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Eine vom Sozialministerium federführend ausgearbeitete Novelle des Verbrechensopfergesetzes hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Damit werden unter anderem die Entschädigungen durch den Staat für Verbrechensopfer erhöht. "Die Neuerungen bringen eine Ausweitung der Leistungen und deutlich verbesserte Verfahrungsabläufe und damit einen leichteren Zugang", erklärte Sozialminister Rudolf Hundstorfer in einer Aussendung.
Mit der Novelle haben nun auch Personen, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, Anspruch auf Unterstützung. Sie sollen künftig Geld erhalten, wenn sie eine Aufenthaltsberechtigung erwirken und in Österreich bleiben.
Schockschäden - auch von nahen Angehörigen - werden ebenfalls anerkannt. Neu ist zudem die Kostenübernahme für Kriseninterventionen durch Notfallpsychologen. Bis zu zehn Sitzungen werden abgegolten.
Die Höhe der Verbrechensopfer-Entschädigung durch den Staat wird hinaufgesetzt und erweitert: Künftig soll es vier Kategorien geben - 2.000/4.000 Euro bei schwerer Körperverletzung bzw. 8.000 und 12.000 Euro bei schweren Dauerfolgen. Die Antragsfristen werden auf zwei Jahre ausgedehnt.
Für Heimopfer ist mit der Novelle nun geregelt, dass für die anspruchsberechtigende Strafdrohung der Entscheidungszeitpunkt maßgeblich ist, also die wesentlich schärfere heutige Gesetzeslage, was "Gewalt als Erziehungsmethode" betrifft.
Opfer von inhaftierten Gewalttätern werden besser gestellt: Verbüßt ein Täter eine Haftstrafe, ruht sein Pensionsbezug. Dies führt oft dazu, dass ein Opfer seine Entschädigung nicht erhält. Die Neuregelung sieht vor, dass das Bundessozialamt die Entschädigung vorschießen kann. (APA, 15.1.2013)
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von "angemessenen" Entschädigungen und die Finanzierung von Therapien etc wäre einfach zu lösen:
Wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe aufgrund eines Gewalt- oder Sexualdeliktes verurteilt wird, wird das gesamte erwirtschaftete Vermögen (insbesondere auch das in Stiftungen oder bei dritten versteckte!) eingezogen und geht in einen Topf aus dem dann Verbrechensopfer unbürokratisch und schnell unterstützt werden, unabhängig davon ob der Täter bereits ermittelt oder bestraft wurde!
wollen sie das gestörte sexualverbrecher nach ihrer haftstrafe unbehandelt in freiheit herumspazieren?
oder sind sie auch so ein todesstrafen und kastrationsbefürworter?
das hat nichts damit zu tun das auch ich die 12000€ als schlechten scherz empfinde. vor allem wenn man sein restliches leben darunter zu leiden hat.
aber bitte zuerst Geld für die Opfer - die bekommen nämlich gar nichts, weil Täter oft kein Geld hat, und Opfer nur ihn klagen kann.
Täter kann man ja eingesperrt lassen, bis Therapie des Opfers vorbei ist, und Geld für Therapie des Täters vorhanden ist
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