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Politisches Handeln ist der Maxime der Machterhaltung untergeordnet. Was kurzfristig beruhigend wirkt, bedeutet langfristig einen verheerenden Schaden für die politische Kultur und den Rechtsstaat. Demokratisch fragwürdigen Randerscheinungen wird so in die Hände gespielt.
Die nun beschlossene Novelle zum Strafvollzugsgesetz reiht sich hier ein. Anlass für den Ruf nach "Härte" gegen "Sextäter" war der Fall einer Frau, die den Vergewaltiger, der zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, kurz nach Urteilsfällung auf der Straße gesehen hat. Diese Frau hat sich zu Recht entrüstet - ihre Ängste sind sehr ernst zu nehmen und erfordern eine staatliche Reaktion. Aber ist dieser Weg richtig?
Nach der künftigen Regelung können Personen, die wegen eines Sexualstraftatbestandes verurteilt sind, die Fußfessel - oder wie das Gesetz es nennt: elektronisch überwachten Hausarrest - erst nach Verbüßung der Hälfte der Strafe beantragen. Außerdem sind die Opfer von der Anwendung zu verständigen. Letztes ist sehr zu begrüßen und längst überfällig - das Opfer kann entscheiden, ob es wissen will, dass der Täter in Haft ist oder nicht. Im Übrigen ist die Regelung eine Augenauswischerei - abgesehen von der sehr wahrscheinlichen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Die junge Frau hätte den Täter halt ein paar Monate später in ihrer Nähe gesehen. Das Gesetz ändert somit auf Opferperspektive nur sehr wenig - möglicherweise verschlimmert es die Situation eher. Es reißt Täter - kurzfristig zum Zwecke des Vollzuges - aus der Arbeitswelt und gefährdet damit deren Existenzgrundlage, was der Resozialisierung erst recht abträglich ist. Dass kurzfristige Freiheitsstrafen vor allem destabilisierend wirken, ist eine kriminalwissenschaftlich erwiesene Tatsache. Politisch anzusetzen ist daher vielmehr in Bewusstseinsbildung, und zwar auf gesamtgesellschaftlicher Ebene, auch in der Justiz.
Es ist zu hinterfragen: Welchen Wert hat die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Kindern? Warum werden dafür so niedrige Strafen verhängt, dass sie für den elektronischen Hausarrest überhaupt erst infrage kommen. Warum machen die Gerichte nicht von der - jetzt schon bestehenden - Möglichkeit Gebrauch, die Anwendung der Fußfessel auszuschließen (§ 266 Strafprozessordnung). Aus welchem Grunde sind die Strafen im Vermögens- und Suchtmittelbereich im Vergleich dazu geradezu drakonisch hoch? Außenstehend entsteht der Eindruck, dass die sexuelle Selbstbestimmung weniger "wert" ist als das Vermögen. Wie fatal. (Alexia Stuefer, DER STANDARD, 28.12.2012)
Alexia Stuefer ist Strafverteidigerin in Wien.
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Nicht ES, sondern ER
Mit diesem Tun, reißt er sich in den Abgrund und gefährdet seine Existenzgrundlage - so sollten eigentlich die Konsequenzen für einen Straftäter sein.
Der Schutz der Frauen ist bei uns hier fast schon so hoch wie in Indien.
Richtig und ein alter rechtshistorischer Hut.
Leider.
Delikte gegen Leib und Leben zählen seit Menschengedenken weniger als solche gegen das Privateigentum.
Eine unselige Blüte des römischen Rechtes dem wir noch immer ohne Frage 100% anhängen. Bereits im antiken Rom wurde der menschliche Körper exakt materiellen Werten gegenübergestellt, der Begriff des Privateigentums juristisch definiert und der Pater Familias besaß das Recht, Sklaven und Familienmitglieder "hinzurichten".
Es wird Zeit für eine lokalisierte, also österreichische Umfrage, wenn man die Gründe dafür wissen will.
Gefragt werden sollte nach verschiedenen Überschreitungen der Unversehrtheit und es sollten auch Formulierungen ohne Nennung eines Strafbestandes dort stehen. (Ich denke grad an OKCupid's Frage, ob "Personen unter Umständen zu Sex verpflichtet seien", so etwas.)
