Die gute, alte Parteisteuer. Sie existiert seit Jahrzehnten in Österreich und ist als eine Art Schutzgeld für Abgeordnete und sonstige Funktionsträger zu betrachten.

Die Abgeordneten verpflichten sich, einen nicht zu knappen Prozentsatz ihres aus Steuermitteln stammenden Bezugs an die Partei (Bund, Land, Bezirk etc.) abzutreten. Das kann bei einem NR-Abgeordnetenbezug von rund 8300 Euro bis zu 2000 Euro ausmachen.

Bei den Corleones würde man das "Schutzgeld" nennen. Die Abgeordneten geben der Partei, die sie auf die Liste setzt, etwas ab. Weigerung ist ziemlich zwecklos. Man hört direkt Don Vito sagen: "Ich habe ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen kann."

Die Parteien begründen die - automatisch abgezogene - Spende natürlich anders. Man brauche das zur Finanzierung des Parteilebens und für verschiedene Schulungen, Veranstaltungen, Klausuren etc. Abgesehen davon, dass man solche Ausgaben auch anlassbezogen finanzieren könnte (für jedes Seminar wird ein Beitrag eingehoben): Wurde nicht erst die offizielle Parteienförderung fast verdoppelt?

Nein, diese Parteisteuer ist zugleich sanfte Schutzgelderpressung und ein unkontrollierter Umgang mit Steuergeld. Sie ist Teil der Verfallserscheinungen des österreichischen politischen Systems. Und dass es sie schon so lange gibt, ist kein Grund für ihren Fortbestand. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 5./6.1.2013)