Inskription: Studienanfänger müssen sich bis 5. Februar einschreiben

14. Jänner 2013, 09:38

Neuregelung gilt erstmals auch im Sommersemester

Wien - Erstmals gilt auch für das Sommersemester die neue, vorgezogene Inskriptionsfrist für Studienanfänger. Wer sich neu für ein Bachelor- und Diplomstudium einschreiben will, muss das bis spätestens 5. Februar tun. Eine spätere Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Ausnahmen

Als Ausnahmefälle gelten Studieninteressenten, die das Aufnahmeverfahren oder die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) in einem anderen Fach nicht geschafft haben, erst zum Nachtermin die Matura absolvieren, Zivil-, Präsenzdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten oder durch einen Auslandsaufenthalt, Berufstätigkeit, Praktika oder ein "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" die Frist verpasst haben.

Für die Fortsetzung des Studiums gilt weiterhin die Nachfrist bis 30. April. Auch an Unis mit Aufnahmebedingungen (Kunst, Medizin, Veterinärmedizin) oder Studien mit Eignungstests wie Sport oder Psychologie gibt es eigene Termine.

Vereinheitlichung

Bisher galten je nach Uni unterschiedliche Inskriptionsfristen, die erst zwischen Mitte und Ende März endeten. Im vergangenen Studienjahr gab es kurzfristig eine Pflicht zur Voranmeldung, bei der sich Studenten vor der eigentlichen Einschreibung online registrieren mussten. Nachdem das Modell den Unis allerdings nicht die erhoffte Planungssicherheit brachte, wurde es durch die vorgezogene Inskription ersetzt. Im Wintersemester endet die Frist am 5. September. (APA, 14.1.2013)

Warum hindert mich ein Zivildienst/Präsenzdienst oder freiwilliges soziales Jahr am inskribieren?

Manche verrichten ihren GWD an Orten fern ab ihrer Heimat. Bei der Garde in Wien sind Immer Leute aus allen Bundesländern. Wir hatten zB. 5 Vorarlberger. Das die vielleicht die Frist bist 5. Februar verpassen aber trotzdem rechtzeitig zum 1. März fürs Studium fertig werden ist nicht so unwahrscheinlich.

Da steht ja auch nicht, dass sich diese Leute nicht inskribieren müssen. Sie haben nür länger dafür Zeit.

Wo ist das Problem?

GWDs sind manchmal irgendwo im gehölz unterwegs, ein soziales jahr kann auch im ausland absolviert werden, und es soll schon vorgekommen sein, dass man keinen urlaub bekommt als zivi.

Sehr gute frage :)

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