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Nicht nur anno dazumal, als Christian Broda noch lebte und wirkte, sondern auch Jahre später während der Amtszeit von Dieter Böhmdorfer als Justizminister, war ganz klar: Justizpolitik ist Gesellschaftspolitik! In der Strafrechtspolitik spiegeln sich die Grundwerte der Gemeinschaft. Der Blick in den Strafvollzug zeigt, wie ernst es eine Gesellschaft mit Humanität meint. Familienpolitik wieder bildet "Sitzordnungen" ab, wie wir sie nicht nur von Stammtischen und aus Taxis kennen.
Die demokratisch-rechtsstaatliche Verfasstheit unserer Republik ist - kurz gesagt - schlecht geerdet. Polizei- und Justizressort sind in der Hand einer politischen Partei. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Der äußere Anschein einer solchen "Aufstellung" rückt Möglichkeiten der parteipolitischen Einflussnahme, die die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz als dritter Staatsgewalt ins Blickfeld. Dementsprechend konfiguriert ist die praktizierte Justizpolitik der Regierungsparteien - selbst als Schlafmittel taugen sie nicht recht, wie der politische erzielte Konsens für ein " gemeinsames Sorgerecht im Regelfall" bei Ehescheidungen zeigt. Justizpolitische Durchbrüche haben ein anderes Format.
Überfällige Entrümpelung des Strafgesetzbuches: Was haben Versatzstücke des vergangenen Jahrhunderts wie Ehetäuschung, Unterschiebung eines Kindes, Störungen aller möglichen religiösen Rituale, die Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs oder die Werbung für Unzucht mit Tieren und anderes mehr im Kriminalstrafrecht zu suchen - im Verwaltungs(straf)recht bzw. im Familienrecht sind derlei Ärgernisse und Lebenskatastrophen allemal besser aufgehoben, will heißen wirksamer abzustellen und angemessen zu regeln.
Zu streng bestrafte Vermögensdelinquenz: Die Relationen der Sanktionspraktiken bei Gewalt-, Sittlichkeits- und Vermögenskriminalität sind nicht stimmig. Vermögensdelinquenz wird systematisch zu streng bestraft, nicht aber Gewalt- und Sittlichkeitsdelinquenz. Es sollten die (Höchst-) Strafdrohungen für Vermögensdelikte um ein bis zwei Jahre herabgesetzt werden, um Wertungswidersprüchen und gesamtgesellschaftlichen Wertvorstellungen besser Rechnung zu tragen, ohne einer generell strengeren Strafenpraxis das Wort zu reden.
Effektuierung des Suchtmittel(straf)rechts: Kaum ein gesellschaftlicher Bereich, wie der Konsum illegaler Drogen, bindet überproportional derart viele Ressourcen im Polizei- und Justizapparat. Eine (noch) bessere Umsetzung des Grundsatzes Therapie statt Strafe könnte hier für alle Beteiligten viel Gutes bewirken.
Ausbau der Diversion im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht: Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Vermögensdelinquenz und Korruption explodieren. Sosehr Unrechtsbewusstsein für viele noch immer ein Fremdwort zu sein scheint, so ist doch zu konzedieren, dass ein Kulturumschwung in Sachen (Anti-)Korruption und Sauberkeit der öffentlichen Verwaltung bis hin zu öffentlichen Bildungsreinrichtungen nicht von einem Tag auf den anderen stattfinden kann. Bei weitestgehender Schadensgutmachung sollte daher auch im mittleren Kriminalitätsbereich diversionellen Erledigungsformen (mit spürbaren nichtpunitiven Reaktionen) der Vorzug gegeben werden, weil diese auch - gerade bei Unternehmen - präventiv wirksamer sind.
Weiterführung der Systemreformen im Strafverfahrensrecht: Nach 30-jähriger Reformdiskussion ist unter Dieter Böhmdorfer die " Jahrhundertreform" der Erneuerung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens endlich Rechtswirklichkeit geworden. Die anzuknüpfende Reform der Hauptverhandlung, die auch diese von ihren " inquisitorischen" Verwachsungen befreien sollte, ist ein rechtspolitisches Muss - ebenso die Reform des Rechtsmittelverfahrens mit vor allem einer verbesserten Möglichkeit der Überprüfung der Tatfrage im Instanzenweg! Fast jede Gerichtssaalberichterstattung belegt die unerträglichen Defizite eindrucksvoll, fast jeder Betroffene (einschließlich seiner Familie) kann davon ein (sehr grausliches) Lied singen.
