Berlin - Die mutmaßliche deutsche Rechtsterroristin Beate Z. hat einen kleinen juristischen Sieg errungen. Da das Oberlandesgericht München die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) für nicht mehr existent hält, werden die Haftbedingungen für Z. nun erleichtert.

Der sechste Strafsenat geht davon aus, dass der NSU sich durch den Tod von Uwe B. und Uwe M. (den beiden Freunden von Beate Z.) selbst aufgelöst habe. Daher sei nicht mehr zu befürchten, dass sich Beate Z. aus der Haft heraus terroristisch betätigen könne. Sie darf daher in der Haftanstalt Köln-Ossendorf künftig direkt mit ihren Anwälten sprechen und wird nicht mehr durch eine Glasscheibe von ihnen getrennt. Auch besonders strenge Postkontrollen fallen weg.

Die Bundesanwaltschaft hat gegen Z. Anklage erhoben. Sie wirft ihr unter anderem vor, den NSU mitbegründet zu haben und an der Ermordung von neun Kleinunternehmern mit Migrationshintergrund sowie einer Polizistin beteiligt gewesen zu sein.

Ihre drei Pflichtverteidiger weisen alle 27 Anklagepunkte, die sich auf konkrete Taten beziehen, komplett zurück. Sie argumentieren, es gebe keinen konkreten Ermittlungsbeleg, aus dem sich ein "wesentlicher Tatbeitrag" herleiten lasse. (bau, DER STANDARD, 10.1.2013)