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Hinter Klostermauern wird über das Urteil nachgedacht.
Bregenz - Erstmals haben sich Missbrauchsopfer in einem Zivilverfahren gegen eine kirchliche Organisation durchgesetzt: Die Ansprüche zweier ehemaliger Schüler des Klosters Mehrerau sind nicht verjährt. Das erkannte Richterin Birgit Vetter knapp ein Jahr, nachdem die heute 46- bzw. 58-jährigen Männer unabhängig voneinander das Kloster auf Schmerzensgeld und Verdienstentgang geklagt haben.
Das Zwischenurteil (es wurde vorerst die Frage der Verjährung behandelt) sei ein Etappensieg, sagt der Psychologe und Exschüler Philipp Schwärzler, der mit einer Gruppe ehemaliger Internatszöglinge das Verfahren des 46-Jährigen unterstützt. Nun komme es darauf an, ob das Kloster die Entscheidung akzeptiere, dann könne über Haftung und Höhe der Entschädigung (135.000 Euro wurden im Fall des 46-Jährigen, 200.000 im Fall des 58-Jährigen eingeklagt) entschieden werden.
Der heute 46-Jährige wurde 1982 mehrmals vom damaligen Regens (Internatsleiter) sexuell missbraucht und schließlich in einer Pfadfinderhütte von diesem Pater "brutal vergewaltigt", so die Richterin in der Urteilsbegründung. Pater Johannes sei als gewalttätig und gewaltbereit bekannt gewesen, ebenso hätten die Organe des Klosters von der pädophilen Neigung des Paters gewusst, als sie ihn als Lehrer, Erzieher und Regens einsetzten. Davon habe der Kläger erst 2012 erfahren. Da sei ihm erstmals bewusst geworden, dass die Verantwortlichen maßgebliches Verschulden (Auswahlverschulden, Überwachungsverschulden) treffe. Die dreijährige Verjährungsfrist beginne deshalb im Februar 2012.
Im Falle des anderen Mannes orientiert sich die Richterin am Gutachten des Sachverständigen, der plausibel machen konnte, dass schwere traumatische Ereignisse über Jahrzehnte nicht in der Erinnerung präsent seien, aber plötzlich (beispielsweise durch Medienberichte über ähnliche Erlebnisse) ans Bewusstsein dringen können. Beim Kläger sei das passiert, argumentiert die Richterin, die Verjährungsfrist beginne erst mit der bewussten Erinnerung.
Die Klosterverantwortlichen hätten bereits 1968, als der damals 14-Jährige erstmals Opfer von Pater Johannes wurde, von Gewaltakten des Paters gewusst. Dem damaligen Abt Kassian Lauterer waren polizeiliche Ermittlungen wegen sexueller Übergriffe bekannt.
Für Klosteranwalt Bertram Grass ist die Begründung "juristisches Neuland" . Die Verjährungsproblematik sei eine interessante Sache, die wohl erst in letzter Instanz geklärt werden könne. Er empfehle dem Kloster, die Entscheidung zu bekämpfen. "Wie das Kloster entscheiden wird, weiß ich nicht, ich bin ja nicht der Vormund des Abts."
Das ist eher der Zuständige für die Krisen-PR, Harald Schiffl, der statt Abt Anselm van der Linde mit den Medien spricht. Schiffl, früherer Hochegger-Partner und Krisensprecher der Kaprun AG, gibt sich zum Urteil wortkarg: "Wie so oft ist der Abt auf Dienstreise, ich kann also noch nicht sagen, wie es weitergeht."
Klägeranwalt Sanjay Doshi: "Die Entscheidung von Abt Anselm van der Linde wird sichtbar machen, inwieweit die heutige Klerikergeneration bereit ist, zu den folgenschweren Verfehlungen der Vergangenheit zu stehen und dafür endlich Verantwortung zu übernehmen." (Jutta Berger, DER STANDARD, 24.1.2013)
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Mit ein Grund, dass die Betroffenen den Mut fanden, die Klage einzureichen war das Faktum, dass ehem. Schulkollegen und weitere Betroffene der Plattform als Sponsoren auftraten, um die Klage zu finanzieren. Solidarität wird die Kirche in die Knie zwingen: Gemeinsam werden wir uns diesem verbrecherischen Missbrauch nicht beugen!
Durch die machtvolle Praxis der Vertuschung sind die Sexualverbrechen ja erst in die Verjährung geraten. Das ist zu berücksichtigen! Jeder Betroffene hat sich irgendwie gewehrt, stand aber einer gemeinen und gewalttätigen Mafia gegenüber, die jede Regung unterdrückte! Wie soll da so ein Verbrechen verjährt sein? Die Verjährung trat ja wegen der Vertuschung ein!
Ohne Vertuschung und das grausame mundtot Machen wäre keines dieser Verbrechen in die Verjährung geraten!
da wird wieder beinhart mit der verjährung kalkuliert. das zeigt mal wieder wie sehr es notwendig ist die leute von anfang an vor weltliche gerichte zu stellen und keine kommissionen oder ähnliches als feigenblatt der aufarbeitung vorzuziehen
unterschreiben, dann werden alle gleich behandelt. Ist schon zynisch genug, sich in der Verjährung auf weltliche Gesetze zu berufen, andereseits aber immer argumentieren, dass das Sache der Kirche sei. Gratulation der mutigen Richterin, die sich von den Religionen nicht einschüchtern lässt.
... und das sage ich als Christ. Es darf und kann nicht sein, dass bei einer Religion Missbrauch verjährt oder nicht bestraft wird.
Gruppen, die unter den Deckmantel von Religion Verbrechen begehen, gibt es schon viel zu viele.
www.destruktive-gruppen-erkennen.com
Gero, Sie sind der einzige Christ, der bisher gegen die Praxis der mafiösen Vertuschung und Heuchelei mit der Klasnic-Kommission ist. Wie können Sie sich da noch Christ nennen? Stehen Sie damit nicht längst außerhalb dieser Kinderfickersekte? Oder wollen Sie da noch dazu gehören?
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