Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Zweifel an der Weichenstellung unter Schwarz-Blau hat der OGH
Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hegt verfassungsrechtliche Zweifel gegen die - unter der schwarz-blauen Regierung eingeleitete - Anhebung des Pensionsantrittsalters bei den ÖBB. Die Auswirkungen der Reformen 2001 und 2003 könnten den Vertrauensschutz vor allem für pensionsnähere Jahrgänge verletzen, meint der OGH. Er schaltet deshalb den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein und beantragt die Aufhebung der Regelungen zu Wartezeit, Steigerungsbetrag und Übergangsfristen aus dem Jahr 2003.
Anlass für die Befassung des VfGH ist eine Klage eines ÖBB-Bediensteten, der nach der ursprünglichen Rechtslage 2009 in Pension hätte gehen können. Die Pensionsreform 2001 bescherte ihm eine Verschiebung auf Mai 2011 - und das Budgetbegleitgesetz 2003 (mit Ausdehnung der Wartezeit und der Absenkung des Steigerungsbetrages) eine weitere. Nach der nun gültigen Rechtslage müsste der Kläger bis Mai 2016 auf seine Pensionierung warten.
Dieser Fall ließ im OGH Zweifel entstehen, "ob die Relation zwischen den Übergangsfristen und der Intensität des Eigentumseingriffs noch angemessen ist und die Verschlechterung der Rechtsposition für den Kläger daher dem verfassungsgesetzlichen Vertrauensschutz entspricht".
Der OGH verweist auf den Vertrauensschutz bzw. den Gleichheitssatz: Dieser wird verletzt, wenn eine Gesetzesänderung plötzlich und intensiv in erworbene Rechtspositionen eingreift. Die Erhöhung des ÖBB-Pensionsalters treffe vor allem pensionsnähere Jahrgänge wie den Kläger. Sein Pensionsalter habe sich - sieben bis acht Jahre vor dem ursprünglich möglichen Antritt, um fünf Jahre (bzw. gegenüber der Stammfassung der Regelung sogar um 6,5 Jahre) nach hinten verschoben, stellt der OGH fest.
Keine Bedenken hat der OGH hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit. "Die Auswirkungen der Erhöhung des Pensionsantrittsalters erscheinen nicht unverhältnismäßig", sieht das Höchstgericht diesen vom Gesetzgeber einzuhaltenden Grundsatz nicht verletzt.
Dass die ÖBB-Pensionsreform aus dem Jahr 2001 (mit dem u.a. das Pensionsalter um eineinhalb Jahre auf 54,5 Jahre angehoben worden war) von öffentlichem Interesse und daher verhältnismäßig ist, befand 2003 auch schon der VfGH. Damals ging es vorwiegend um die Frage, ob per Gesetz in die privatrechtlichen Regelungen der ÖBB eingegriffen werden kann. Dies sei gestattet, wenn öffentliches Interesse bestehe und der Eingriff nicht unverhältnismäßig ist, befand der VfGH damals. (APA, 27.12.2012)
Zugübergewicht belastet aktiven und früheren Chef der RCA
Weniger Mitarbeiter, mehr Fahrgäste, höhere Schulden: Die Bundesbahnen erreichen die schwarzen Zahlen
Bahn fährt nach Umbau in die schwarzen Zahlen. Inner- und außerhalb des Konzerns erwirtschaftete Einmalerlöse halfen auch
Die Tunnel durch Semmering und Koralm verschlingen Milliarden, der Bau des zweiten Gleises der Pottendorfer Linie zieht sich hin
Die Betrugsermittlungen wegen chronisch überladener Güterzüge zwischen Wels und Griechenland wurden ausgeweitet
Bahn sucht Exit-Strategie und Partner für defizitäre Geschäftssparte Kontraktlogistik
Wachsen sollen die Österreichischen Bundesbahnen vor allem über den Personenverkehr
Der ökonomische Fußabdruck des Systems Bahn
Kann alle negativ poster berühigen; ich kenne den ÖBBler persönlich. Dieser ist fast 57 Jahre alt und noch immer aktiv im Berufsleben. Hat 41 Dienstjahre auf dem Buckel und unzähligen Nachtschichten hinter sich.(Nachtdienst seit (1979).Er will nur auf die Verhältnimäßigkeit verweisen, daß bestehende Verträge einzuhalten sind. Und nur um daß gehts. Bei Generaldirektor Huber (Vorgänger von Kern) wurde der Vertrag auch eingehalten, obwohl er zweifelhafte Leistungen hatte.Liebe nagativ poster beachtet, vielleicht seid Ihr nach der nächsten Wahl das Opfer. Viele Grüß ein noch aktiver 55 jähriger ÖBBler
da steht die övp hinter ihnen!
