29C3: Regeln für Staatstrojaner gefordert

28. Dezember 2012, 16:34

"Besser ein enges, striktes, klares Gesetz als gar keines"

Der Chaos Computer Club (CCC) hat deutsche Regierung sowie den Bundestag aufgefordert, eine klare gesetzliche Regelung für den umstrittenen Einsatz staatlicher Überwachungssoftware zu schaffen. Auf dem Kongress der Organisation in Hamburg kritisierte der Berliner Richter Ulf Buermeyer am Freitag: "Es gibt keine klare Rechtsgrundlage - wenn gelauscht wird, dann ohne klare Spielregeln." Das CCC-Mitglied sagte, eine Online-Überwachung wie den Einsatz des sogenannten Staatstrojaners sollte es am besten gar nicht geben. "Aber besser ein enges, striktes, klares Gesetz als gar keines."

"Trojaner-Blindflug"

CCC-Sprecherin Constanze Kurz kritisierte während der Diskussionsrunde zum Thema "Trojaner-Blindflug", dass "wir einen Gesetzgeber haben, der nicht aktiv geworden ist". Dabei sei Deutschland in der Diskussion über den Einsatz von Überwachungssoftware relativ weit vorn: "Wir haben etwas geschafft, was ich eigentlich nicht erwartet hätte." Auch international werde diese Debatte in Deutschland genau verfolgt.

Aufgrund der Antworten auf parlamentarische Anfragen könne die Zahl der bisherigen Einsätze von Online-Überwachung auf rund 100 geschätzt werden, sagte Kurz. In etwa der Hälfte der Fälle sei der Versuch, die Rechner von Verdächtigen zur Gefahrenabwehr zu infiltrieren, aber gescheitert. "Effizient hat es wohl nicht funktioniert", meinte die CCC-Sprecherin.

Staatstrojaner

Der "Staatstrojaner" wird vor allem zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten über das Internet ("Quellen-TKÜ") verwendet. Im Oktober 2011 enthüllte der CCC Details der Software und warf den Verantwortlichen vor, die Software biete mehr Funktionen als zulässig, und sie hinterlasse auf dem Computer des Betroffenen Sicherheitslücken, die Dritte ausnutzen könnten. Kritisiert wurde vor allem eine Nachladefunktion, mit deren Hilfe die Überwachung des Computers nach CCC-Angaben bis hin zur verfassungsrechtlich äußerst sensiblen Online-Durchsuchung der Festplatte ausgeweitet werden kann.

Auf dem am Donnerstag eröffneten Chaos Communication Congress (29C3) beschäftigen sich rund 6.000 Teilnehmer noch bis Sonntag mit der technischen und politischen Gestaltung digitaler Lebensräume. Der Informatiker Tilo Müller demonstrierte am Freitag, dass die Hardware-Verschlüsselung von Desktop-Computern wie Laptops keinen wirksamen Schutz bietet. Die PC-Hersteller werben damit, dass die integrierte Festplattenverschlüsselung insbesondere nach dem Verlust eines Laptops private Daten oder interne Informationen von Unternehmen vor fremdem Zugriff bewahrt. (APA, 28.12.2012)

Verkauft oder verschenkt der bespitzelte seinen Laptop,

und hat die Rescue-Image CD verloren,
dann hat der Käufer den Staatstrojaner trojanisch im wahrsten Sinne des Wortes mitgeschenkt bekommen oder miterworben.
Da viele die Rescue CD aus mir unerklärlichen Gründen verlieren, dürfte dieser Fall durchaus im Bereich des Möglichen liegen!

Die meisten Laptops haben dann noch fast immer eine XP-Home, Vista-Home, Windows7-Home Microsoft Windows Installation drauf,

mit einem Standard Autologin User, der gleichzeitig auch vollberechtigter Administrator ist.
Nicht nur die Staatstrojaner, sondern auch die privatwirtschaftliche Spyware, die fremdstaatlichen Trojaner oder die anonalive botclients werden so automatisch bei Weitergabe des Laptops oft mitweitergegeben.

Natürlich könnte auch ein böhser nicht anon krimineller Hacker,

den Staatstrojaner der deutschen einfangen und ihn auf den Laptops eines Mitglieds der saudischen Königsfamilie oder jemanden von Gazprom draufspielen. Böhse Leute tun sowas gegen Geld und politische Konflikte zu schüren oder Handelsabkommen zu verhindern. Diese Staatstrojaner sind das reinste Damoklesschwert!

Jetzt stellt euch vor der Teppichverkäufer Achmed Buttle wird aus versehen mit dem internationalen Hacker Anoche Tuttle verwechselt.

und der bekommt einen Staatstrojander auf seinen Laptop, den er sich ursprünglich für die Buchhaltung gekauft hat. Jetzt merkt der ehrliche Achmed, dass das Buchhaltungsprogramm keine Lagerverkauf unter der Theke Option hat, außerdem ist das Ding plötzlich langsam. Beim nächsten Urlaub in der alten Heimat schenkt er den Laptop einfach seinem Vater, der ein pensionierter kemalistischer Offizier ist. Wenn der bayrische Staatstrojaner jetzt noch weiter aktiv ist und die NSA und NATO bemerkt, dass da die Deutschen auf eigene Faust ranghohe türkische Offiziere beginnen auszuspionieren, gibt das sicher diplomatischen Ärger und viel Erklärungsbedarf!

Die Regel 1 für den Staatstrojaner:

Er muss einen Installer haben bei dem der User der EULA zustimmen muss, sonst wird er nicht installiert.
Regel 2:
Er muss mit allen Prozessoren kompatibel sein: 6502, Z80, 68000, TM9900, etc.
Regel 3:
Alle Aktivitäten des Trojaners müssen in einem PopUp Tooltip der Taskleiste angezeigt werden. Der User kann Aktionen abbrechen.

Regel 4:
Die EULA darf nichts verharmlosen, die Gefahren der Software sollen auf DAU-Niveau erklärt sein und man soll sicher gehen, das der User sie liest. Erst nach 10 min kann man auf weiter klicken usw.

Regel 5: Ein Deinstaller soll immer aufrufbar sein und jeden Tag nach dem hochfahren daran erinnern dass ein gefährliches Programm vorhanden ist, und ob man es nicht deinstallieren möchte.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.