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Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen die Privat-TV-Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 Geldstrafen in der Höhe von 55 Mio. Euro verhängt. Die Unternehmen hätten sich in den Jahren 2005 und 2006 wettbewerbswidrig darüber abgesprochen, ihre digitalen Free-TV-Programme künftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen, teilte das Kartellamt am Freitag mit. Die beiden Sendergruppen dürfen darüber hinaus in den nächsten zehn Jahren ihre wichtigsten TV-Programme nicht verschlüsseln. Davon ausgenommen sind lediglich die HD-Programme der Privatsender.
Die Verpflichtung zum freien Empfang der Standardprogramme erfolgte im Zuge einer Vergleichsvereinbarung mit dem Bundeskartellamt. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. "Die Verschlüsselung und der Schutz des Programmsignals der Sender der Mediengruppe RTL Deutschland (RTL, Vox, n-tv, RTL Nitro, Super RTL, RTL II) in HD-Qualität ist, wie in anderen europäischen Märkten auch, zulässig und legitim", so RTL in einer ersten Reaktion. Die Pflicht zur gleichzeitig unverschlüsselten Verbreitung der SD-Signale "akzeptieren wir als Teil der Auflagen".
Es handle sich um einen lange abgeschlossenen Sachverhalt, hieß es von der Sendergruppe ProSieben. Bereits im Geschäftsbericht 2011 sei dokumentiert, dass die ProSiebenSat.1 Media AG angeblich Absprachen mit der RTL Group getroffen haben solle, die insbesondere auf eine Verschlüsselung bisher kostenlos empfangbarer Fernsehprogramme gerichtet gewesen sein soll. Bereits im Juli 2012 hätten sich die ProSiebenSat.1 Group und das Bundeskartellamt auf eine einvernehmliche Beendigung der mit diesen Vorwurf im Zusammenhang stehenden Verfahren verständigt.
"Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales Free TV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen", erklärte unterdessen der Präsident des deutschen Bundeskartellamts, Andreas Mundt.(APA/dpa, 28.12.2012)
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...das upscaling lokal, bei simpsons machts wirklich keinen unterschied ob das original in HD gesendet wird oder von guten av-receiver upscaled wird. und barbara salesch oder stefan raab rauch ich eh nicht in HD. ok gut, bei den werbungen merkt man schon den unterschied. das ist meist neueste produktion und wäre voll-hd-content.
irgendwie wär ich sogar bereit dafür zu zahlen wenn dafür nicht diese 10 minuten werbeblöcke gesendet werden....
ich bin aber nicht so weltfremd als dass mir nicht klar wäre, dass es auf dieses hinauslaufen würde:
- wir zahlen UND
- wir sehen die 10 minuten werbeblöcke....
;o)
gerade der sozial niedrigen Schicht, (welcher am ehesten das nötige Kleingeld für PayTv fehlen dürfte) würde es nicht schaden sie von prosieben sat1 rtl & co. und deren Propaganda zu befreien... Denn im Gegensatz zu den Privaten in DE & AT bieten deren öffentlich rechtlichen Sendeanstalten ein teilweiße sehr hochwertiges Programm!
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