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Berlin - Nach jahrelangem Streit in Deutschland über Regeln gegen die Kontrolle von Beschäftigten am Arbeitsplatz will die Regierungskoalition nun heimliche Videoaufnahmen grundsätzlich verbieten. Die offene Überwachung soll aber erleichtert werden. Die Opposition spricht von einer Mogelpackung, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kündigt Widerstand gegen das Gesetz an.
"Es ist ein Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte", sagte DGB-Chef Michael Sommer dem ARD-Hauptstadtstudio. Eine massive Ausweitung der Möglichkeiten zur offenen Überwachung schaffe gläserne Arbeitnehmer, monierte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds. "Sie geben einmal die Erlaubnis, zum Beispiel bei Abschluss des Arbeitsvertrages - und dann war es das." Dies werde der DGB nicht hinnehmen.
Nach Aussage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz soll die Neuregelung Grauzonen im geltenden Recht beseitigen, um Bespitzelungsskandale zu verhindern. In der Vergangenheit waren bei der Deutschen Bahn, der Deutschen Telekom und beim Lebensmitteldiscounter Lidl Arbeitnehmer in unzulässiger Weise überprüft worden. Anfang dieses Jahres geriet der Discounter Aldi Süd deswegen in die Schlagzeilen.
Der zuständige Experte der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag-Ausgabe): "Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben." Zuvor hatte er angekündigt, das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz, das die deutsche Regierung schon 2011 eingebracht hatte, werde Anfang dieses Jahres verabschiedet.
SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht sprach von einer "Mogelpackung": "Die Änderungen zum ursprünglich vorgelegten Entwurf täuschen darüber hinweg, dass die Arbeitgeberinteressen hier weiter eindeutig den Ton angeben." Der Linken-Innenpolitiker Jan Korte bezeichnete das Vorhaben als "Verschlimmbesserung": "Keine neue Regelung wäre besser als dieser völlig verkorkste Entwurf."
Die neuen Vorschriften stellen laut "FAZ" jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter den Vorbehalt, dass sie erforderlich sind und ihnen keine wichtigeren Interessen des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Dies gelte etwa für Fragen im Bewerbungsgespräch oder die Anordnung von Eignungstests oder ärztlichen Untersuchungen.
Die FDP-Expertin Piltz sprach von einem "Mindeststandard für alle Betriebe", der auch durch Betriebsvereinbarungen nicht unterschritten werden dürfe. Verboten sei jedwede Videoüberwachung in Umkleidekabinen, Schlafräumen oder im Sanitärbereich. Eine offene Videoüberwachung werde an strikte Vorgaben gebunden und dürfe nicht zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Der CSU-Experte Frieser hatte betont, auch die Unternehmen würden in die Lage versetzt, nach klaren Regeln Korruption zu bekämpfen.
DGB-Chef Sommer interpretiert die Gesetzesvorlage anders: So würden etwa Mitarbeiter in Call-Centern zu "Freiwild", wenn ihre Arbeit mit Videokameras und Telefonmitschnitten permanent überwacht werden könne. Auch eine Ausweitung ärztlicher Untersuchungen sei nicht hinnehmbar, fügte er hinzu. Diese sollten künftig nicht nur bei Neueinstellungen, sondern auch bei Tätigkeitswechseln innerhalb des Betriebs möglich werden: "Das würde insbesondere viele ältere Arbeitnehmer treffen, das könnte bis zur krankheitsbedingten Kündigung gehen, und das ist eine unglaubliche Verschlechterung gegenüber dem heutigen Rechtszustand." (APA, 14.1.2013)
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