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Im Jänner 2012 versuchten die AUA-Mitarbeiter noch, via Betriebsversammlung die Pläne des Managements zu stoppen. Vergeblich. Wenig später wurde der Kollektivvertrag gekündigt.

Foto: APA/RENE VAN BAKEL

Wien - Auch im neuen Jahr bekommt es die AUA mit Klagen gegen das Unternehmen zu tun. Gut 200 Piloten und Flugbegleiter, die nach der Kündigung des AUA-Kollektivvertrages durch das Management das Unternehmen im Vorjahr verlassen haben, setzen sich nun gegen die damaligen Abfindungspakete zur Wehr. Sie sind der Ansicht, dass ihre Abfertigung falsch berechnet wurde und auch ihre Ansprüche aus der AUA-Firmenpension ausbezahlt werden hätten müssen.

Zur Vorgeschichte: 117 Piloten und knapp 220 Flugbegleiter wollten den Übergang auf die billigere Regionaltochter Tyrolean mit 1. Juli 2012 nicht hinnehmen und kündigten. Die AUA musste rund 60 Millionen Euro für die Abfertigungen in die Hand nehmen, in Einzelfällen waren es bis zu 700.000 Euro.

Durch die Kündigung des Kollektivvertrages seien aber Sparzusagen der Belegschaft aus dem Jahr 2010 obsolet geworden, sagt der Anwalt der Betroffenen, Roland Gerlach, im Gespräch mit dem Standard. Bekommt er vor dem Arbeitsgericht Recht, müssten die Abfertigungen um fünf Prozent höher ausfallen - was der AUA zusätzlich drei Millionen Euro kosten würde.

Firmenpensionen wesentlich teurer

Wesentlich teurer käme aber der zweite Klagspunkt: die Firmenpensionen. Wie berichtet hatten die AUA-Mitarbeiter sehr hohe Pensionszusagen, die bei den Piloten bei bis zu 60 Prozent des Letztgehalts lagen. Gerlach ist der Ansicht, dass die bis 30. Juni 2012 erworbenen Ansprüche nach dem sogenannten "Teilwertverfahren" abgegolten werden hätten müssen.

Bei den ehemaligen Topverdienern gehe es um 500.000 bis 700.000 Euro pro Person, bei den Flugbegleitern in der Regel um 20.000 bis 30.000 Euro. Der "wirtschaftliche Wert" der Pensionsansprüche sei nämlich wesentlich höher als jener, den die AUA tatsächlich in die Pensionskasse einbezahlt habe, so die Argumentation des Anwalts.

Die AUA sieht das naturgemäß anders. "Wir sind überzeugt, dass wir juristisch korrekt gehandelt haben", sagt Sprecher Peter Thier, der sich von den neuen Klagen auf Standard-Anfrage "verwundert" zeigte. Man habe " hohe Abfertigungsangebote" gemacht und die im Unternehmen verbliebenen Mitarbeiter in ein beitragsorientiertes Pensionssystem überführt, wie es auch der Gewerkschaftsbund geschaffen habe. "Die AUA war gezwungen zu handeln, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern." Die Klagen seien beim Arbeitsgericht "in guten Händen".

Musterverfahren geplant

Damit nicht jeder der rund 200 betroffenen Mitarbeiter klagen muss, will Gerlach nun 15 bis 20 Musterverfahren führen. Starten könnten diese bereits im Februar, meint er. Gewinnt er, schätzt der Anwalt die Kosten für die AUA auf über 50 Millionen Euro. Allerdings: Für die noch aktiven Mitarbeiter hat der Betriebsrat bereits im Vorjahr Klagen gegen das neue Pensionsmodell eingebracht. Die gesamten Kosten würden daher wohl bei " weit über 100 Millionen" liegen, glaubt Gerlach.

Sollte das Pensionsproblem der AUA tatsächlich auf den Kopf fallen, hätte das auch massive Auswirkungen auf die Bilanz der Fluggesellschaft. Im Halbjahresabschluss 2012 wurden nämlich 135 Millionen Euro an Pensionsrückstellungen aufgelöst - und somit auf der Gewinnseite verbucht. Die Folge: Die Fluggesellschaft wies ein operatives Plus von 26 Millionen Euro aus.

Bis zur (letztinstanzlichen) Klärung dieser Frage könnten freilich Jahre vergehen. Bis jetzt gibt es noch nicht einmal ein erstinstanzliches Urteil, ob der Betriebsübergang rechtens war. (Günther Oswald, DER STANDARD, 4.1.2013)