Von verbaler Belästigung bis hin zu Vergewaltigung und Verletzungen mit und ohne Todesfolge.
Dann sollte man die Schwere beurteilen lassen.
Ergebnisse anschauen. Dann wissen wir, ob und was zu tun ist und wo Bewusstseinsbildung gebraucht wird.
Abschätzbar, dass es interessierte Partner in der Regierung und an der Biologie und Psychologie gibt.
Gründe für die rituellen Rufe nach Härte? Dazu ist nichts mehr zu forschen, das ist gut beforscht; das ist im Wesentlichen sowas wie Triebabfuhr für die eigene Hilflosigkeit.
Gründe für Vergewaltigung? Och, auch das ist gut durchgeforscht, da geht es eigentlich so gut wie immer um Macht und Gewalt und so gut wie nie um den Eros an sich. Da fehlt der Vox Populi einfach die Perspektive das zu kneißen.
Gründe für den fehlenden Wert sexueller Selbstbestimmung bei Frauen UND Männern UND Kindern? Nun, auch das ist nichts Neues, das hat mit dem gesellschaftlichen Repressions- und Normierungsdrang ganz allgemein zu tun.
Bewußtseinsbildung wäre bei allen Dreien angesagt, in alle Richtungen, aber ist völlig utopisch.
In der Rechtsprechung/ Gesellschaft sind Werte leider oft ein höheres Gut als körperlich/ seelische Befindlichkeiten. Das Strafmaß bei Vergewaltigungen ist meiner Meinung nach zu niedrig und gehört auf jeden Fall bei schwerer Vergewaltigung oder bei Vergewaltigung von Schutzbefohlenen erhöht und auch ausgeschöpft.
ist beängstigend. es drängt sich der schluß auf, dass unter den roben der richter und (staats)anwälte besonders viele 'kinderfreunde' und 'opfer von aufreizenden frauen' stecken!
das missverhältnis in österreich der strafen für delikte gegen leib und leben und vermögen/verwaltungsstrafen ist skandalös.
die justiz ist halt eine dirne der mächtigen.
aus den ministerien selber und wer sitzt dort? erraten, juristen, aktive und pensionierte richter/sta sitzen in den beratergremien usw. usw.
die justiz macht sich ihre gesetze selber!
Wie kann ein Verbrecher, der sich an Leib, Leben und Unversehrtheit anderer vergeht überhaupt für eine Fußfessel in Betracht kommen.
Wieso werden Gewaltverbrechen in Ö so mickrig bestraft im Vergleich zu Vermögensdelikten?
Ein Elstner (man kann ihn mögen oder auch nicht) hat 9 1/2 Jahr ausgefasst und ein Sexualstraftäter, der ein 15-jähriges Mädchen 5 Mal (!!!) vergewaltigt hat bekommt 2 Jahre teilbedingt!
Seid mir nicht böse, aber das ist eine Farce! Solche gewalttätigen Menschen dürften nie wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen werden. Und mit 'nie wieder' meine ich auch wirklich nie wieder.
Selbst lebenslang ist in Ö - soweit ich weiß - nur 25 Jahre
... Vorpostern nur voll zustimmen!
Ich möchte noch ergänzen, dass Vergewaltigung ohnehin schwer nachzuweisen ist, weil in den wenigsten Fällen Zeugen dabei sind. Selbst die Verbesserung der Verfolgungsmöglichkeiten durch DNA-Tests verhindert nicht, dass ein Täter von "einvernehmlichem Sex" sprechen kann. Wenn es dann aber endlich so weit ist, dass die Schuld zweifelsfrei festgestellt werden kann, dann sollten die Strafen entsprechend hoch sein. Eine Mindeststrafe von 3 Jahren sollte eingeführt werden, bei schweren Fällen sollte auch eine lebenslange Strafe verhängt werden können. Vergewaltiger sind in vielen Fällen schlimmere Verbrecher als Mörder, denn Mordmotive können durchaus nachvollziehbar sein - Vergewaltigung jedoch niemals!
wird ein Mann von einer Hysterikerin falsch beschuldigt - und mit fadenscheinigen Beweisen verurteilt?
Im Falle Kachelmann etwa rettete ihn nur sein Vermoegen, sodass er unabhaengige Gutacher bestellen konnte!
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