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Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof.
vergrößern 4200x1466Höchstrichter sollen Mitwirkungsrechte der ORF-Journalisten stärken, hoffen die Redakteure.
Wien - Kaum mehr als zehn Zeilen hat das Verfassungsgesetz "über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks". Und schon diese dürren Worte setzt das ORF-Gesetz nicht um. Behauptet jedenfalls der Redakteursrat des ORF und brachte eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.
Anlass sind Personalentscheidungen von Alexander Wrabetz. Zuletzt etwa bestellte der ORF-General den Radio-Innenpolitikchef gegen das Votum der Redakteure und des Radiochefredakteurs.
Dem Redakteursrat geht es ums Prinzip, schrieben Dieter Bornemann, Peter Daser und Eva Ziegler den Redakteurssprechern: "Es geht um die Durchsetzbarkeit des Redakteursstatuts. Wir sind zuversichtlich, mit Hilfe des Höchstgerichtes endlich zu erreichen, dass die Geschäftsführung die vom ORF-Gesetz verlangten Mitwirkungsrechte nicht weiter als reine Anhörungsrechte auffassen oder gar ohne jegliche Konsequenz ignorieren kann."
Formal bezieht sich die Beschwerde auf die Verlagerung von Online- und Teletext-Aufgaben in die technische Direktion des ORF, ohne die Redakteure dazu zu hören. Mit der Führung betraute Wrabetz den früheren Onlinedirektor Thomas Prantner. Die Redakteure beschwerten sich dagegen bei der Medienbehörde; die erklärte sich für nicht zuständig. Der Bundeskommunikationssenat schloss sich der Behörde an. Auf diesen Bescheid des Senats bezieht sich nun die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof.
Auf 16 Seiten führt die seit Jahrzehnten im Rundfunkrecht tätige Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner aus, warum das ORF-Gesetz Verfassungsrecht widerspreche. Das dürre Verfassungsgesetz verlangt "insbesondere Bestimmungen, die die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe gewährleisten", die die "öffentliche Aufgabe" Rundfunk erledigen. Ähnliches gäben Menschenrechtskonvention und EU-Grundrechtscharta vor.
Das ORF-Gesetz schreibt zur Sicherung der Unabhängigkeit ein Redakteursstatut vor, eine Vereinbarung von Journalisten und Geschäftsführung. Für Streitfälle verlangt das Gesetz eine Schiedsinstanz. Es verlange aber keine Sanktionen, wenn Entscheidungen dieser Instanz nicht umgesetzt werden, bemängelt die Beschwerde.
Wörtlich beklagen die Rundfunkrechtler darin "eine zahnlose Schiedsinstanz, die keinen effektiven Rechtsschutz gewährleis- ten kann" . Ohne Sanktionen könne man keinesfalls von einer Gewährleistung der Unabhängigkeit sprechen. Und: "Man kann nicht journalistische Unabhängigkeit versprechen und gleichzeitig jedes Mittel zur effektiven Verteidigung allfälliger Eingriffe verweigern, das geht nicht zusammen."
Der ORF äußerte sich nicht zur Beschwerde.
Parallel drängen die ORF-Journalisten auf eine Novelle des Gesetzes vor der Nationalratswahl, die nicht zuletzt ihre Mitwirkungsrechte stärkt. (Harald Fidler, DER STANDARD, 4.1.2013)
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Der ORF ist weder unabhängig noch seriös. Wer seriösen Nachrichtenservice haben will schaltet auf ARD um. Vorteil davon: dort wird über Österreich nur dann berichtet, wenn es etwas wirklich wichtiges passiert. Berichte über überfahrene Katzen im 10. Wr. Gemeindebezirk finden nicht statt.
In einer Demokratie ist es äußerst wichtig, dass die Kommunikation zwischen den gewählten Vertreter des Volkes und den Bürgern in vollem Umfang gewährleistet ist.
Die absolute Unabhängkeit eines von den Bürgern finanzierten Mediums, dass diese Aufgabe zu erfüllen hat, muss gewährleistet sein! Sämtliche Parteiinteressen müssen aus den Gremien hinaus und dürfen nur, wie alle anderen auch, sich über bestimmte Formate zu Wort melden. Hierbei wäre ein Vorschlag, dass es wöchentliche Sendungen gibt, Diskussionen, Präsentationen usw., die für alle Parteien gleich geregelt sind. Insbesondere sind Formate zu installieren, die dazu geeignet sind, dass Bürger ihre Anliegen zur Diskussion stellen können.
