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Kurt Scheuch muss wegen seinem "Kröten-Sager" 6600 Euro Bußgeld zahlen und sich entschuldigen.
Leoben - Am Freitag stand Kurt Scheuch, Kärntner FPK-Landeshauptmannvize, in Leoben wegen Beleidigung vor Gericht. Er hatte 2011 Christian Liebhauser-Karl, den Richter, der seinen Bruder Uwe Scheuch in der Part-of-the-game-Affäre erstinstanzlich zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt hatte, eine "Kröte" und einen "wild gewordenen Rambo-Richter" genannt.
"Es ist auch jetzt nicht ganz einfach für mich - emotional", sagt Scheuch gedrückt, als ihn Richter Harald Stellwag fragt, wie er am 2. August 2011 von der Verurteilung seines Bruder erfahren hatte. "Zu Hause per SMS", so Scheuch, aber er wisse es nicht genau, so "paralysiert, handlungsunfähig" und im "emotionalen Ausnahmezustand" sei er gewesen. Man habe mit Freispruch gerechnet, doch "die Freimaurer" hätten das Urteil schon "fix-fertig geschrieben" gehabt.
Anwalt Michael Sommer erklärt die Verteidigungslinie: Wut über das Urteil und Mitleid für den Bruder - "Wir sind nicht nur Brüder, wir sind sehr, sehr eng" - sollen eine straffreie "Entrüstungsbeleidigung" rechtfertigten. Stellwag hört Scheuch lange mit verständnisvoller Miene zu, um dann Staatsanwältin Nicole Dexer recht zu geben: Für die Entrüstungsbeleidigung sei zwischen Urteilsverkündung und dem Sager ins Mikro auf dem Event abends in Pörtschach zu viel Zeit vergangen.
Die Stimmung auf jener FPK-Veranstaltung beschreibt ein Zeuge als "fast unheimlich".
FPÖ-General Herbert Kickl habe die Menge aufgepeitscht: "Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn Christian Liebhauser-Karl im Saal gewesen wäre."
Richter Stellwag stellt eine Diversion in Aussicht, allerdings nicht, wenn Scheuch dabei bleibt, "nicht schuldig" zu sein. Scheuch muss sich mit seinem Anwalt beraten. Pause. Er kommt angespannt zurück. Er übernehme die Verantwortung für seine Aussage "und sehe, dass sie nicht richtig war", presst Scheuch heraus.
Doch Stellwag will auch eine öffentliche Entschuldigung von Scheuch beim Richterkollegen. Weitere Unterbrechung. Scheuch kommt mit seinem Anwalt zurück und sitzt dem Richter noch angespannter gegenüber. Man wartet auf die Staatsanwältin, da bricht es plötzlich aus dem Richter, der sich ein Grinsen nicht verkneifen kann, heraus: "Was ist eigentlich aus Ihrem Krokodil geworden? Da hat man nie mehr was gehört." Scheuch bemerkt, dass er das Tier "nie erworben" habe.
Für die Kröte setzt es 6600 Euro Geldbuße, so Scheuch sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei Liebhauser-Karl entschuldigt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Eine Diversion sei selten, so Stellwag. Nächstes Mal "müssen Sie mit einer Verurteilung rechnen". (Colette M. Schmidt, DER STANDARD, 19.1.2013)
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Eines vorneweg: Ich bin Freund der FPÖ oder deren Politiker.
Ich finde jedoch, dass die Beleidigung eines anderen vor mehreren Leuten keine strafbare Handlung sein sollte. Stellen Sie sich vor, Sie beschimpfen jemanden als "Arschloch" sodass es mehrere Leute hören können. Sie begehen dadurch eine Straftat! Insbesondere sollte man als Angehöriger nach einem Urteil den Richter beschimpfen dürfen ohne selbst eine Anklage fürchten zu müssen - das ist doch nur allzu menschlich. Selbstverständlich hat es niemand, auch kein Richter verdient beschimpft zu werden.
Aber deshalb jemanden strafrechtlich zu verfolgen halte ich für lächerlich. Hier ist meines Erachtens die Meinungsfreiheit ein weitaus höheres Gut!
wäre sonst wirklich eine komische Einleitung gewesen.
Ich weiß nicht, welchen Umgang Sie pflegen und es sollte Ihnen wenigstens zu denken geben, wenn in Ihrem Umfeld Leute in größerer Runde andere als Arschloch beschinpfen, aber die öffentliche Beschimpfung von Richtern durch Politiker untergräbt den Rechtsstaat. Egal, welche Partei, Politiker, die Richter oder (wie es Haider getan hat) Verfassungsrichter beschimpfen, sollten bestraft werden, wenn sie schon nicht so viel sind, zurückzutreten.
Ich verstehe Ihren Standpunkt sehr gut. Mir würde es im Traum nicht einfallen, jemanden derart öffentlich zu beschimpfen. Und zwar nicht nur deshalb, da ich es tunlichst vermeide, Straftaten zu begehen. Ich halte das für keinen guten Umgang miteinander.
Ich hätte auch nichts gegen eine Verwaltungsstrafe einzuwenden - also wie als Fußgänger bei Rot über die Ampel zu laufen. Aber einen Strafprozess, weil man "Kröte" zu einem Richter gesagt hat, der einen Verwandten verurteilt, das halte ich für unangemessen.
"Für die Entrüstungsbeleidigung sei zwischen Urteilsverkündung und dem Sager ins Mikro auf dem Event abends in Pörtschach zu viel Zeit vergangen."
..."Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn Christian Liebhauser-Karl im Saal gewesen wäre."
“ Man habe mit Freispruch gerechnet, doch "die Freimaurer" hätten das Urteil schon "fix-fertig geschrieben" gehabt.“
Alleine dafür gehörte ihm das nächste Verfahren an den Hals.
"Wir sind nicht nur Brüder, wir sind sehr, sehr eng"
“sehr eng“ im haiderschen Sinne? ;oP
Unter all dem teilweise berechtigten Gekicher über die kriecherischen Windungen des "Herrn" Scheuch scheint die skandalöse Tatsache unterzugehen, dass der Angeklagte in einer offensichtlich gut vorbereiteten Doppelconference mit seinem Advokaten Richter Liebhauser-Karl in einer Weise mit Dreck beworfen hat, die ihresgleichen sucht.Und das ohne Eingreifen des Vorsitzenden.
Ich finde das atemberaubend.
Der "Freimaurer"-Arwurf ist nichts anderes als N@tsi-Code, der Vorwurf lautete, der Richter hätte sich über das Gesetz hinweggesetzt und ging m. E. sogar in Richtung Beweismittelfälschung ("Urkundenbeischaffung des Herrn Liebhauser").
Scheuch kann sich freuen. Er durfte nachtreten, bislang unwidersprochen. Scheuch ist weiterhin unbescholten.
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