Das Fehlen von zeitgemäßer innovativer Justiz- und Rechtspolitik zieht sich wie ein roter Faden durch alle Parteilandschaften. Es bleibt zu konstatieren, dass mit dem neuen, klare Grenzen ziehenden Korruptionsstrafrecht, das am 1. Jänner 2013 in Kraft tritt, der einzig herzeigbare große Wurf gelungen ist. Auch im Familienrecht ist von sozialpolitischer Orientierung nach den großen Ehe- und Scheidungsrechtsreformen im vergangenen Jahrhundert nicht viel übrig. Das zu Recht forcierte Gender-Thema vermag über die neowirtschaftsliberale Durchdringung unserer Gesellschaft nicht hinwegzutäuschen. Die längst als notwendig erkannte Abschaffung des Verschuldensprinzips bei Ehescheidungen und die soziale Bedürftigkeit als Kriterium für Unterhaltsleistungen bei Scheidungen harrt der Umsetzung.
Von gediegener bürgerlich-wertkonservativer und selbstbewusster sozialdemokratischer Orientierung ist in dieser Nachfolge-Regierung der schwarz-blauen Wasserträger nach der "Jahrhundertwende" wenig zu merken. " Gott schütze die Menschenrechte in Österreich" - und leite alle Parteien an, endlich Justizpolitik und Gesellschaftspolitik zu machen, statt politisches Kleingeld zu zählen. (Richard Soyer, DER STANDARD, 28.12.2012)
Richard Soyer ist Anwalt in Wien und Universitätsprofessor für Strafrecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz.
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zurück an den start?
also ca. 2500 jahre zurück in die vergangenheit, als sich menschen auf die ersten, einfachen regeln des zusammenlebens einigten, diese niederschrieben, ein system entwarfen, in dem das gesetz über ALLEM stand, es keine privilegien gab, die einen über das gesetz stellten, das gesetz selbst unveränderlich war, und jeder der es ändern wollte für die veränderung geradestehen musste, wo philosophen im sinne des gemeinwohls regierten, und das gesetz über den herrscher, und nicht der herrscher über das gesetz bestimmte, wo jeder, der seine position missbrauchte aufgrund einfachster, übersichtlicher strukturen sofort aufgeflogen ist - ich glaub das nannte man damals "demokratie" - lang, lang ists her
Seltsam auch der geschiedene VfGH-Präsident Korinkek und sein Nachfolger Holzinger. Beide berufen sich in öffentlichen Interviews immer wieder auf Gott.
Da braucht man sich wirklich nicht mehr zu wundern bei der Rechtssprechung, bei solch katholische verseuchten Richtern.
12 Monate bedingt für einen Glatzkopf, welcher einem hochintelligenten Studenten das Handy geraubt und ihn anschließend zum Krüppel getreten und für sein Leben geschädigt hat. Selbst erlebt, da ich dort als Zeuge aussagen musste. Das ist doch keine Strafe. Da lacht sich jeder Gewalttäter ins Fäustchen wenn ihm eh nichts passiert. Solche Urteile sind absolut unverständlich.
"zum Krüppel getreten und für sein Leben geschädigt hat" wäre eine Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge. Bei einer derartigen Folge beträgt die MINDESTSTRAFE bereits ZEHN Jahre!
Die Mindeststrafe ist also 10x so hoch wie das von Ihnen behauptete Strafmaß.
Selbst wenn man keine Dauerfolgen annimmt, ist ein Raub mit schwerer Körperverletzung mit mindestens fünf Jahren zu bestrafen!
Irgendetwas stimmt an Ihrer Geschichte nicht.
Was ist denn das für eine Frage? Soll das ein Argument sein? Weil durch eine Strafe die Tat nicht ungeschehen gemacht werden kann, braucht man keine Strafen?
Die richtige Frage wäre, durch welche Strafe dem Opfer und seiner Familie Respekt bezeugt wird und durch welche Strafe das Leid des Opfer, seiner Familie und seines Umfeldes ernst genommen wird? Durch welche Strafe werden Werte wie Gerechtigkeit, Empathie, Mitleid, Solidariät, Respekt, usw. in der Gesellschaft geschützt und gefördert? Durch von den Menschen als Verhöhnung empfundene Strafen passiert das alles sicher nicht, dadurch wird nur Geld gespart und die Täter belohnt.
