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Wolfgang Buchner, langjähriger Administrationschef des ORF und renommierter Rundfunkrechtler.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Wien - Im Morgenjournal antwortet Stefan Kappacher Montag noch Fragen über Nachholbedarf bei Sprachförderung für Migrantenkinder. Zu dieser Zeit ist die Beschwerde an die KommAustria bereits fix und fertig: Gegen elf Uhr schickt der frühere ORF-Personalchef und Rundfunkexperte Wolfgang Buchner für Kappacher und dessen Kollegen Andreas Jölli die Beschwerde an die Medienbehörde ab.

Jölli, Vize und seit einem Jahr interimistischer Radio-Innenpolitikchef, und Redakteur Kappacher, der die meisten Redakteursstimmen erhalten hatte, kamen im Rahmen der Ausschreibung des Postens eines Innenpolitikchefs nicht zum Zug, sondern Edgar Weinzettl. Bei dessen Bestellung wurde nicht in erster Linie die fachliche Eignung berücksichtigt und somit das ORF-Gesetz verletzt, lautet der Kern der Beschwerde. Das Abstimmungsergebnis der Redakteursversammlung sei "nicht nur Ausdruck der internen Stimmungslage, sondern auch der fachlichen Einschätzung der Bewerber durch die Redaktion", heißt es darin.

Mehr als hundert Beiträge

Im internen ORF-Redaktionssystem seien für Weinzettl vom 1. Jänner 2012 bis 24. 12. 2012 für die Ö1-Information nur eine einstellige Anzahl von Beiträgen ausgewiesen, während die Beschwerdeführer im gleichen Zeitraum mehrere hundert Beiträge gestaltet hätten. "Auch daraus ist absehbar, wer in der innenpolitischen Berichterstattung erfahrener ist."

Für Radio Wien habe Weinzettl 2012 laut dortigem Redaktionssystem etwa 95 Beträge gestaltet. Davon betraf knapp die Hälfte Chronikales. Bei mehr als einem Drittel ging es um Stadtpolitik, dazu kämen einige wenige Geschichten überregionaler Bedeutung. In der Beschwerde wird auch darauf hingewiesen, dass die Personalentscheidung möglicherweise auf politischen Einfluss zurückzuführen sei. Der "Verpflichtung zur Bestenauswahl" sei nicht Rechnung getragen worden.

Buchner, der 2010 von ORF-Generaldirektor Wrabetz aus dem ORF geworfen worden war, nachdem er beim Bundeskommunikationssenat Beschwerde gegen die Publikumsratswahl eingereicht hatte, fordert die Aufhebung der Bestellung. (prie, APA, 8.1.2012)