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Franz Radl soll unter anderem...

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...Holocaust-Leugner Gerd Honsik bei Webseiten geholfen haben.

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Ex-Politiker John Gudenus stellte NS-Gaskammern in Zweifel.

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Wien/Graz - Die Zahl von Strafanzeigen wegen rechtsextremer Umtriebe war in Österreich zuletzt rückläufig. 2011 (jüngere Daten gibt es noch nicht) wurden 963 Anzeigen erstattet, 2010 waren es 1040 gewesen. Bei der NS-Meldestelle des Verfassungsschutzes (ns-meldestelle@bvt.gv.at) hingegen stiegen im gleichen Zeitrahmen entsprechende Hinweise von 290 auf 338 an. Grundsätzlich halten die Staatsschützer fest, dass "das Spannungsfeld zwischen Links- und Rechtsextremismus ein tendenziell steigendes Gewaltpotenzial in sich trägt".

Immer wieder schaffen es aber auch (mehr oder weniger) prominente Personen in die braunen Schlagzeilen:

2006 wurde der frühere FP-Politiker John Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich, sondern in Polen". Die Geschworenen werteten das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und verurteilten den pensionierten Offizier zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

Erst vergangenen Dezember fielen die Urteile im Grazer Wiederbetätigungsprozess gegen zehn Angeklagte. Nach mehr als einem halben Jahr Verhandlungsdauer wurde der Hauptangeklagte Franz Radl für schuldig befunden, er fasste 24 Monate Haft aus - acht davon unbedingt. Radl hatte einschlägige Flugblätter verteilt und zwei Websites für den Holocaust-Leugner Gerd Honsik betreut. Vier weitere Angeklagte kamen mit zur Gänze bedingten Haftstrafen davon, fünf junge Männer wurden freigesprochen. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig.

Abzeichengesetz verschärft

Gerd Honsik, der im Radl-Verfahren per Videoschaltung von seiner Wahlheimat Spanien aus als Zeuge aussagte, musste 2009 und 2010 selber einen Doppelschlag nach dem Verbotsgesetz hinnehmen: fünf (später reduziert auf vier) plus zwei Jahre Haft. Im September 2011 wurde der damals 70-Jährige aber vorzeitig auf Bewährung entlassen und durfte nach Spanien, wo er seit Jahrzehnten lebte, ausreisen.

Wer auf Flohmärkten oder in Antiquariaten Nazi-Abzeichen oder andere NS-Devotionalien verkauft, muss seit Jahresbeginn mit deutlich höheren Strafen als bisher rechnen. Der Innenausschuss des Nationalrates hatte vergangenen Dezember einstimmig einem Antrag der Grünen zugestimmt, die Höchststrafe für Verstöße gegen das Abzeichengesetz von rund 727 Euro auf 4000 Euro anzuheben. Damit wurde der Strafrahmen, der seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1960 unverändert gilt, erstmals der Inflation angepasst. Konkret geht es um Abzeichen, Orden, Uniformen oder Uniformteile, Embleme und Symbole der Nazis. (simo)