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Schnee und Sperren können ein Dienstverhinderungsgrund sein. Sanktionen seitens des Arbeitgebers darf es keine geben.
Dienstverhinderungsgrund. So nennt sich das Chaos, das der Schnee in vielen Büros hinterlässt. In Form von Mitarbeitern, die zu spät kommen oder im schlimmsten Fall gar nicht erscheinen. Ein Dienstverhinderungsgrund kann als Rechtfertigung ins Treffen geführt werden, wenn Arbeitnehmer alles Zumutbare unternommen haben, um trotz Wetterkapriolen pünktlich oder überhaupt zur Arbeit zu kommen. Sanktionen des Arbeitgebers darf es dann keine geben, wie die Arbeiterkammer auf ihrer Homepage erklärt.
Hier heißt es: "Sie sind dazu verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen (z.B. früher aufbrechen, eigenen PKW statt öffentliche Verkehrsmittel benutzen), um trotz der ungünstigen Schneeverhältnisse (pünktlich) zur Arbeit zu erscheinen." Allgemeine Richtlinien, was zumutbar ist, existieren nicht. Geprüft werde der Einzelfall, so die Arbeiterkammer: "Für einen gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zumutbar sein, einige Kilometer zu Fuß zur Arbeit zu gehen, wenn die Fahrt mit dem PKW bzw. den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist."
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Dienstgeber umgehend zu informieren, wenn sich Unpünktlichkeit oder Fernbleiben abzeichnet. Urlaubstag muss keiner genommen werden, falls die Präsenz am Dienstort den Schneeverhältnissen zum Opfer fällt. Sollte ein Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben zum Anlass für eine Entlassung nehmen, ist das unberechtigt, informiert die Arbeiterkammer.
Beim Anspruch auf Entgelt gibt es Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten. Immer unter der Voraussetzung, dass alles Zumutbare unternommen wurde, um den Arbeitsplatz zu erreichen, haben Angestellte auch bei Abwesenheit Anspruch auf Entgelt. Arbeiter nur, wenn es im Kollektivvertrag keine expliziten Ausnahmen gibt. Im umgekehrten Fall, wenn zum Beispiel Arbeitsplätze wetterbedingt nicht erreichbar sind und nicht gearbeitet werden kann, steht den Dienstnehmern im Normalfall Lohnfortzahlung zu.
Auf einen weiteren Punkt weist die Gewerkschaft der Privatangestellten (gpa) hin: "Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge starken Schneefalls (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet." Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gelte gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als "höherrangiges Gut" - und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung, so die Gewerkschaft. Voraussetzung sei allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen. (om, derStandard.at, 17.1.2013)
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Mhm... Wenns so schneit / weht dass man mit dem Auto nimmer weiterkommt, geht man halt zfuss durch den meterhohen Schnee... Ist ja zumutbar.
In Wien vllt. möglich, aber im Burgenland, wo zwischen den Ortschaften nix ausser Feldern ist, würde ich bestimmt keine Kilometer zu fuß gehen.
In so nem Fall hat mans als Infomatiker einfacher. VPN an, und von zu Haus aus arbeiten.
...auch nicht, wenn die äußeren Umstände ein pünktliches Erscheinen absolut ermöglichen.
Ein Entlassungsgrund liegt in dem Zusammehang nur vor wenn der Arbeitnehmer ohne rechtmäßigen Hintergrund (z.B.: Krankheit oder sonstige persönliche Hinterungsgründe) die Arbeitsleistung für einen erheblichen Zeitraum unterlässt.
Mehrmaliges Zuspätkommen kann aber sehr wohl in einer Kündigung enden, die Bedarf allerdings an sich keiner Begründung. Zudem gibt es bei der Entlassung auch keine Frist, man kann gleich die Sachen packen.
Auf diese Unterscheidung sollte man immer hinweisen bei solchen Artikeln, passiert leider praktisch nie.
...Zuspätkommen oder Nichterscheinen wegen Schnees (vorausgesetzt natürlich der MA informiert den AG sobald es ihm möglich ist): kein Entlassungsgrund, eine Kündigung wäre theoretisch aber sogar möglich (wenn auch moralisch unter aller Sau), jedoch wäre diese aufgrund des Motivs wohl anfechtbar, kenne aber aus dem Gedächtnis keine Präzedenzfälle.
Bei einem "Schnee Chaos" wird bei uns in der Firma nicht mal gefragt warum man zu spät kommt! Wieso auch is ja eh klar! Eines ist nur immer komisch! Die mit der längsten Anreise sind meistens da, die die fast zu Fuß kommen können kommen als letzte *G*
... unsinnig und unverschämt.
Eine Kündigung, wenn man sich keinen Heli chartert ist blödsinnig aber zum Hausdachabschaufeln kann man auch einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen.
Der Arbeitgeber ist langsam aber sicher die Vollkaskoversicherung für die Dienstnehmer. Freizeitunfälle, Sporterkrankungen und Hausdachabschaufeln bezahlt das Unternehmen, weil diese Tätigkeiten ja was mit der Arbeit zu tun haben....
auf beiden Seiten und alles kann geregelt werden. Wenn ich zuhause bleibe um meinen Keller auszupumpen oder den Schnee vom Dach zu schaufeln, dann bleibt logischerweise meine Arbeit auf der Strecke. Wenn da eine Deadline drauf ist, oder eine wichtige Besprechung ansteht, kann wohl jeder verstehen, daß der Arbeitsgeber ein Problem hat. Persönlich würde ich dann halt erst mein Problem lösen und dann später und bis in die Nacht hinein das Wichtigste für den Job erledigen. Kann mir keiner sagen, daß er von 8h00 bis 19h ununterbrochen pumpt oder Schnee schaufelt. Auch die verschneitesten Strassen werden irgendwann geräumt, am frühen Nachmittag kommt man schon durch. Mit gutem Willen. Dann zickt sicher auch der Arbeitgeber nicht.
"Der Arbeitgeber ist langsam aber sicher die Vollkaskoversicherung für die Dienstnehmer."
Gut, dann soll er bitte noch die aufgewendete Zeit zum Erreichen der Arbeitsstelle (und zurück) sowie die Kosten dafür zahlen. Wenn wir schon mit so was kommen ...
Eher ist der Mitarbeiter wie eine Zitrone, die man ausquetschen kann.
Wo ich wohne ist doch wirklich meine Privatsache! Wenn ich gerne im Grünen wohne und einen weiten Weg zur Arbeit in Kauf nehme, warum soll das dann der Arbeitgeber zahlen? Vielleicht auch noch, wenn ich erst während des Dienstverhältnisses übersiedle?
wo man tatsächlich dem Chef gegenüber rechtfertigen muss wieso man bei einem Schneechaos 30 min. zu spät kommen wird und darauf verweist das deswegen die Kündigung nicht rechtskräftig ist oder um das Gehalt jeden Tages kämpfen darf.
Bevor ich in so einer Arbeit meine Lebenszeit verbringe würde ich mir was anderes suchen auch wenn ich dann halt weniger konusmieren kann.
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