Die Paragrafen werden entstaubt

6. Jänner 2013, 18:50
  • Justizministerin Beatrix Karl plant bis 2015 die umfangreichsten Änderungen am Strafrecht seit vier Jahrzehnten.
    foto: apa/hochmuth

    Justizministerin Beatrix Karl plant bis 2015 die umfangreichsten Änderungen am Strafrecht seit vier Jahrzehnten.

Knapp 40 Jahre nach der großen Strafrechtsreform ist das Gesetz heute ein Flickwerk. Bis 2015 sollen Sanktionen neu geregelt werden

Pro Jahr fallen bei der österreichischen Justiz 3,5 Millionen Geschäftsfälle an. Einsamer Spitzenreiter sind dabei die 1,2 Millionen Exekutionssachen, die von Bezirksgerichten abgewickelt werden. Verglichen damit wirken die jährlich knapp 130.000 erledigten Strafsachen (inklusive Rechtsmitteln in höheren Instanzen) wie ein Restposten in der Masse der Rechtsprechung.

Doch was das öffentliche Interesse betrifft, ist der Kuckuck dem Richtschwert von Justitia klar unterlegen. Auch deswegen ist die Politik stets darauf bedacht, eigene Akzente im Strafgesetzbuch zu setzen. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) plant nun bis 2015 die umfangreichsten Änderungen seit vier Jahrzehnten.

Strafgesetz 1975 völlig neu geschrieben

Das angestrebte Datum orientiert sich an der großen Strafrechtsreform von 1975 unter dem damaligen Minister Christian Broda (SPÖ), die ein Meilenstein in der Justiz der Zweiten Republik war. Seither wurde das damals völlig neu geschriebene Strafgesetz laufend an den gesellschaftlichen Wertewandel und neue Kriminalitätsformen angepasst und ist inzwischen ein Flickwerk aus Paragrafen. "Lange Zeit wurden immer nur einzelne Tatbestände verändert, die Systematik entspricht vielleicht nicht mehr den gegebenen Verhältnissen", sagt Justizministerin Karl.

Eine Expertengruppe mit dem Arbeitstitel "StGB 2015" hat vorerst ein Jahr Zeit, das Strafgesetzbuch zu durchforsten. Eine Neukodifikation strebt Karl nicht an, abgesehen von der Prüfung, ob bestimmte Paragrafen noch zeitgemäß sind, geht es vor allem um die Strafenrelationen. Und hier vor allem um den Sanktionenkatalog bei Vermögensdelikten, bei Delikten gegen Leib und Leben und bei Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.

Immer wieder Kritik an Sexualstrafrecht

Gerade beim Sexualstrafrecht sorgen die geltenden Mindeststrafen immer wieder für Kritik. Vergewaltigung beispielsweise kann im für einen Täter günstigsten Fall mit nur sechs Monaten Haft bestraft werden. Bei Raub hingegen ist, wenn Gewalt im Spiel ist, die Mindeststrafe doppelt so hoch. Auch viele Vermögensdelikte ab einem Schaden von 50.000 Euro können nicht mit weniger als einem Jahr Haft bestraft werden.

Mit der Anhebung von Mindeststrafen bei bestimmten Sexualdelikten wird Karl aber gar nicht bis 2015 warten. Noch heuer will sie als neue Minimalsanktion eine einjährige Strafe festlegen. Auch die im Vorjahr heftig kritisierte Möglichkeit, dass Sexualstraftäter unter Umständen nicht ins Gefängnis müssen, sondern sofort in den elektronisch überwachten Hausarrest dürfen, wird abgeschafft. Der erste Teil einer Haftstrafe muss hinter Gittern abgesessen werden.

GPS-Sender für Fußfesseln

Außerdem werden elektronische Fußfesseln mit GPS-Sendern ausgestattet, die ein Bewegungsprofil des Trägers ermöglichen. Damit kann lückenlos überprüft werden, ob sich Betroffene an die wenigen erlaubten Wege in der Öffentlichkeit halten. Bisher wurde das stichprobenartig kontrolliert.

