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Hinter Klostermauern wird über das Urteil nachgedacht.

Foto: APA/DIETMAR STIPLOVSEK

Bregenz - Erstmals haben sich Missbrauchsopfer in einem Zivilverfahren gegen eine kirchliche Organisation durchgesetzt: Die Ansprüche zweier ehemaliger Schüler des Klosters Mehrerau sind nicht verjährt. Das erkannte Richterin Birgit Vetter knapp ein Jahr, nachdem die heute 46- bzw. 58-jährigen Männer unabhängig voneinander das Kloster auf Schmerzensgeld und Verdienstentgang geklagt haben.

Das Zwischenurteil (es wurde vorerst die Frage der Verjährung behandelt) sei ein Etappensieg, sagt der Psychologe und Exschüler Philipp Schwärzler, der mit einer Gruppe ehemaliger Internatszöglinge das Verfahren des 46-Jährigen unterstützt. Nun komme es darauf an, ob das Kloster die Entscheidung akzeptiere, dann könne über Haftung und Höhe der Entschädigung (135.000 Euro wurden im Fall des 46-Jährigen, 200.000 im Fall des 58-Jährigen eingeklagt) entschieden werden.

Gutachten des Sachverständigen

Der heute 46-Jährige wurde 1982 mehrmals vom damaligen Regens (Internatsleiter) sexuell missbraucht und schließlich in einer Pfadfinderhütte von diesem Pater "brutal vergewaltigt", so die Richterin in der Urteilsbegründung. Pater Johannes sei als gewalttätig und gewaltbereit bekannt gewesen, ebenso hätten die Organe des Klosters von der pädophilen Neigung des Paters gewusst, als sie ihn als Lehrer, Erzieher und Regens einsetzten. Davon habe der Kläger erst 2012 erfahren. Da sei ihm erstmals bewusst geworden, dass die Verantwortlichen maßgebliches Verschulden (Auswahlverschulden, Überwachungsverschulden) treffe. Die dreijährige Verjährungsfrist beginne deshalb im Februar 2012.

Im Falle des anderen Mannes orientiert sich die Richterin am Gutachten des Sachverständigen, der plausibel machen konnte, dass schwere traumatische Ereignisse über Jahrzehnte nicht in der Erinnerung präsent seien, aber plötzlich (beispielsweise durch Medienberichte über ähnliche Erlebnisse) ans Bewusstsein dringen können. Beim Kläger sei das passiert, argumentiert die Richterin, die Verjährungsfrist beginne erst mit der bewussten Erinnerung.

Die Klosterverantwortlichen hätten bereits 1968, als der damals 14-Jährige erstmals Opfer von Pater Johannes wurde, von Gewaltakten des Paters gewusst. Dem damaligen Abt Kassian Lauterer waren polizeiliche Ermittlungen wegen sexueller Übergriffe bekannt.

Keine Reaktion des Abtes

Für Klosteranwalt Bertram Grass ist die Begründung "juristisches Neuland" . Die Verjährungsproblematik sei eine interessante Sache, die wohl erst in letzter Instanz geklärt werden könne. Er empfehle dem Kloster, die Entscheidung zu bekämpfen. "Wie das Kloster entscheiden wird, weiß ich nicht, ich bin ja nicht der Vormund des Abts."

Das ist eher der Zuständige für die Krisen-PR, Harald Schiffl, der statt Abt Anselm van der Linde mit den Medien spricht. Schiffl, früherer Hochegger-Partner und Krisensprecher der Kaprun AG, gibt sich zum Urteil wortkarg: "Wie so oft ist der Abt auf Dienstreise, ich kann also noch nicht sagen, wie es weitergeht."

Klägeranwalt Sanjay Doshi: "Die Entscheidung von Abt Anselm van der Linde wird sichtbar machen, inwieweit die heutige Klerikergeneration bereit ist, zu den folgenschweren Verfehlungen der Vergangenheit zu stehen und dafür endlich Verantwortung zu übernehmen." (Jutta Berger, DER STANDARD, 24.1.2013)