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Klagenfurt/Graz - Richter Martin Reiter ist als Mediensprecher des Landesgerichts Klagenfurt ausgetauscht worden. Offiziell wurden "organisatorische Gründe" für den Wechsel angegeben, im Hintergrund steht allerdings eine schriftliche Weisung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Graz, Manfred Scaria. Reiter selbst wollte zu der Causa keinen Kommentar abgeben. Als neuer Pressesprecher für Zivilrechtsangelegenheiten wurde Richter Wilhelm Waldner bestellt.
Reiter hatte sich in den vergangenen Monaten beim OLG Graz offenbar nicht besonders beliebt gemacht. So hatte er sich öffentlich äußerst verwundert über die Aufhebung des ersten Urteils gegen den damaligen FPK-Chef und Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch gezeigt. Die OLG-Argumentation mit dem "Überraschungsverbot" bezeichnete er als "in der österreichischen Rechtsprechung einzigartig".
Zuletzt war Reiter am 19. Dezember nach Graz gefahren, um den zweitinstanzlichen Prozess gegen Scheuch persönlich zu beobachten. Zur Überraschung der anwesenden Journalisten wurde Reiter von den OLG-Richtern des Saals verwiesen und erst später vom Geschäftsstellenleiter wieder eingelassen.
Dass diese Vorfälle etwas mit der aktuellen Personalrochade zu tun haben, wurde offiziell von niemandem bestätigt. "Die Umbesetzung erfolgte aus organisatorischen Gründen", sagte etwa Landesgerichtspräsident Bernd Lutschounig. Nachsatz: "Das ist die einzige Stellungnahme, die Sie von mir bekommen." OLG-Präsident Scaria war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (APA, 8.1.2012)
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und das gut. Die Rechtsfrage war und ist nicht leicht zu lösen und die Umstände im Anlassfall ebenso beispiellos wie die zugegeben krause Begründung der von Reiter kritisierten Entscheidung. Wenn auch der (dumm)dreiste Anbahnungsversuch vom U.S. landläufig noch so klar verwerflich war, ist damit noch lange nicht gesagt, dass er auch strafrechtlich relevant ist. Und das hat Böhmdorfer herausgearbeitet. Strafverteidigung eben, und zwar lege artis. Die Reaktion des OLG auf das Verhalten Reiters ist nicht anderes als gekränkte Eitelkeit und Machtstreben Einzelner fernab von irgendeinem "Einflussbereich" eines Anwalts, und möge er auch einmal Justizminister gewesen sein...
das geht nicht. wie indirekt auch immer. das sollte der herr rat schon einsehen....
darf man auf die nächsten wahlen hoffen oder bleibt kärnten kärnten??!
Sowohl der Erstrichter als auch der Mediensprecher sind vom 3 Richtersenat öffentlich bloßgestellt worden.
Die Begründungen des 3 Richtersenates, lassen - sofern bekannt - sehr viel zu wünschen übrig und widersprechen sich.
Im ersten Verfahrengang ging man von 2 Delikten aus, die man für den 2 Verfahrensgang nicht mehr verwenden wollte.
Wenn jetzt noch der Kröten Prozess platzt, weil das OLG für die FPK einen milderen Straftatbestand gefunden hat, wird die StA Klagenfurt auch in der connect Affäre keine Anklage mehr erheben.
Dann regieren in Kärnten ganzjährig die geldgierigen Narren, die keine Ahnung von Amtmissbrauch und Korruption haben.
"Zuletzt war Reiter am 19. Dezember nach Graz gefahren, um den zweitinstanzlichen Prozess gegen Scheuch persönlich zu beobachten. Zur Überraschung der anwesenden Journalisten wurde Reiter von den OLG-Richtern des Saals verwiesen und erst später vom Geschäftsstellenleiter wieder eingelassen".
Da findet eine öffentliche Verhandlung statt und der Vorsitzende schließt einen Zuschauer unbegründet aus. Der geht in das Präsidium des OLG und macht dort wohl auf mögliche Nichtigkeiten aufmerksam. Das fruchtet insofern, als "Geschäftsstellenleiter" (ein Zeichen der Herabwürdigung dem Rat Reiter gegenüber) darf dafür sorgen, dass der Zutritt erfolgt und keine Nichtigkeit aufkommt. Der Disziplinaranwalt des BMJ - möge mal gen Graz fahren .
Einen Richter aus einer Berufungsverhandlung entfernen lassen ............. ist die Verfassung mit Füßen treten, wenn ich mich nicht irre.
Dürften wir wissen, was sich 3 Richter für Überraschungen einfallen lassen, um einen von mehreren korrupten FPÖlern möglichst mild aussteigen zu lassen.
Wird für die FPÖ auf Geheimgerichtsbarkeit umgestellt ?
Das Überraschungsurteil wurd erst nach mehrmaliger Urgenz an den Falter herausgerückt und war "einzigartig".
Im zweiten Verfahrensgang hat der Senat ebenso eigenartig geurteilt, wie wenn Scheuch, Koloini und Haider noch nie eine Staatbürgerschaft verkauft hätten ............. !!!!
URTEIL VERÖFFENTLICHEN !!!!
hat man ihn auch einer peinlichen befragung unterzogen, bevor er auf knien von seiner irrlehre abbitte leisten musste, die ihm offenbar zu der verwirrten ansicht verholfen hat, das wort "gericht" stamme von "gerecht" ab?
solche personen sind für unsere konzernjustiz brandgefährlich, denn sie gefährden unseren bedingungslosen glauben an die blinde justizia und demnächst könnten wir glatt fordern, daß solche treuen systemsoldaten wie scheuch, grasser, strasser, meinl, mensdorff, schlaff, flöttel u. co auch noch wirklich dafür bestraft werden sollen, daß sie im sinne des systems gehandelt haben - das wär echt ganz blöd
Zitat OGH:
Zum einen wird dadurch ein Generalverdacht zu Lasten ANDERER Polizeibeamter vermieden .... Zum anderen besteht die durch Art 10 EMRK geschützte Rolle der MEDIEN als "public watchdog" ... auch und GERADE gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. ... Denn in der ÖFFENTLICHKEIT besteht - wegen der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft und der an sich sinnvollen Nichtöffentlichkeit des Verfahrens - der allgemeine Verdacht, dass es sich POLITIKER und hohe BEAMTE (auch) in Strafverfahren "richten" könnten. [sic!]
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.... 0F0000_000
*präzise formuliert, OGH*
hahaha
ist unabhängig.
Und die Tatsache, daß ein Mediensprecher, der seine eigene Meinung miteinfließen läßt, abgesetzt wird, so sehr einem diese Meinung auch in den Kram passen mag, ist ein guter Hinweis darauf, daß die Justiz wirklich unabhängig ist.
zu groß war das Medien - Interesse am Berufungsprozess in Graz, da ging nichts mehr mit einem Freispruch......also musste einer daran glauben, gerade jener, der sich zum Überraschungseffekt öffentlich äußerte.....noch nie eine Anwendung dieses § erlebt zu haben.....das hat gereicht....quod licet.......
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