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Wien - Das Finanzministerium will die Gewinnpauschalierung, die bisher für Gaststätte gegolten hat, auf alle Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz bis 255.000 Euro ausweiten. Damit könnten statt wie bisher 10.000 rund 150.000 Unternehmer diese in Anspruch nehmen, sagte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP). Die sogenannte Gaststättenpauschalierung wird ab 2013 völlig neu gestaltet, sie wird von einer Gewinn- auf eine Ausgabenpauschalierung umgestellt. Eine Reform war nötig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die bisherige Regelung als gleichheitswidrig aufgehoben hatte.
Die bisherige Gewinnpauschalierung sah für Betriebe mit einem Jahresumsatz von maximal 255.000 Euro einen zu versteuernden Gewinn von 5,5 Prozent der Einnahmen plus 2.180 Euro, mindestens jedoch 10.900 Euro, vor. Diese undifferenzierte Vollpauschalierung führte in zahlreichen Fällen dazu, dass die Steuerbemessungsgrundlage erheblich von dem abwich, was sich unter Zugrundelegung einer regulären Gewinnermittlung ergeben hätte. Es galt "der gleiche Gewinn für den Würstelstand wie für die Pension, es wurde unter den Betrieben zu wenig differenziert", erklärte Fekter. Nun werden nicht die Gewinne, sondern die Ausgaben pauschaliert und zwar modulartig mit 20 Prozent des Jahresumsatzes. Die Finanzministerin sprach von einem "Quantensprung an Verwaltungsvereinfachung, sowohl für die Betrieben als auch für die Finanzverwaltung". Mit einer Ausweitung auf alle KMUs mit einem Jahresumsatz von maximal 255.000 Euro könnte man diese Verwaltungsvereinfachung für die Hälfte aller Unternehmen, das wären rund 150.000, anwenden, erklärte Fekter.
Die neue Verordnung sieht ein modulares System vor, bestehend aus einem Grundpauschale, einem Mobilitätspauschale und einem Energie- und Raumpauschale. Die Inanspruchnahme des Grundpauschales ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der beiden anderen Pauschalen. Das Grundpauschale beträgt zehn Prozent, mindestens jedoch 3.000 Euro und umfasst Betriebsausgaben wie Bürobedarf, Werbung, Versicherungen, Fachliteratur und Fortbildung des Unternehmers. Das Mobilitätspauschale beträgt zwei Prozent und ist mit dem höchsten Pendlerpauschale gedeckelt. Es umfasst sämtliche Kfz-Kosten und betriebliche Kosten für Nutzung anderer Verkehrsmittel sowie Reisekosten.
Das Energie- und Raumpauschale in Höhe von acht Prozent umfasst alle Kosten für Strom, Gas/Öl, Reinigung sowie liegenschaftsbezogene Aufwendungen und Versicherungen. Werden sämtliche Pauschalien in Anspruch genommen, beträgt der Pauschalsatz somit 20 Prozent. Neben der Pauschalien bleiben bestimmte Betriebsausgaben weiterhin voll abzugsfähig. Dazu gehören Wareneinsatz, Löhne und Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeträge, Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern, Instandhaltung und Instandsetzung sowie Miete und Pacht.
Ein Beispiel: Ein Betrieb hat einen Umsatz von 160.000 Euro und nimmt alle Module in Anspruch. Das ergibt 32.000 Euro pauschalierte Betriebsausgaben. Von den verbleibenden 128.000 Euro können noch alle Kosten, die nicht pauschaliert sind, abgezogen werden. Der Restbetrag stellt die Bemessungsgrundlage dar und wird zum Tarif versteuert.
Im Gegensatz zur bisherigen Pauschalierung ist eine Bindungswirkung bei Eintritt und Austritt in die oder aus der Pauschalierung vorgesehen. Das soll verhindern, dass jährlich - je nach jeweiliger Günstigkeit - zwischen den Besteuerungsformen gewechselt wird. Wird die Pauschalierung erstmals in Anspruch genommen, ist man verpflichtet, in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren dieselbe Vorgangsweise zu wählen wie im ersten Jahr. (APA, 23.12.2012)
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Verfassungswidrig, da fast keine Steuer anfiel.
Jetzt soll ausgeweitet werden, die Wirte zahlen mehr, im Durchschnitt wird es jedoch viel Weniger steuern bringen. Ganz einfach, es ist Wahljahr, und es ist die zeit der Geschenke. Die, die mit pauschalierung gut aussteigen, werden sie in Anspruch nehmen, die anderen nicht. Laeuft bei den Bauern nicht anders.
