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Kurt Scheuch muss wegen seinem "Kröten-Sager" 6600 Euro Bußgeld zahlen und sich entschuldigen.

Foto: apa/Leodolter

Leoben - Am Freitag stand Kurt Scheuch, Kärntner FPK-Landeshauptmannvize, in Leoben wegen Beleidigung vor Gericht. Er hatte 2011 Christian Liebhauser-Karl, den Richter, der seinen Bruder Uwe Scheuch in der Part-of-the-game-Affäre erstinstanzlich zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt hatte, eine "Kröte" und einen "wild gewordenen Rambo-Richter" genannt.

"Es ist auch jetzt nicht ganz einfach für mich - emotional", sagt Scheuch gedrückt, als ihn Richter Harald Stellwag fragt, wie er am 2. August 2011 von der Verurteilung seines Bruder erfahren hatte. "Zu Hause per SMS", so Scheuch, aber er wisse es nicht genau, so "paralysiert, handlungsunfähig" und im "emotionalen Ausnahmezustand" sei er gewesen. Man habe mit Freispruch gerechnet, doch "die Freimaurer" hätten das Urteil schon "fix-fertig geschrieben" gehabt.

Anwalt Michael Sommer erklärt die Verteidigungslinie: Wut über das Urteil und Mitleid für den Bruder - "Wir sind nicht nur Brüder, wir sind sehr, sehr eng" - sollen eine straffreie "Entrüstungsbeleidigung" rechtfertigten. Stellwag hört Scheuch lange mit verständnisvoller Miene zu, um dann Staatsanwältin Nicole Dexer recht zu geben: Für die Entrüstungsbeleidigung sei zwischen Urteilsverkündung und dem Sager ins Mikro auf dem Event abends in Pörtschach zu viel Zeit vergangen.

Die Stimmung auf jener FPK-Veranstaltung beschreibt ein Zeuge als "fast unheimlich".

Kickl als Aufpeitscher

FPÖ-General Herbert Kickl habe die Menge aufgepeitscht: "Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn Christian Liebhauser-Karl im Saal gewesen wäre."

Richter Stellwag stellt eine Diversion in Aussicht, allerdings nicht, wenn Scheuch dabei bleibt, "nicht schuldig" zu sein. Scheuch muss sich mit seinem Anwalt beraten. Pause. Er kommt angespannt zurück. Er übernehme die Verantwortung für seine Aussage "und sehe, dass sie nicht richtig war", presst Scheuch heraus.

Doch Stellwag will auch eine öffentliche Entschuldigung von Scheuch beim Richterkollegen. Weitere Unterbrechung. Scheuch kommt mit seinem Anwalt zurück und sitzt dem Richter noch angespannter gegenüber. Man wartet auf die Staatsanwältin, da bricht es plötzlich aus dem Richter, der sich ein Grinsen nicht verkneifen kann, heraus: "Was ist eigentlich aus Ihrem Krokodil geworden? Da hat man nie mehr was gehört." Scheuch bemerkt, dass er das Tier "nie erworben" habe.

Für die Kröte setzt es 6600 Euro Geldbuße, so Scheuch sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei Liebhauser-Karl entschuldigt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Eine Diversion sei selten, so Stellwag. Nächstes Mal "müssen Sie mit einer Verurteilung rechnen". (Colette M. Schmidt, DER STANDARD, 19.1.2013)