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Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss" - so lautet der erste Erwägungsgrund aus der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2000. Nun will die Europäische Kommission die Konzessionsrichtlinie einführen, und es drängt sich der Verdacht auf, als würde man diesen Grundsatz nicht mehr ganz so eng interpretieren. Wie so oft empfiehlt es sich auch bei dieser Richtlinie, zwischen den Zeilen zu lesen und jene Passagen genauer unter die Lupe zu nehmen, die Interpre tationsspielraum zulassen. Denn durch die europaweite Ausschreibung öffent licher Leistungen der Daseinsvorsorge werden Türen geöffnet, die man später schwer wieder schließen kann.
Faktum ist: Bisher war europaweit nur die Vergabe von Baukonzessionen geregelt, die Leis tungen der öffentlichen Daseinsvorsorge unterlagen dagegen keiner europaweiten Ausschreibungsverpflichtung. Nun ist die Kommission angetreten, den angeblichen "Flickenteppich" durch erhebliche Einschränkungen der lokalen Handlungsspielräume zu bereinigen und schert alles über einen Kamm, auch die Wasser ver- und Abwasserentsorgung. Die Kommission argumentiert dabei fadenscheinig, dass Klein- und mittelständischen Unternehmen der Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe erleichtert werden soll. Obwohl Michel Barnier natürlich klar ist - auch wenn er dies in seinem Kommentar (Standard, 14. 12.) hinter schönen Worten verschleiert -, dass kleine lokale Unternehmen niemals dem Konkurrenzdruck von Großunternehmen standhalten können.
Das Beispiel Frankreich zeigt eindrucksvoll, welche negativen Auswirkungen die Privatisierung der Wasserversorgung haben kann: In Frankreich, das bereits seit mehr als 100 Jahren ein Konzessionssystem hat, teilen sich den Wassermarkt drei große Unternehmen - führend dabei der Großkonzern Veolia, kleinere Anteile entfallen auf Suez und Saur - sie beliefern rund 70 Prozent der Franzosen. Da die Konzerne auf Gewinnmaximierung ausgerichtet waren, wurden die Leitungen nicht ausreichend gewartet, was dazu führte, dass jeder vierte Liter Trinkwasser aufgrund von Lecks versickerte. Ebenso hatten die überhöhten Preise zu Protesten aus der Bevölkerung geführt, eine Studie aus dem Jahr 2006 belegte, dass jene, die das Wasser von privatwirtschaftlichen Betreibern beziehen, rund 16 Prozent mehr an Gebühren zahlen, als wenn sie Wasser von öffentlich-rechtlichen Betreibern erhalten würden. Nun erfolgt die Rekommunalisierung, selbst Paris hat sich entschieden, die Konzessionen nicht mehr zu verlängern. Den Schaden haben nun die Steuerzahler, die die Kosten für die Instandsetzung der Wasserversorgung zu tragen haben.
Auch die so oft angeführte Transparenz, die mit der Konzessionsrichtlinie erreicht werden soll, rechtfertigt nicht den Vorschlag der Kommission. Bereits heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum, sondern europäische Regeln sehen vor, dass Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz erfolgen müssen. Man müsste also nur bestehendes Recht ordnungsgemäß anwenden, um Günstlingswirtschaft zu verhindern.
Was bezweckt also die Kommission mit der Konzessionsrichtlinie? Verbesserungen für den Bürger können es nicht sein, denn bereits jetzt ist die Wasserversorgung in einem Gutteil der EU-Staaten zufriedenstellend geregelt, vielerorts leisten Städte und Gemeinden hervorragende Arbeit was Qualität und Kosteneffizienz betrifft. Letztendlich läuft es doch auf eine Liberalisierung des Wassermarktes durch die Hintertür hinaus, auch wenn dies stets bestritten wird. Große europäische Konzerne haben ein wirtschaftliches Interesse am milliardenschweren EU-Wassermarkt und drängen auf eine Marktöffnung. Griechenland und Portugal geraten bereits jetzt durch die Empfehlungen der Troika, an der auch die EU-Kom mission beteiligt ist, zunehmend unter Druck, ihre Wasserwerke zu verkaufen.
Kommt die neue Richtlinie, dann werden angesichts leerer Kassen auch andere gezwungen sein, den Weg der Privatisierung einzuschlagen. Es kann aber nicht darum gehen, Privatisierung als Allheilmittel zu betrachten. Ziel muss vielmehr sein, die Wasserver- und Wasserentsorgung wirtschaftlich und in gewünschter Qualität zu gestalten und sie vom Anwendungsbereich der Richt linie auszunehmen. Wasser ist ein öffentliches Gut, ein Lebensmittel, und es gehört uns allen! (Evelyn Regner, Josef Weidenholzer, Sabine Verheyen, DER STANDARD, 27.12.2012)
EU-Abgeordnete Evelyn Regner (SPÖ), stv. Vorsitzende im Rechtsausschuss des EU-Parlaments.
EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer (SPÖ), Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.
EU-Abgeordnete Sabine Verheyen, kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.
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ist die Rede von "Marktöffnung (u.a.) im Bereich Wasserversorgung" die Rede. Entsetzlich!
Mehr unter: http://www.right2water.eu
Es ist das gute Recht in einem Meinungsbeitrag Stimmung zu machen. Dennoch sollten die Fakten nicht ausgeblendet werden. Die geplante "Konzessionsrichtlinie" sieht in keinem Punkt eine Privatisierung von Dienstleistungen im Öffentlichen Interesse vor, also auch nicht der Wasserversorgung und schon gar nicht des Wassers selbst. Wenn Gebietskörperschaften allerdings ihr Budget aufbessern wollen, indem sie Versorgungsunternehmen ausgliedern und/oder privatisieren, dann können Versorgungskonzessionen nicht freihändig an diese privaten Marktteilnehmer vergeben werden. Letztendlich wird es an den Abgeordneten des Europäischen Parlaments liegen, ob der Kommissionsvorschlag Gesetz wird.
Heinz R. Miko
Pressesprecher EU-Kommission in Österreich
Vielen Dank Herr Miko. Wenn mehrere Gemeinden für die Wasserverdorgung eine GmbH gründen und dafür ein Gewerbe anmelden, gelten sie dann als privatisiert und sind sie dann verpflichtet diese Richtlinie anzuwenden? Ja oder Nein? Denn politisch können die Mandatare das eine wollen, rechtlich machen sie womöglich das andere. Einkladbar ist aber was Recht ist
Sehr geehrter Herr Baumann,
wenn das neu zu gründende Unternehmen als privatwirtschaftlich gilt und die Leistung, die Sie als öffentlicher Auftraggeber von diesem Unternehmen erwarten einen bestimmten Wert übersteigt, dann müssen marktkonforme Regeln eingehalten werden, d.h. eine europaweite Ausschreibung der Konzessionsvergabe.
Privatisierung wichtiger staatlicher Grundversorgung für Profitmaximierung ist ein Verbrechen. Da gab es in diversen Ländern schon genügend Beispiele. Einer der Höhepunkte war der Bolivianische Wasserkrieg.
http://de.wikipedia.org/wiki/Cochabamba
So etwas gehört weiterhin in öffentliche Hand.
Es heißt "Freie Marktwirtschaft", was natürlich bedeutet dass es Zwangsabnehmerschaft nicht geben darf. Bei Leitungswasser und Kanal ist das aber technisch nicht anders möglich. Bei jeder Privatisierung wird dies früher oder später ausgenutzt.
in London...
http://www.spiegel.de/wirtschaf... 22140.html
...das heißt, daß in diesen Strassen die Hausordnung des Strassenbesitzers gilt: "Krawattentragen wird Pflicht ?", der Willkür wird Tür und Tor geöffnet.
Privatisierung ist das Gegenteil von Demokratie - das Gegenteil versucht man uns tagtäglich einzubleuen. Und viele glauben es bereits. Gerade die Privatisierer schreien nach Demokratie - welch ein Hohn !
der zug ist bereits abgefahren:
http://www.youtube.com/watch?v=deSClqx-Dx8
wir sind eines der letzten länder dieser welt, in dem trinkwasser noch aus der leitung fließt - der rest ist bereits nestle kunde und kauft es in flaschen...
Eines gar nicht mehr so fernen Tages können die in Brüssel "Richtlinien" beschließen wie sie wollen, die Menschen in den Nationalstaaten werden selbige nicht mehr akzeptieren und daher auch nicht umsetzen. Und Parteien, die diesen Standpunkt unterstüzten, werden gewinnen. So einach ist das. Und die EU-Bürokraten haben (zum Glück) auch keine wirkliche Macht, ihre Blödheiten durchzusetzen. Bei der "Privatisierung des Wassers" (euphemistische Umschreibung) ist Schluss. Dann lieber raus aus der EU. Sollen sie sich andere Nettozahler suchen.
was staatlich und was privat ist,oder sein sollte.das gesasmte verkehrsnetz sollte staatlich,bzw. städtisch sein,bei der post ist es nicht mehr so klar,ich tendiere zu verstaatlichung,beim wasser gibts meines erachtens nichts zu diskutieten.das wäre eine rückkehr zum feudalismus.
ich glaube zwar,daß solche privatisierungen anfänglich keine probleme bereiten,aber was in 50 jahren ist können wir nicht wissen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ja auch nur eine "Richtlinie". Trotzdem mußte sie von Österreich umgesetzt werden. Jetzt heißt es plötzlich von seiten der EU; das wird ja nur eine Richtlinie! Ja lügen die alle wie gedruck oder spinn ich?
