Wien - Vor der ersten Verhandlungsrunde über die Reform der parlamentarischen U-Ausschüsse am Donnerstag machen die Grünen Druck. Um noch vor dem Sommer und damit in dieser Legislaturperiode einen Parlamentsbeschluss zustande zu bringen, müsste man im April die Verhandlungen abschließen, sagte der Grüne Verhandler Dieter Brosz am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Deshalb müsse es jetzt "ruck, zuck" gehen.

6.000 Unterschriften für Anti-Korruptionsvolksbegehren

Mit dem Schwenk von SPÖ-Kubobmannn Josef Cap, der zuletzt doch den Verfassungsgerichtshof als Schiedsstelle im Fall von Streitigkeiten akzeptiert hatte, sieht Brosz die Chancen auf eine Lösung jedenfalls gestiegen. Auch das von den Grünen eingeleitete Anti-Korruptionsvolksbegehren, das ebenfalls die Einsetzung eines U-Ausschusses als Minderheitenrecht verlangt, könnte nach Ansicht der Grünen zu dem Meinungsumschwung beigetragen haben.

Die Grünen haben nach Angaben von Brosz dafür bereits rund 6.000 Unterschriften gesammelt, die etwas mehr als 8.000, die zur Einbringung notwendig sind, wollen sie in ein bis zwei Wochen beisammen haben.

Brosz: ÖVP-Vorschlag würde Aufklärung behindern

Die zuletzt von ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf erhobene Forderung, die Immunität der Abgeordneten für die Zeit ihrer Tätigkeit im U-Ausschuss auszusetzen, nimmt Brosz nicht ganz ernst. Kopf sei "in Erregung" gewesen, als er das gefordert habe, deshalb glaube er nicht, dass die ÖVP diese Position ernsthaft einbringen werde.

Wesentlich ernster nimmt Brosz die Forderung Kopfs, dass nur jene Dinge aus U-Ausschuss-Akten verwendet und zitiert werden dürfen, die explizit im Ausschuss ausgesprochen wurden. Damit würde die Aufklärung behindert, im Mittelpunkt müsse die Verwertung der Erkenntnisse stehen, sagte Brosz. Bestätigt sieht er sich dabei durch zwei Gutachten des Verfassungsrechtlers Theo Öhlinger und des Rechts- und Legislativdienstes.

Vorbild Deutschland

Als Vorbild einer Neuregelung beharren die Grünen auf dem Modell des Deutschen Bundestages, auf das sich die Parteien bereits im September 2009 grundsätzlich verständigt haben. Demnach soll auch in Österreich ein Viertel der Abgeordneten nicht nur einen U-Ausschuss, sondern auch die Ladung von Zeugen und Beweismittel beantragen können. Abweichend vom deutschen Modell können sich die Grünen vorstellen, dass maximal zwei von einer Minderheit eingesetzte U-Ausschüsse gleichzeitig tagen. Eine Mehrheit könnte allerdings dann weitere U-Ausschüsse einsetzen.

Zwangsmaßnahmen sollen verschärft werden

Ebenso wie in Deutschland sollen U-Ausschüsse nach den Plänen der Grünen alle Sachverhalte untersuchen können, die im öffentlichen Interesse liegen. U-Ausschüsse sollen kein gesetzlich festgelegtes Ende haben, eine Beendigung soll nur mit Zustimmung der Antragsteller möglich sein. Auch Privatpersonen und private Unternehmen sollen zur Herausgabe von Beweismitteln verpflichtet werden.

Auch die Zwangsmaßnahmen bei Aussageverweigerung oder Zurückhaltung von Beweismitteln wollen die Grünen nach deutschem Vorbild verschärfen. Bei Streitigkeiten soll zwar im Parlament entschieden werden, wenn es schnell gehen soll, in grundsätzlichen Fragen soll aber der Verfassungsgerichtshof als Streitbeilegungsstelle fungieren. Schließlich wünschen sich die Grünen auch die Möglichkeit von Bild- und Tonaufnahmen beziehungsweise Übertragungen aus dem Ausschuss. (APA, 23.1.2013)