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Wien - Die Volksanwaltschaft verfügt seit 1. Juli 2012 über das verfassungsrechtliche Mandat zum Schutz der Menschenrechte. Die hierfür eingesetzten Kommissionen führten seither rund 90 Kontrollen etwa in Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheimen oder Psychiatrischen Anstalten durch. Aufgrund von "teils gravierenden menschenrechtlichen Defiziten" wurden erste Prüfverfahren gestartet, hieß es in einer Aussendung am Neujahrstag.
"Die Kommissionen haben mit ihren Kontrollbesuchen in Einrichtungen, wo es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, begonnen, und es gibt erste Hinweise auf menschenrechtliche Defizite. Die Volksanwaltschaft hat entsprechend Prüfverfahren eingeleitet", erklärte Terezija Stoisits, Vorsitzende der Volksanwaltschaft. Bei den Kontrollbesuchen erkannten die Kommissionen in mehreren Fällen "strukturelle, teils gravierende menschenrechtliche Defizite" und regten Verbesserungen an.
Die Defizite umfassen etwa eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber, keine ausreichende Ausbildung oder Supervision des Personals oder mangelnder offener Vollzug. Auch mangelnde Gesundheitsversorgung oder sanitäre Einrichtungen wurden festgestellt, erklärte eine Sprecherin gegenüber der APA.
"Die Protokolle der Kommissionen zeigen etwa, dass die Bedingungen, unter denen Schubhäftlinge in Polizeianhaltezentren gehalten werden, menschenrechtlichen Mindeststandards widersprechen", so Stoisits. Ein entsprechendes Prüfverfahren wurde daher eingeleitet. Ziel sei es, einheitliche Richtlinien für Anhaltebedingungen auszuarbeiten und dem Innenministerium Verbesserungsvorschläge vorzulegen.
Die Volksanwaltschaft hat für die Kontrollbesuche gemeinsam mit den Kommissionen Prüfthemen und Besuchsprogramme erarbeitet. Außerdem führt sie regelmäßige Trainingsmodule durch. Auch für 2013 sind weitere Trainingsmodule geplant, hieß es.
Der neue Menschenrechtsbeirat, das beratende Gremium der Volksanwaltschaft, hat in den vergangenen sechs Monaten insgesamt sechs Sitzungen mit der Volksanwaltschaft durchgeführt. Dabei wurden etwa Prüfschwerpunkte sowie Standards für die Prüftätigkeit und die Protokollerstellung von Kontrollbesuchen diskutiert. (APA, 1.1.2013)
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"Die hierfür eingesetzten Kommissionen führten seither rund 90 Kontrollen etwa in Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheimen oder Psychiatrischen Anstalten durch." Und? Wie sind die Ergebnisse? Wurden auch Kinderheime geprüft? Immerhin haben sich die Kinder diese Aufbewahrungsstätten auch nicht selber ausgesucht...
"Die Defizite umfassen etwa eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber, keine ausreichende Ausbildung oder Supervision des Personals oder mangelnder offener Vollzug. Auch mangelnde Gesundheitsversorgung oder sanitäre Einrichtungen wurden festgestellt,..."
=> somit ist klar dass keine Menschrechte verletzt wurden. Die oben genannten Punkte betreffen allesamt keine Menschenrechte
Menschenrechtsverletzungen in Österreich? Unmöglich! Das kann nicht sein. Diese Regierung schaut auf uns! Und wie.
http://charlykappel.blogspot.co.at/
So schaun sie auf uns, unsere Volksvertreter. Sie vertreten - das Volk -, sie vertreten sich selber, ihre Pründe, sicher nicht uns.
gut geschrieben Dein Kommentar! Österreich hat es mit den Menschenrechten noch nie genau genommen, die Tragödie dabei ist, dass sich diese Staatswappler dafür nicht einmal schämen....
ein dumpfdeutsches österreichischisches Prinzip: immer auf den Schwächsten draufhauen, der kann sich nämlich nicht wehren, dafür findet man tausende dumm lachende Visagen beim Opernball zum Beispiel
"Die Kommissionen haben mit ihren Kontrollbesuchen in Einrichtungen, wo es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, begonnen, und es gibt erste Hinweise auf menschenrechtliche Defizite. ..."
Waren die Kommissionen zu diesem Thema eigentlich auch in Bundesheerkasernen? Und hat sich die Volksanwaltschaft zum Thema Menschenrechte jemals mit der Skl .... äh Wehrpflicht beschäftigt?
manche sind ja wirklich VÖLLIG lernresistent...
Doch, wenn der Zwangsdienst nicht mehr wegen militärischer Notwendigkeit aufrechterhalten wird, sondern wegen dem Zivildienst.