Parteien und Politiker, die sich für eine Freigabe zur Privatisierung von Wasser aussprechen, werden nicht gewählt.
Ich gehe weiter: Hätte ich die Möglichkeit, würde ich solche Falotten unter Anklage stellen.
Wenn in der EU lauter Liberalisierer sitzen, wird´s eng.
Wenn mehrere Gemeinden eine GmbH gründen um die Wasserversorgung zu gewährleisten, agieren sie dann privatisiert oder nicht? Wenn ja dann haben wir ein Problem mit Barniers Vorschlag daher sollte die Regelung, was das Wasser betrifft nicht nach der Rechtsform (in Privatisierung ist eine rechtliche Dimension) sondern nach der Funktion des Produktes Wasser in unserer Gesellschaft geregelt werden. Alltägliches Trink- und Brauchwasser muss nach inkludierenden Regeln verteilt werden. Markt muss aber Exklusion in Kauf nehmen, sonst ist es kein Markt mehr. Wie wäre es denn, den BürgerInnen mehr Möglichkeit der Verfahrens-Transparenz bei öffentlichen Angelegenheiten einzuräumen?
Meines Wissens hat Herr Barnier ja das Transparenzargument benutzt, w
wenn sie schon behaupten Befürworter zu sein dann liegt es auch in ihrer Verantwortung Dinge zu hinterfragen.
Lesen Sie die Richtlinie! Da steht NICHTS von einer Wasserprivatisierung. Es geht hier lediglich darum wie eine Privatisierung ablaufen soll. Man sollte eher gegen die Richtlinie sein weil Klein- und Mittelbetriebe einen Wettbewerbsnachteil haben (genau diese Dinge werden aber auch verhandelt).
Es ist halt leider so, dass man der EU-Komission nicht trauen kann. Zu oft hat Sie uns bereits verraten und verkauft.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass wir diese Richtlinie, selbst wenn sie nicht zur Privatisierung des Wassers zwingt, nicht brauchen.
Jedes Land soll selbst entscheiden, wie es seine Wasserversorgung handhaben will. Wir brauchen keine Richtlinie, die eine EU-weite Ausschreibung vorschreibt.
diese Meinung ist ja auch legitim. ich bin selbst auch nicht für diese Richtlinie weil sie Klein- und Mittelbetriebe benachteiligt (deswegen wehrt sich auch Ö dagegen).
Aber die RL hat nichts mit irgendeinem Zwang einer Liberalisierung des Wassers zu tun. Und genau das will aber dieser Artikel suggerieren, und schafft dies auch wenn man sich die Postings ansieht
Hier der internationale Vergleich:
Wasserpreis
(in Euro pro Kubikmeter)
Deutschland: 1,91
Belgien: 1,85
Großbritannien 1,50
Frankreich: 1,27
Österreich: 1,20
Italien: 1,00
Quelle: http://haetten-sie-gewusst.blogspot.de/2010/08/w... de-in.html
In Deutschland, wo die Wassergewinnung besonders einfach ist und zu fast 100% in Beamtenhand ist, ist das Wasser also am teuersten und marode Wasserleitungen gibt's bei uns natürlich auch. Es gehört schon eine Menge Chuzpe dazu so frech zu lügen wie in obigem Kommentar.
die nationalen wasserpreise miteinander zu vergleichen, sagt doch überhaupt nichts aus. im einen land wird die wasserversorgung teils aus (grund-)rechtlichen, teils aus (umwelt-)politischen gründen mehr oder weniger subventioniert als im anderen, in einer region ist es aufwändiger, das wasser aufzubereitern, in einer anderen sind weitere anlieferwege mit höheren infrastruktur- und wartungskosten fällig, und woanders ist die qualität minderwertig oder eben großartig, je nach möglichkeiten, investitionen und management. was also vergleichen sie hier womit und vorallem: was wollen sie damit belegen? dass die privatisierung der wasserversorgung in europa flächendeckend besser, billiger, effizienter und qualitativ hochwertiger wäre? na sicher...
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