Wien - Bevor sich das Wiener Rathaus in die Weihnachtspause verabschiedete, flatterte den Klubs am Freitag noch eine Einladung zu einer Landtagssitzung am 7. Jänner ins Haus. Mit einem brisanten Tagesordnungspunkt: Um die Volksbefragung - bei der es um das Parkpickerl, Bürgerbeteiligung bei Energieprojekten, Privatisierung und eine Wiener Olympia-Bewerbung geht - wie geplant Anfang März durchführen zu können, muss die Stadtverfassung geändert werden.

Diese sieht nämlich vor, dass binnen zwei Monaten vor einem direkten Volksentscheid auf Bundesebene keine Volksbefragung auch in Wien stattfinden darf.

7. bis 9. März favorisiert

Und da kommt den Wienern ausgerechnet das Volksbegehren für mehr direkte Demokratie in die Quere, das die Österreicher von 15. bis 22. April 2013 unterschreiben können. Dieser Termin wurde schon im November festgelegt, als im Wiener Rathaus noch heftig um den (juristisch ebenfalls heiklen) Wortlaut der Fragen gefeilscht wurde.

Bei deren Beschluss in einer Gemeinderatssitzung am Freitag der Vorwoche hatte die Stadtregierung zwar noch keinen endgültigen Termin genannt, allerdings dürfen zwischen dem Beschluss und der Durchführung einer Volksbefragung nicht mehr als drei Monate liegen. Bis 11. Jänner hat Bürgermeister Michael Häupl (SP) Zeit, den endgültigen Termin bekanntzugeben, favorisieren dürfte Rot-Grün 7. bis 9. März.

Rot-grüne Mehrheit genügt

Eine Sprecherin der für Wahlen zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SP) bestätigte dem Standard am Freitag, dass eine Verfassungsänderung ansteht. Da auf Bundesebene künftig mehr Volksbegehren zu erwarten seien, halte man es für kontraproduktiv, mit der Zweimonatsfrist zwischen den Terminen die direkte Demokratie in der Bundeshauptstadt zu beschränken.

Da der Beschluss Wien als Stadt (und nicht als Land) betrifft, genügt eine einfache Mehrheit, sprich die Stimmen von SP und Grünen; für eine Änderung der Landesverfassung hätte es hingegen einer Zweidrittelmehrheit bedurft.

FPÖ ortet "Dilettantismus pur"

FP-Klubobmann Johann Gudenus ortet bei Rot-Grün "Dilettantismus pur", es handle sich um Anlassgesetzgebung, und er finde es "erschreckend, dass man sich nicht im Vorfeld des Gemeinderatsbeschlusses entsprechend abgesichert hat". Die Blauen kündigten an, sich das weitere legistische Prozedere sehr genau anzusehen; schließlich versuche die Stadtregierung, die Verfassung zu ändern, um einen Beschluss möglich zu machen, der eigentlich in der Vergangenheit liegt. (Andrea Heigl, DER STANDARD, 22./23.12.2012)