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vergrößern 900x600Innerhalb der EU handhaben Auktionshäuser, Galeristen und Kunsthändler nicht nur das Folgerecht unterschiedlich, wie Franz Wests "Onkelstühle" beweisen.
vergrößern 590x466Er sei ein "großer Innovator der Skulptur, indem er sie wie eine Metasprache entwickelt und ihre Nähe zum Körper sowie zu Möbelstücken betont", erklärte die Biennale-Jury im Juni 2011 - damals, als Franz West mit dem Goldenen Löwen für sein Lebenswerk ausgezeichnet wurde. Besser hätte es der im Juli Verstorbene wohl selbst nicht formulieren können. Er, der sich zeitlebens irgendwie der Diskussion entzog, ob seine Stühle, Sofas oder Liegen nun Skulpturen oder eher Gebrauchsgegenstände seien. Die Gestaltung von Möbel zähle ja zur Kunst, philosophierte er sporadisch. Dass Immanuel Kant seine These widerrief, einerlei.
Anfang der 1990er-Jahre hatte er jedenfalls begonnen, mit seinen Arbeiten die Grenzen zwischen Kunst und Design zu unterlaufen bzw. die herkömmlichen Dimensionen der Skulptur voranzutreiben. Möbel, erklärte West oftmals, seien für ihn Instrumente, die haptischen Kontakt mit der Skulptur und so neue Ebenen der Wahrnehmung ermöglichen würden. Daraus, dass die ursprüngliche Idee der simplen Notwendigkeit schuldete, sein Atelier einzurichten, machte er eh keinen Hehl.
Das Angebot in Möbelhäusern und auf Flohmärkten habe nicht seinen ästhetischen Vorstellungen entsprochen. Ein aus Stahlteilen geschweißter Stuhl, bespannt mit buntem Stoff, war die Lösung. Und diese ging in Serie, wie andere "Möbel-Skulpturen" auch, zumeist in einer sogenannten " offenen Edition", bei der quasi die Laune über den Umfang der Produktion entschied. Zum Teil über Jahre, wie die Heerscharen an Onkelstühlen belegen, die bis 2010 in seinem Atelier gefertigt wurden.
Ob Kunstwerk oder Möbel, diese Frage könnte mittelfristig aber auch Steuerexperten und Juristen beschäftigen. Denn die Antwort entscheidet, ob beim Wiederverkauf eine Folgerechtsgebühr anfällt oder nicht, und darüber, welcher Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Beides muss der Käufer berappen und kann je nach Land Mehrkosten verursachen: weil es innerhalb der EU in der Praxis auf Basis der nationalen Gesetzgebung individuell interpretiert bzw. gehandhabt wird.
Sogar punkto Folgerecht, wiewohl dies einer der großen Harmonisierungswürfe der EU gewesen sein soll: Christie's versteigerte Onkelstühle zuletzt etwa in London oder in Paris (zwölf Exemplare, Meistbot 44.000 Euro), weder da noch dort kam eine Folgerechtsabgabe hinzu, da sie aus einer "offenen" Edition stammen, argumentiert das Auktionshaus. Exklusive Käufergebühr und anteiliger Umsatzsteuer käme das Pariser Dutzend hierzulande auf 45.760 Euro netto. Denn im Dorotheum sieht man das anders und verrechnet sehr wohl Folgerecht. Weil die Stühle nicht von einem gewerbsmäßigen Produzenten, sondern im Atelier West hergestellt wurden.
Wegen der unterschiedlichen Farbkombinationen der Bezüge gleicht kein Onkel- dem anderen und gilt jeder Stuhl als Unikat. Auf Basis dieser Argumentation fiele beim Erstverkauf (unterliegt nicht dem Folgerecht) in einer Galerie nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zehn Prozent an (ggb. 20 Prozent für Möbel od. Serielles), bestätigt Klaus Thoman, der seit Jahren mit West-Exponaten handelt. Damit würde der Kaufpreis, um beim Dutzend-Beispiel zu bleiben, in Österreich bei 48.400 Euro liegen, in Ungarn wäre er am teuersten (27 Prozent USt., 55.800), am günstigsten wiederum in Deutschland, wo Kunst derzeit nur mit sieben Prozent besteuert wird.
Entsprechend der unterschiedlichen Steuersätze (siehe Grafik) herrscht in Europa derzeit eine Schieflage, die bei Kunstmessen zunehmend den Wettbewerb verschärft. Denn unabhängig vom Veranstaltungsland fakturieren die Aussteller ihre Verkäufe zumeist in ihrer Heimat und zu den dort üblichen Steuerkonditionen. Im Falle Spaniens, wo man den Steuersatz zur Aufbesserung des Staatshaushaltes jüngst auf 21 Prozent anhob, werden lokale Teilnehmer der Arco-Messe (13.- 17. 2. 2013) unter massiven Druck geraten: Welcher Sammler würde das West'sche Dutzend bei einem spanischen Aussteller für 53.240 Euro kaufen, wenn er es bei einem deutschen für nur 47.080 Euro haben kann? Eher keiner. (Olga Kronsteiner, Album, DER STANDARD, 29./30.12.2012)
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