als lehrer hätten sie 9 wochen sommerferien und noch einige wochen zustäzlich! als bauer könnten sie gesundheitshalber mit 50 in pensiongehen, übergeben den hof ihren sohn, der wahrscheinlich nur halbtagsbauer ist, und sie arbeiten trotzdem weiter!
genauso hätten sie eisenbahner werden können! nur gegen die wird immer aufgestichelt!
... gilt immer nur für Beamte, Beamte, Beamte und natürlich Politiker. Alle im ASVG müssen "plötzlich und intensiv" Verschlechterungen hinnehmen, wo bleibt da die viel gepriesene Fairness, die Gleichheit. Es ist aber im allgemeinen Interesse und des Steuerzahlers, daß es kein Recht auf Frühpension gibt. AUA-Personal wird jetzt gekündigt, warum gilt hier der Vertrauensgrundsatz nicht - sind halt keine Beamten.
und zwar der, wie kann ich Kleinverdiener und ASVG Versicherte zusätzlich schröpfen und gleichzeitig die Gier der eigenen Klientel, die Futtertröge leer zu fressen, möglichen machen.
Diese ÖVP/FPÖ Regierung mit Schüssel/Haider war für Österreich die unseligste nach dem Kriege. Diese Regierung hat uns einen Haufen an Nachfolgekosten beschert, deren justizielle Aufarbeitung uns noch viele Jahre beschäftigt. Diese Schüssel Regierung hat unsere Güter verschleudert und gleichzeitig die Scheunentore zur Korruption weit aufgerissen. Schüssel/Haider,ÖVP/FPÖ, arbeiteten an einer neuen Gesellschaftsform, an der nur wenige am nationalen Erfolg teilhaben hätten können. Eine derartige Regierungskonstellation darf es bei uns einfach nie mehr geben.
fakt: die einkommenssituation der öbbler wurde immer wieder mit den pensionsregelungen gegengerechnet
fakt: pensionssicherungsbeiträge für aktive und ruhestandsversetzte als zusätzliche eigenleistung für die pensionsregelungen
fakt: keine abfertigung
fakt: privatrechtliche individiualverträge zwischen dem unternehmen öbb und den arbeitnehmerInnen
fakt: verzicht im jahre 1995 auf arbeitszeitverkürzung, dafür zeitansparen als eigenleistung der bediensteten für den pensionsantritt
fakt: Pacta sunt servanda = verträge sind einzuhalten. Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts!!!
Was heißt Vertrauensschutz bei Pensionen, es wurde einbezahlt in dem Vertrauen, aus den Einzahlungen selbst einmal einen Pension zu bekommen, und nicht mehr, und das wird bezahlt, und mehr kann und soll nicht ausbezahlt werden als eingezahlt wird, die Verfassungsgerichtshofleute, selbst alles Leute die höchste Pensionen zu erwarten haben werden da wieder etwas aufzuheben haben, die jüngeren Jahrgänge sollten sich das nicht mehr gefallen lassen, Randalen wie 1968 sind angesagt
Was wollen Sie eigentlich zum Ausdruck bringen?
Dass in einem von der Gewerkschaft beherrschten Staatsunternehmen der Vertrauensgrundsatz so eine Sache ist. Dass man nicht darauf vertrauen dürfe, dass unfassbare Privilegien von Bestand sein könnten? Die VfGH-Richter seien freilich selbst Privilegienritter, meinen Sie?
Dass man diesen Geldvernichter ÖBB gnadenlos in Konkurs schickt.
Dann können sich die ganzen Gewerkschafter deren "wohlerworbene Rechte" sonstwohin stecken.
Und einen Neubeginn gibts mit Verträgen wie in der Privatwirtschaft üblich.
Wen das nicht passt, der kann dann eh gehen (aber nicht in die "wohlverdiente Pension" im besten Erwerbsalter).
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.