Die Möglichkeit einer E-Fußfessel als Haftersatz wurde 2010 eingeführt. Voraussetzungen sind Arbeit, Wohnung und das Einverständnis der Mitbewohner. Derzeit sind rund 200 Personen damit ausgestattet. (simo, DER STANDARD, 7.1.2013)

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Die Korruptionsgeschichten haben eine Rituale.

1. Die Medien decken etwas auf, (nicht die zuständige Kontrollorgane).
2. Grosse Ankündigungen, "jetzt machen wir aber Schluss mit der Korruption", extra Korruptions-Staatsanwaltschaft gegründet, der Schwung ist spürbar gross usw.
3. jahrelange Prozesse, Millonen werden verpulwert.
4. schaut ein bischen so aus, dass jetzt wird vielleicht wirklich was ernsthaft passieren,
5. die Medieninteresse gibt nach, die Menschen sind müde, die Sache zu folgen,.
6. Plötzlich tauchen neue Zeugen auf, die überraschenderweise, die bisherige Ermittlungsergebnisse in Frage stellen.
7. die neuen Zeugen und die vifen Strafverteidiger "beweisen", dass der Fall zwar bedauerlich ist, aber nichts gesetzwidriges passsierte,

In Mensdorf-Prozess sind wir bei Punkt 7.

Im Strasser-Prozess sind wir derzeit bei Punkt 4.

Montage von Markisen und Balkonverglasungen

landen ebenfalls bei den Bezirksgerichten, weil ein total irre Gesetz vorschreibt dass 100% der Eigentümer einer Wohnhausanlage einer solchen Montagen zustimmen müssen, enthält sich nur einer von 1000 BewohnerInnen bleibt nur der Gang zum Gericht

Lösungsvorschlag?

Die allgemeine Einstellung, die Vorbeugung und die Aufklärung sind die Schlüsselwörter.

Eine Einstellung, der sagt: "naja, Kriminalität gab es schon immer, damit müssen wir leben" ist schäbig.
Die Gesellschaft muss die Kriminalität nicht nur ablehnen, sondern auch verabscheuen.

Vorbeugung: keine Straftat, oder sehr wenig kommt, wie Blitz aus heiterem Himmel. Es gibt immer Vorzeichen, die normalerweise übersehen werden.

Aufklärung: da muss man die modernste Technologie, Organisation und und Logistik einsetzen. Kriminelle sind meistens besser ausgerüstet und organisiert als die Polizei.

Das Herumdoktern an Sexualstrafrecht wo nur die Strafen erhöht werden, ist populistisch.Jeder Justizminister lenkte so von seinen Fehlern ab, egal ob Böhmdorfer, Bandion-Ortner oder Mikl-Leitner.

Die Wahre Reform sollte in der Wahrheitsfindung stattfinden, denn im Moment werden Leute ohne Beweise, nur aufgrund dessen dass ein Richter der Aussage glaubt, Leute immer länger eingesperrt.
Das kann doch kein Fortschritt sein!!!
Die Täterinnen nützen das gezielt aus um Schadensersatz zu fordern oder für ihre Rache, so wie bei dem Mädchen das seinen Fehler einsah und bis zum Tode hungerte um ihren Vater aus dem Gefängnis wieder herauszuholen.
Und es ist zu befürchten dass nach der großer Reform sich die Situation nicht verbessert.
Mikl-Leitner will wieder mal ablenken, und Strafentschärfung bei Finanzdelikten wird es sicher nicht geben.
In einem Jahe kann man höchstens Paragraphen umformulieren und zusammenlegen.

Dass Vergewaltiger mit bedingten Strafen davonkommen und Kinderschänder nur ein paar Jahre einsitzen, kann's aber auch nicht sein.

Die Zeugen- oder Parteienaussage ist auch ein Beweis.

"Chronologie der Strafverfolgung"

1974 Große Strafrechtsreform:
Min.Broda schafft Strafbarkeit von Homosexualität ab?
BITTE WIE? Wenn schon, dann geschah das 1971 im Rahmen der KLEINEN Strafrechtsreform; 4 Sonder§§ waren dazu aber die Folge...

