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Kairo - Eine ägyptische Verfassungsrichterin hat als erste Klage gegen die umstrittene, von den Islamisten entworfene Verfassung eingereicht. Tahani al-Gebali sagte am Dienstag, die durch ein Referendum vor Weihnachten angenommene Verfassung sei illegal und unrechtmäßig verabschiedet worden.
Das Oberste Verfassungsgericht soll am 15. Jänner erstmals in diesem Jahr zusammenkommen. Zunächst war unklar, ob die Richter umgehend über Gebalis Klage beraten würden. Experten hielten es aber für unwahrscheinlich, da die Richter bisher einen direkten Konflikt mit Präsident Mohammed Mursi vermieden hätten.
In ihrer Klage fordert Gebali das Gericht auf, manche Änderungen durch die Verfassung wieder aufzuheben, darunter die Verkleinerung des Verfassungsgerichts selbst von 18 auf 10 Richter.
Gebali, die einzige Frau und bisherige Vizepräsidentin in Ägyptens höchstem Gericht, verliert durch die Annahme der Verfassung ihren Sitz. Sie argumentiert, dass durch die Verkleinerung die Unabhängigkeit des Gerichts und die Rechtsstaatlichkeit Ägyptens gefährdet werde.
Die Verfassung hatte Ende vergangenen Jahres massive Proteste ausgelöst, bei denen es mehrfach zu Zusammenstößen zwischen Anhängern und Gegnern von Präsident Mursi gekommen war. In der Volksabstimmung sprachen sich schließlich 64 Prozent der Wähler für die neue Verfassung aus, wobei die Wahlbeteiligung bei nur 33 Prozent lag. (APA, 8.1.2013)
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Muslimbrüdern nur zur Begattung, und dann auch meist unter Zwang benötigt. Die sind nicht vom Islam sondern von Testesteron gesteuert.
Ägypten tritt gerade den Weg in die Steinzeit an, die maurischen Kalifate in Spanien waren staatspolitisch um Jahrhunderte moderner.
Warum sollte das OVG vor der Parlamentswahl entscheiden oder die Klage annehmen? Mit welcher Begründung kann das OVG die Verfassung ändern? Es soll doch nur Gesetze anhand der Verfassung prüfen.
Die Zahl der Richter ist zwar vergleichsweise gering, doch kann die politische Vorgabe durch wissenschaftliche Mitarbeiter kompensiert werden.
Allerdings kann das Gericht die Vorgabe einer qualifizierten 2/3-Mehrheit, welche verpasst wurde, machen, weil sie international üblich ist. Das hätte aber nur eine erneute Abstimmung zur Folge. Das aber sollte erst nach der Parlamentswahl entschieden werden, damit der Schura Rat nicht die Gesetzgebung kontrolliert, die ihm nur für den 2-monatigen Übergang zusteht.
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