Könnt ich Sie fragen: Wieviele Menschen muss der Glatzköpfige noch für ihr Leben schädigen, bevor solche Kreaturen endlich sicher verwahrt werden?
Wer bereit ist, vorsätzlich Gewalt anzuwenden und andere Menschen zu verletzen, verstümmeln oder gar umzubringen, der darf NIE WIEDER auf die Öffentlichkeit losgelassen werden.
12 Monate sind in jedem Fall eine Farce!
gutes Argument. Je schwerwiegender die Tat, desto weniger abschreckend sind auch die höchsten Strafen. Wäre es anders, wäre die Todesstrafe beispielsweise effektiv, was sie nachgewiesener Maßen nicht ist. Und einem Menschen keine Möglichkeit einer Besserung während der Haft zu geben, ist mit den Grundsätzen einer aufgeklärten Gesellschaft nicht vereinbar.
Sie haben insofern recht, als, wie im Artikel oben erwähnt, manchmal die Relationen der Strafen fehlen. Aber jeden Gewalttäter *a priori* lebenslang wegzusperren geht nicht.
Und ihre Diktion von 'Kreatur' und so klingt auch nicht gerade nach wenig Gewaltpotential. Aber ihrem Nick zu vernehmen dürften Sie ohnehin ein Verfechter von Selbstjustiz sein.
sondern die Öffentlichkeit vor bewiesenen Tätern möglichst lange zu schützen!
Die Diktion 'Kreatur' ihrerseits hat gar nichts mit Gewalt zu tun sondern soll ein Ausdruck meiner Geringschätzung solchen Menschen gegenüber sein.
Also keine Sorge, ich bin nicht gewalttätig.
Sie schätzten den Mann wenn Sie ihn einfach als Täter oder (um Ihrer berechtigten Entrüstung Ausdruck zu verleihen) als Gewaltverbrecher tituliert hätten. Aber 'Kreatur' hat eine andere Qualität, und wenn das wieder salonfähig wird, dann kommen wir an einen Punkt, an dem wir schon mal waren, und die meisten wollen vermute ich nicht dorthin.
Und was das Wegsperren anlangt: Sie sind also der Meinung, daß Täter von Gewaltverbrechen keinerlei Aussicht auf Besserung haben/bekommen sollten?
Zum Thema: Top Interview mit amerkanischen Professionisten: http://www.youtube.com/watch?v=069mYS0imO0
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Teil 4:
Jedenfalls werden wir die Tatsache, dass sich die Republik Österreich weigert, die Entscheidungen des UN Menschenrechtsausschusses umzusetzen, auch dem UN Menschenrechtsrat zur Kenntnis bringen und eine internationale Diskussion über das Thema " Durchsetzbarkeit von Menschrechten " initiieren.
Darüber hinaus werden wir einen Initiativantrag formulieren und alle Parteien vorschlagen, diesen im Parlament einzubringen. Das gesamte Verfahren wird auf dieser website veröffentlicht werden.
http://so-for-humanity.com2000.at
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Teil 3:
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SFH-0143 / UN Menschenrechtsausschuß - VIEWS vom 20.07.2004 PERTERER vs AUSTRIA
(nicht amtliche) Übersetzung ins Deutsche durch das Bundeskanzleramt
» Views vom 20.07.2004 (Perterer)
http://so-for-humanity.com2000.at/files/1780.pdf
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SFH-3624 Beschluß des VfGH A 12/10-5 vom 29.11.2010 betr. Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer
Der VfGH fasste einen bemerkenswerten Beschluß. Er vertritt die Auffassung, dass eine Staatshaftung nur bei Nichtumsetzung von EU Recht besteht. Hier irrt er. Quod erat demonstrandum.
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 4376&page=
http://so-for-humanity.com2000.at
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Teil 2:
Wir empfehlen das genaue Studium dieser Unterlagen
SFH-4413 Zweite UN-Menschenrechtsbeschwerde Dr. Perterer gegen die Republik Österreich vom 31.10.2011
Österreich hat es seit 1978 (=33 Jahre!) unterlassen zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ein Durchführungsgesetz zu erlassen, damit VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses für Österreich verbindlich sind
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 4&aid=5191
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SFH-0979 / Mangelnde Verbindlichkeit der Rechtsmittelentscheidung des UN-Ausschusses für Menschenrechte (Fall Dr. Paul Perterer, CCPR 1015/2001)
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 1428&page=
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