Ich kann mir als Arbeitnehmer nichts aussuchen, und zahle mich deppert an steuern. Allein die kalte progression macht mich seit Jahren ärmer.
Das ist kein Steuerzuckerl sondern eine Besteuerung der Wirte. Bis jetzt musste man bei 200.000 Umsatz als Wirt keine Steuern zahlen da 5,5 % = 11.000
Nach der neuen Methode kommst bei 200.000 schnell mal auf einen sehr hohen Gewinn zum Versteuern. (200.000 - 20 % - Rest)
Ein Blinder sieht die Schwächen dieses modularen Systems. Es ist extrem missbrauchsanfällig.
Aufwendige Rechtsstreitigkeiten ohne Ende kommen auf uns zu. Wer schlau ist, splittet sein Unternehmen und erklärt zu dem einen die tatsächlichen Ausgaben in voller Höhe, und pauschaliert das andere ab. Ob Betriebsausgaben abpauschaliert sind, ist ein rein begriffliches Problem. Findige Steuerberater werden sich eine Gaudi daraus machen. Die Mobilitätspauschale von 2 Prozent ist im Normalfall natürlich nicht ausreichend, es sei denn man trickst. Alles, was wirklich Arbeit macht - Instandhaltung und Instandsetzung, Fremdleistungsaufwendungen - bleibt im Rennen. Verwaltungsersparnis also Null!
Lediglich die Gestaltungsspielräume werden ausgebaut!
Wieso? Der Buchhalter für die Erfassung des Kleinkrams fällt weg, womit einige relativ qualifizierte Jobs wegrationalisiert werden. Alles, was einen steuerlichen Rechtsfreund nötig macht, und was zu Streitereien zwischen Behörden und Steuerpflichtigen führt, bzw. Auslöser für böse Rechtskonflikte ist, ist ja weiterhin zugelassen.
Im Übrigen müsste man der Ausgabenpauschalierung eine - rechtlich heikle - Vorsteuerpauschalierung beifügen, weil sonst weiterhin jede einzelne Ausgabe zu Vorsteuerzwecken erfasst werden müsste. Womit die ganze "Vereinfachung" wieder beim Teufel ist.
gehören wohl auch seit jeher zur ÖVP-Kernklientel, wie die Landwirte auch. Warum spielt die SPÖ überhaupt mit?
Die Führung eines Betriebs - egal in welcher Branche - bringt dem Wesen nach eine Buchhaltungspflicht mit sich, die auf keinen Fall ausgerechnet vom Finanzministerium ausgehebelt werden sollte!
Unternehmen damit eigentlich keine Steuer zahlen. Das Mobilitätspauschale deckt zwar nur einen Bruchteil
der Fahrtkosten, die nach dem Wareneinsatz bei mir der zweitgrösste Posten bei den Ausgaben darstellen. Wenn ich aber eben 3000,-€ Grundpauschale und Wareneinsatz zusätzlich habe, bleibt aufgrund des hohen Wareneinsatzes nicht viel über. Ich bin sowohl Arbeitnehmer als auch Kleinunternehmer, und finde diese neue Regelung, die für mich schon vorteilhaft wäre, den Arbeitnehmern gegenüber sehr unfair. Das wird wohl zu einem Steuerentfall führen, der dann anderweitig gedeckt werden muss.
Es gibt Dutzende anderer, von der ÖVP-Ministerin nicht begünstigter, Branchen, wo eine absolute Buchführungspflicht (wenn auch "nur" in Form einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung) besteht.
Übrigens, wie muß man sich ein Ein-Personen-Gaststättenunternehmen vorstellen? Selbst dem Betreiber einer Almhütte kann eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung zugemutet werden.
keine aufzeichnungen .- keine buchhaltung -
wer nicht in der lage ist eine doppelte buchhaltung zu führen, sollte kein unternehmen, ( auch kein gastgewerbe und was auch immer) führen dürfen
Dafür brauchen's keine doppelte Buchhaltung.
Gerade diese kleinen Unternehmen werden wohl Einnahmen-Ausgaben Rechner sein.
Und bei der Pauschalierung heisst es ja nicht, dass SIe die ZAhlen verstecken müssen - sondern dass die eben aufgrund der Pauschalierung nicht für die Ermittlung der Steuer genutzt werden.
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