Das nur so als Auszug meiner Meinung!
Für den ORF braucht man ein starkes ORF-Gesetz welches vorschreibt was der ORF machen muss!
Der ORF soll Technik lernen damit die Nachrichtensprecher(innen) nicht wie aus einem alten Mittelwellenradio klingen und verständlich werden.
Der ORF muss gutes Programm machen und nicht solchen Mist senden, dazu wird ein ORF-Gesetz benötigt.
Die beim ORF sind überheblich und ohne Bildung.
Das sind die Feiertage. Da haben die Leute Zeit für die Teilnahme am öffentlichen Diskurs.
Und die schlecht eingestellten Paranoiden müssen warten bis der Herr Doktor aus Lech zurück ist, die müssen in der Zwischenzeit ventilieren, sonst z'reisstsas.
Super zeigt die Herren das es nicht möglich ist, das der Herr Wrabetz so etwas nicht machen darf. Das ist ja eine richtige Sauerrei was da läuft. Und über das wird nicht's gesendet im ORF. Es lebe die Mafia.
Und 80% Prozent über den europäischen Gehaltsschema verdienen und nicht mal rechtens auf diesen Posten . Na Super. Wo ist das Gesetz? Wo ist der Herr Bundespräsident und seine Rechtsvertreter?
2.)
auf Parteiengehör ( z.B. Zusendung aller Dokumente der Berufung an BKS), als Basis eines rechtsstaatlichen Verfahrens gebrochen hat, und sich die Behörde dem Schweigekartell ORF/APA Medien anschloss, das den ORF Wahlbetrug 2006 deckt , als Wrabetz sich am 10.8.2006 mit der Bewerbung 12 Tage nach Ende der gesetzlichen Bewerbungsfrist von 4 Wochen, am 29.7.2006 geendet, erschlichen hat. Aus diesem Grund 2011 nur von einem Stiftungsrat als einziger Kandidat zu der Wahl nominiert worden ist, anstatt wie von Aufsichtsräten verlangt von seinem erschlichenen Amt abberufen worden ist.
http://www.youtube.com/watch?v=Z1DJCUZDIvY
http://www.rtr.at/de/m/KOA1140012013
http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.a... obId=49083 zu Beweis für Journalisten
2.)
auf Parteiengehör ( z.B. Zusendung aller Dokumente der Berufung an BKS), als Basis eines rechtsstaatlichen Verfahrens gebrochen hat, und sich die Behörde dem Schweigekartell ORF/APA Medien anschloss, das den ORF Wahlbetrug 2006 deckt , als Wrabetz sich am 10.8.2006 mit der Bewerbung 12 Tage nach Ende der gesetzlichen Bewerbungsfrist von 4 Wochen, am 29.7.2006 geendet, erschlichen hat. Aus diesem Grund 2011 nur von einem Stiftungsrat als einziger Kandidat zu der Wahl nominiert worden ist, anstatt wie von Aufsichtsräten verlangt von seinem erschlichenen Amt abberufen worden ist.
http://www.youtube.com/watch?v=Z1DJCUZDIvY
http://www.rtr.at/de/m/KOA1140012013
http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.a... obId=49083 zu Beweis für Journalisten
1.) Das ORF Gesetz wie die Behördlichen Bescheide sind verfassungswidrig zustande gekommen, weil es das Recht auf Anträge binnen 6 Monaten laut AVG nicht ausreichend gewährleistet, als auch die Behörde resp. die multiple Persönlichkeit des laut § 7 AVG befangenen Senatsvorsitzende, Berichterstatter und Senatsvorsitzender nach dem Verfahrenvor der KommAustria sich durch unterdrücken der 178 Seiten der Berufung im vollem Umfang zu der Berufungsinstanz Bundeskommunikationssenat und der multiplen Persönlichkeit Dr. Lusser, der den ORF, den ORF-GD wie den Stiftungsrat sogar laut Bescheid ohne dessen Vollmacht seit 17.2.2012 vertreten hat, und somit im Verfahren das Verfassungsmässig garantierte Recht auf ein faires Verfahren mit dem Grundrech
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