Ein verpflichtender Sozialdienst wäre verboten, wird der Militärdienst deswegen aufrechterhalten ist das eine Umgehung.
Die Wehrpflicht selbst wohl leider nicht - auch wenn diese Ausnahmeregelung ("Wehrpflicht ist keine Zwangsarbeit") an die Aussagen diverser US-Präsidenten erinnert ("Waterboarding ist keine Folter", "Oralverkehr ist kein Sex") --> trotzdem ist eine Kaserne per Definition ein Ort des Freiheitsentzuges und müsste daher von dieser Kommission ebenfalls besucht werden - selbst der größte Wehrpflichtbefürworter kann nicht abstreiten, dass es immer wieder zu Vorfällen kommt, die selbst unter dem Mantel der Wehrpflicht eklatante Menschenrechtsverletzungen sind.
die durchführung des antifolterprotokolls und verwandtes, statt dem ludwig-boltzmann-institut für menschenrechte oder einer ähnlichen, eher wissenschaftlichen instanz. obwohl naturgemäß dokumentation, analyse und bewusstseinsarbeit wichtige und auch vom OPCAT geforderte aufgaben der innerstaatlichen prüfstelle sind.
geht auch oft nicht zusammen.
Man glaubt ja gar nicht, was da politische Platzhirschen oft zum Schaden ihrer Nachbarn so alles über die politischen Netzwerke realisieren.
Und wie dann Behörden auf verschiedenen Ebenen Bürger regelrecht verfolgen.
Behördenwillkür rechtlos at ist nur ein Beispiel wie in Österreich mit Recht umgegangen wird.
Es gibt ja keine wirksame Kontrolle - wenn nämlich ein großes Netzwerk dahintersteckt und noch Gutachter hinzukommen, dann sind viele endgültig ruiniert.
Da Kocht wieder der Volkzorn in der rechtsrechten deutschen brust.
Fast jedes Posting in diesem Forum stellt die Existenz der Menschenrechte, oder die Anwendbarkeit dieser auf bestimmte Menschen in Frage.
Wenn man bedenkt, dass die Menschenrechte die elementarsten Grundpfeiler unserer (nachkriegs-) Gesellschaftsordnung sind, dann sollte das ein Alarmsignal für Bildungseinrichtungen wie politische Institutionen und Medien sein.
Das Volk wartet jedenfalls wieder auf die "starke Hand" die sie in die nächste (und vielleicht letzte) Katastrophe führen kann und anstatt hier Entgegenzusteuern, setzt fast jede Parlamentspartei auf Populismus und verstärkt den xenophob-nationalistischen Wahnsinn des Lumpenproletariats und Kleinbürgertums.
dass eh alles fein sei.
Habe vor kurzem hier gepostet, dass ich in Österreich kein Flüchtling sein möchte. Viele rote Striche und der Rat, doch in Lybien um Asyl anzusuchen.
Danke, das ist Zynismus!
In erster Linie hätten Sie sonst ausgeführt, dass Sie kein Flüchtling sein möchten. Richtiger Flüchtling zu sein ist nämlich gar nicht lustig - und hat auch keine Abenteuerromantik. Wo ich als Flüchtling lande ist mir dann nicht das wichtigste Problem - wenn ich allerdings in Ö landen würde, würde ich es - Hand auf's Herz - nicht so schlimm entfinden. Seien Sie ein bisschen realistisch.
dass man in der Heimat verfolgt und vertrieben wurde.
Der Großteil der Asyslwerber sind allerdings wie Sie keine Flüchtlinge, sondern Personen die aus freien Stücken ihr Land verlassen haben und mit vorgetäuschter Verfolgung versuchen, das österr. Sozialsystem zu missbrauchen.
Wenn die Exekutive zu wenig kontrolliert wird, reißen automatisch Missstände ein, die die Schwächsten im System (z.B. Flüchtlinge) ausbaden müssen, ohne sich wehren zu können.
Leider scheint das ein Naturgesetz zu sein: je größer ein Apparat, desto mehr neigt er zu strukturellen Menschenrechtsverstößen und desto weniger funktionieren interne Reinigungsmechanismen.
Also, zum Glück wird das jetzt systematisch kontrolliert. Aber das führt mich zu einer anderen Frage:
Wer war eigentlich vor dem 1. Juli 2012 dafür zuständig? Gab's da überhaupt keine regelmäßigen Kontrollen, oder wie?
Im Bereich des diesbezüglich fortschrittlichen Innenministeriums war der MENSCHENRECHTSBEIRAT für die Kontrolle der Polizei zuständig. Die anderen Bereiche wie die Justiz, Psychiatrie oder Geriatrie sind tatsächlich erst vor einem halben Jahr dazugekommen!
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