreden, dass sich zwei große Kunden, die viel Geld in die Hütte bringen, nicht aussuchen dürfen welche Flächen sie buchen.
Das der Plakatierer das zufällig so aufpickt hat - oder was?
Geh bitte des lieg weit weit weit über dem Leilei-Faktor.

Und? Wo ist die Neuigkeit?

Dass Dörflers Rettich, dessen einzige Funktion ist, zu verhindern, dass es in seinen Hals reinregnet, nie und nimmer unter ein "Kopfverbot" fallen könnte, erklärt sich wohl von selbst.

Gut, dass es nur "Kopfverbot" und kein "Hirnverbot" gibt.

Da wär die Sache in Kärnten dann eindeutig :-)

bin ja

kein jurist. aber was ist an einem plakat nicht periodisch? die werden kaum ewig dort kleben. also ist auch tv werbung erlaubt.?

Bin auch kein Jurist, aber ...

... der Unterschied zwischen periodischem Einatmen und einmal Einatmen und dann nimmerhr ist mir schon geläufig :-)

ich glaub das verstehe ich auch,

aber was ist der unterschied zwischen einem periodischen druckwerk und einem plakat?

Wenn Sie das Eine verstünden, müssten Sie auch das Andere verstehen.

Ein Plakat wird aufgeklebt und zu einem späteren Zeipunkt wieder entfernt oder überklebt. Ein periodisches Druckwerk erscheint periodisch neu. Oder sollten Sie das Wort "periodisch" nicht kennen?

mag stimmen, aber ist nur bedingt logisch

weil in der Zeitung auch jeden Tag ein anderer Inhalt kommt; den tatsächlichen Unterschied, ob sein Kopf aus der Zeitung herausgrinst oder vom Plakat kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Beides ist extrem entbehrlich...

DÖRFLER-Kopf und Wahl-WERBUNG

Ein Schelm.....
:-)

Peter Pilz - Robin Hood der verkommenen österreichischen Politik!

vielleicht ist das ja eine hohlkopf-ausnahme.

Bis jetzt wurde noch jedes Gutachten von dem Kreiner gerichtlich zerlegt. So wird es auch bei dem Kopf zu einem Köpfler kommen.

kopf? beim dörfler???

egal wie man den ablichtet, kopf seh ich keinen....eher nur das andere ende....NICHT die füße!

Mit dem Gesicht

Wahlwerbung zu machen ist ja schon frevel. Wenn man noch den IQ bedenkt sollte so ein Dörfler-Plakat eher abschreckend wirken.

als nächstes kommen sie noch mit der ausrede

das sei gar nicht der kopf gewesen, sondern ein anderer, ebenfalls runder körperteil...

Zum Begriff Kopf gehört ja "Sitz der Denkfähigkeit", also passts eh

Da der Landeshauptmann von Kärnten diese gerichtlich bestätigt nicht besitzt, kann es sich nicht um einen Verstoss gegen das "Kopfverbot" handeln.

Dem gemäß hätte sich der Klubobmann der ÖVP-Parlamentsfraktion längst umtaufen lassen müssen !

Auch diese Spitzfindigkeiten

werden diesem Haider-Dolm nicht helfen können.

Das größere Problem ist wohl eher dass da wer ernsthaft glaubt, dass man mit dem Schädel tatsächlich etwas positiv bewerben kann...

Das größere Problem ist wohl eher, dass wer diesen beworbenen Schädel tatsächlich wieder wählen wird (und wohl leider nicht zu wenige).

Das auch, ja...
Scheint für viele ein Identifikationsobjekt zu sein in dem sie sich wiedererkennen ;o)

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