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Wien - Die Rufe nach einer Reform des Mietrechts werden lauter. Dieses sei ähnlich kompliziert wie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und für den Staatsbürger nicht verständlich, kritisiert Rechtsanwalt Rainer Toperczer im Standard-Gespräch.
Reformiert gehörten unter anderem die rund 50 verschiedenen Vorschriften für die Mietzinsbildung. Oder der Richtwertmietzins in Gründerzeithäusern mit Zu- und Abschlägen. Dies sei ein Tummelplatz von Grauzonen und für Laien undurchschaubar.
Mietverfahren zählen zu den längsten Verfahren bei Gericht, die sich über Jahre strecken können. Weil im Gesetz keine klaren Regeln stehen, müssen die Richter im Nachhinein über die Rechtmäßigkeit von Zuschlägen entscheiden. Begriffe wie "ortsübliche" oder "angemessene" Mieten seien für Laien "inhaltsleere Begriffe und Worthülsen", sagte Toperczer.
Erst jüngst hat der Vizepräsident der Wiener Anwaltskammer Michael Auer im Standard-Interview die dringende Reform des Mietrechts eingefordert. " Wir haben Mietzinsbeschränkungen, die jetzt bald 100-Jahr-Jubiläum feiern. Der Betriebskostenkatalog stamme aus den 1920er-Jahren und enthält absurde Passagen. Kosten für eine Taubenabwehr, wie Dornenleisten auf Fensterbrettern oder Fangnetze, seien beispielsweise keine Betriebskosten. Das Vergiften von Tauben hingegen schon.
Der Vizepräsident des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), Klaus Wolfinger, bezeichnete das Mietrecht als "heillos zerfurcht, dirigistisch und ungerecht", deshalb sollte die "Beseitigung von unzeitgemäßen Ungleichheiten im Wohnrecht oberste Priorität" haben. Bei einer Modernisierung müsse ein fairerer Ausgleich von Leistung und Gegenleistung sichergestellt werden, forderte Wolfinger. Orientiere sich die Mietzinsbildung nicht am Markt, so blieben Investitionen in Qualität und Ausstattung aus und das Wohnungsangebot werde ausgedünnt. Auch die rechtlichen Regelungen rund ums Wohnen, Bauen und Renovieren gehörten entrümpelt.
Die Immobilienwirtschaft verweist auf die Bauordnungen der Länder, die beispielsweise zu Energieeffizienz und Barrierefreiheit laufend verschärft worden seien in Richtung "Musterschüler". Bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie sollte bei einem "guten Niedrigenergiehausstandard" Schluss sein, denn "die letzten Meter" zu einem Passivhaus-Standard würden "sehr viel kosten", sagte Wolfinger.
Warten auf große Novelle
Anschauliches Beispiel für die Folgen der Zersplitterung des Wohnrechts sei die aktuelle Regierungsvorlage zum Zahlungsverzugsgesetz: Vorgesehen ist, dass Geldschulden künftig am Fälligkeitstermin schon dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben sein muss. Um Mieter, die erst am Ende des Monats ihren Lohn erhalten, nicht übermäßig zu belasten, soll mit einer Novellierung des Mietrechtsgesetzes dafür gesorgt werden, dass der Mietzins künftig nicht am Ersten, sondern am Fünften jedes Kalendermonats im Vorhinein fällig wird.
Mit der vorgesehenen Änderung im Mietrechtsgesetz wird diese Änderung nur für Mieter im Vollanwendungsbereich des MRG gelten, nicht jedoch für Mieter in Ein- und Zweifamilienhäusern, nicht in Gebäuden, die nach 1953 frei finanziert errichtet wurden und ebenso wenig für Mieter von Genossenschaftswohnungen, kritisiert der ÖVI.
Die große Novelle für mehr Transparenz bei der Berechnung der Miethöhe wird es bis zur Wahl im Herbst nicht mehr geben. Die Wohnbausprecher von SPÖ und ÖVP werden sich im Parlament lediglich der Frage widmen, ob der Vermieter oder der Mieter für die Reparatur (bzw. Instandhaltung) der Warmwasser- und Heizungstherme zuständig ist. Die OGH-Judikatur dazu ist nicht eindeutig. (Claudia Ruff, DER STANDARD, 14.1.2013)
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sondern die das Gesetz auslegenden Höchstrichter - u das auch vollkommen zurecht. Es ist eine scharfe Grenze zu ziehen zwischen Erhaltungsaufwand u Wartungsaufwand. Insb steht ja der Topf der Hauptmietzinsreserve für Erhaltungstätigkeiten zur Verfügung.
2)
mE war es bisher zeitgerecht, wenn der Mieter VOR dem 1., dem Fälligkeitstermin, die Überweisung getätigt hat. Dass nun der Betrag dem Konto bereits am 1. gutgeschrieben sein muss, ist problematisch. Liegen einige Feiertage vor dem 1., müsste der Mieter diese mitberücksichtigen und ggf schon am 24. Dez. für den 1.1. überweisen. Seltsam jedenfalls.
Drittens: die Komplexität kommt zu 99% den Vermietern/HV zugute. Mieter sind prinzpiell auf Anwälte, Mietervereinigungen o dgl angewiesen.
das ist typisch Augenauswischerei, tritt man eben - 1 Monat im voraus - in Vorlage, dann spielt "das zu spät kommende Gehalt" - keine Rolle
.. was ist dann die Schotter-Mizzi bezüglich unserer Steuergesetze? Kaiserin?
Die kennt sich ja ned amal selbst aus mit dieser Materie! Wie soll es dann ein "kleiner" Bürger tun?
Geschweige denn mit Finanzen zwischen Bund, Ländern, Gemeinden etc., alles so kompliziert und verworren, dass es jahrelang niemandem auffällt, dass fast EINS KOMMA FÜNF MILLIARDEN Steuergeld in S und NÖ fehlen!
Wir Bürger werden von den Behörden und Politikern wirklich für blöd verkauft.
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