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Wien - Die Eintragungswoche für das "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" ist fixiert. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) legte sie auf 15. bis 22. April 2013 fest, das ist exakt jener Zeitraum, in dem auch das "Volksbegehren Demokratie Jetzt!" der Bewegung "MeinOE" stattfindet. Dies sei "mit Blick auf eine gebotene Verwaltungsökonomie" gewählt worden, hieß es in einer Aussendung des Ministeriums am Montagabend.
Der Antrag für das Volksbegehren wurde am 31. Dezember 2012 eingebracht, das Ministerium zählte 8.567 gültige Unterstützungserklärungen (8.032 waren notwendig). Stichtag für die Eintragung in der Wählerevidenz ist der 11. März 2013.
Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommt, die in parlamentarische Behandlung genommen werden kann, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich. Die Zahl der vorgelegten gültigen Unterstützungserklärungen wird auf diese Eintragungen angerechnet. (APA, 21.1.2013)
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eine ganz kleine, aber sehr laute Gruppe.
Dieses "Volksbegehren hat trotz reger Unterstützung des "lachsfarbenen Blattes", sowie der üblichen Verdächtigen von Kommunisten über die ÖH bis zu diversen anderen linken Vereinen ein Jahr für 8.000 Unterschriften gebraucht.
Hier treten dann 5, 6 Hanseln mit je drei Niks auf und spielen "Massenbewegung".
und bevor jetzt die rote stricherlflut kommt: schauts euch doch den alm an, spätestens seit seiner nudelsieb-geschichte hat er jede seriosität zu diesem thema verloren, weil er sich damit selbst lügen strafte, behauptete er doch immer "nicht gegen religion selbst, sondern gegen ihren staatlichen status" aufzubegehren, zieht religion jetzt per se ins lächerliche.
troll halt.
Religion ist wunderbar, vorausgesetzt sie ist wirklich Privatsache!
Sogar meine alte Mutter war paff erstaunt, als sie auf dem Maturazeugnis des Enkels das rel. Bekenntnis entdeckte!
Tschuligung! Wenn ich mich wo mit einem österr. Zeugnis vorstelle, muss ich mich aber nicht outen, an welchen kultischen Handlungen ich teilnehme, oder?
das geht sehr sehr weit und überschreitet meiner Meinung nach schon die Menschenrechtskonvention!
da wird ein grundvernünftiges Begehren, wie es das Volksbegehren "Demokratie Jetzt!" ist, mit dem Sammelsurium an Forderungen einer lauten versponnenen Randgruppe zusammen gespannt.
Das ist ein politischer Kunstfehler der Frau Innenminister.
auch wenn ihr Kommentar offensichtlich nur der Provokation dient, hier trotzdem meine Antwort:
Sie halten die Forderung nach einer konsequenten Trennung von Kirche und Staat also für Spinnerei? Genau genommen könnte diese Initiative ebenso unter einem Slogan wie "Demokratie Jetzt!" laufen.
oder ist mit einem Bischofsamt irgendeine staatliche Funktion verbunden bzw. der Bundespräsident auch Kirchenoberhaupt? Nichts anderes ist zu verlangen.
Gerade einer demokratischen Gesellschaft gibt es aber natürlich Kooperationen und Berührungspunkte zwischen Staat und Privaten - egal ob diese Privaten NGOs, Gewerkschaften oder Kirchen sind. Dabei gibt es typischerweise ein Geben und Nehmen auf beiden Seiten.
Meine Bemerkung war aber vor allem darauf bezogen, dass schon die Forderungen dieser Truppe inhaltlich einfach Falsches enthalten.
ja- ohne Brett vor dem Kopf schon.
Verträge hat der Staat nämlich
1.) nicht nur mit dem Vatikan, sonder mit hunderten anderen Staaten - trotzdem wird daraus kein Einheitsstaat,
2.) mit vielen Privaten - Unternehmen und Einzelpersonen.
Weil der Staat (Bund oder Länder) aber etwa einen Vertrag mit einem Reinigungsunternehmen zur Reinigung von Büroräumen hat, wird das Putzunternehmen auch noch kein Staat.
Sie haben immer noch nicht verstanden. Der Staat hat mit der Kirche einen Vertrag von VERFASSUNGSRANG !! Auf welchen der von ihnen Aufgezählten trifft das noch zu?
Dieser Vertrag gewährt der katholischen Kirche weitreichende finanzielle und andere Privilegien, die keine andere private Organisation auch nur annähernd hat. Und zum drüberstreuen, damit es so richtig sittenwidrig wird, ist dieser Vertrag nur mit Einwilligung des Vatikan kündbar!
Zur Demokratie gehört auch, dass nicht bestimmte Gesellschaftsgruppen nur aus historischen aber sonst nicht weiter rechtfertigbaren Gründen Sonderrechte genießen, dass der Staat nicht eine Form der Weltanschauung gegenüber allen anderen bevorzugt (also religiös vor politisch und humanistisch, pazifistisch usw.), dass der Staat nicht bestimmte Religionsgemeinschaften vor anderen privilegiert, dass nicht kleine Kinder auf Staatskosten religiös indokriniert werden usw. usf.
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