Was in Strafgesetz unter anderem überhaupt nicht berücksichtigt wird:

Ein Richter hat Monaten Zeit seinen Entscheidung zu treffen, ein Polizist hat dazu Millisekunden.
Der Richter hat dazu ein Bibliothek+Statsanwalt+Strafverteidiger usw., ein Polizist hat nur seine Kraft, Schnelligkeit und eine Pistole.
Der Richter ist nicht in Lebensgefahr als er seine Entscheidung trifft, der Polizist ist in grösstem Stress und in akuter Lebensgefahr. usw.usw..

Welche juristischen Abwägungen müsste jetzt mal ein Polizist in einer Milisekunde beachten außer ob er seine Dienstwaffe benutzen darf?

Das Strafgesetzbuch ist hoffnungslos veraltet.

Es stammt aus der Zeit, als die Kriminalitätsrate die Hälfte der heutigen gewesen ist.
Von der stetig steigenden Brutalität der Täter
noch gar nicht zu reden.

Die Mordrate in Ö war in den frühen 70ern annähernd DOPPELT

so hoch wie heute. Faktum.

gibt es auch schätzungen und vergleiche der dunkelziffern von dazumal und heute?

Man soll auch nicht vergessen, dass seit den 70-er Jahren

ist das Strafgesetz viel milder geworden bzw. milder angewendet wird. Was früher z. B. als Mord galt, kann heutzutage als "Körperverletzung mit Todesfolge" oder dgl. gelten. Die Strafverteidiger haben mehr Rechte und Möglichkeiten als der Staatsanwalt.
Viele Strafen sind nur bedingt und eher an der Untergrenze angesiedelt. (Fußfessel für Vergewaltiger usw.)
Es gibt mehr Serientäter, die in vielen Statistiken nur einmal aufscheinen.
Es gibt viel mehr "sinnlose" Straftat, die aus Spaß
oder aus Langeweile verbrochen wird.
Waffengewalt hat sich vervielfacht, die Brutalität der Täter kennt keine Grenzen.
Und das Strafgesetzbuch schläft, träumt über die "sicherste" Stadt der Welt.

Das ist falsch.

Nein, das ist richtig.

Und ein über eine Stadt träumendes Strafgesetzbuch sagt einiges aus - aber nur über Sie.

Die Anzahl der Gewaltdelikten und die Brutalität der Täter steigt jährlich um 5-6%

Gewaltdelikte: Gefähriche Drohung, Schwere Körperverletzung, Nötigung, Mord, Raubmord usw.

Anzahl Gewaltdelikten
2011 in Öst.: 26.235, 2012: 27.662

Mehr als ein Drittel derer wird in Wien verübt:
2011: 9.366, 2012: 10.243

Wie kann man das anders verstehen, als "die Kriminalität steigt" ?

Damals hatte Österreich nicht so viele Einwohner wie jetzt.

Außerdem konnte man von der Arbeit gut leben und die SPÖ regierte alleine und es war nicht so viel strafbar wie jetzt.
Ist klar dass sich die Kriminalität verdoppelt wenn die Bevölkerung wächst, ÖVP in der Regierung sitzt, man mit ehrlicher Arbeit kaum die Miete bezahlen kann und immer mehr Sachen strafbar gemacht werden.

Man soll die Armut nicht als Grund der Kriminalität hinstellen.

Damit beleidigt man die armen Menschen, die ihre Armut mit Demut und leise durchs Leben schleppen.
Unter der Gutbetuchten ist die Kriminalität mindestens so hoch.
Das Anwachsen der Kriminalität hat andere Gründen.

was hab ich darunter zu versthen???

wenn jemand mit einem finger im sweater eine bank überfällt, kriegt er mindestens 12 jahre.

wenn jemand mit hilfe einer bank gelder ergaunert, bekommt er einen orden.

richtig???

Mindeststrafe für schweren Raub ist 5 Jahre, nicht 12!
Und Es kann auch im ermessen der Richter liegen Strafen drunter zu geben. Als Polizist bekommt man also für sowas 3-4 Jahre.

Nein bekommt er nicht weil der Finger keine Waffe ist (und es kommt auf den objektiven Tatbestand an und nicht daran was die Leute dort denken), das ist nur (versuchter) Diebstahl.

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