Ernst Strasser ist der Erste aus einer Politikergeneration der Jahre ab 2000, der exemplarisch für die Korruptionshäufung jener Jahre bestraft wird. Vier Jahre unbedingt - das bedeutet mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen Gefängnisaufenthalt, selbst wenn eine zweite Instanz die Strafe herabsetzt. Der Richter Georg Olschak betonte in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich, dass es Korruption zwar immer gebe, aber selten in solcher Offenheit und Unverschämtheit wie bei Strasser, der sich erbötig gemacht hatte, für Geld die Formulierung von Gesetzen im EU-Parlament zu beeinflussen.

Strasser ist der erste, aber nicht der einzige Politiker eines gewissen Kalibers, dessen Karriere vor Gericht endet. Es sollte und wird wohl auch noch einige andere aus der Zeit des "Alles geht" geben. (Hans Rauscher, derStandard.at, 14.1.2013)