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Wien/Bern - Die im April 2011 in der Schweiz beschlagnahmten Meinl-Akten (Meinl European Land - MEL, jetzt Atrium) wurden aufgrund von Justizpannen in der Schweiz den österreichischen Justizbehörden nicht ausgefolgt, berichtete am Freitag das Ö1-Journal des ORF-Radio. Erst wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich eine Frist zur Entsiegelung der beschlagnahmten Dokumente versäumt. Um die Lage zu retten, stellte Österreich ein neues Rechtshilfeersuchen zur neuen Beschlagnahmung der Unterlagen. Doch weitere Pannen in der Schweiz führten dazu, dass eine neuerliche Beschlagnahmung vom Züricher Obergericht abgelehnt wurde.
Die Einspruchsmöglichkeit gegen diese Entscheidung wurde von den Schweizern erst gar nicht wahrgenommen. In der Meinl-Causa mussten daher alle konfiszierten Unterlagen an die Eigentümer zurück gegeben werden. Mittlerweile habe sich auch Eurojust wegen der Züricher Pannenserie eingeschaltet und wolle zwischen österreichischer und Schweizer Justiz vermitteln, so das Journal am Freitag.
Wie der leitende Staatsanwalt in Zürich, Marcel Strassburger, gegenüber dem ORF-Radio erklärte, habe die Aktenrückgabe nur die Causa Meinl betroffen. Im Fall Buwog hätten keine beschlagnahmten Unterlagen zurückgegeben werden müssen - bis auf einige, die für den Fall nicht erheblich gewesen seien und deshalb nicht herausgegeben werden durften, so Strassburger.
Die Meinl Bank hatte Mitte November in einer Aussendung mitgeteilt, dass die bei Razzien im April 2011 bei zwei ehemaligen MEL-Direktoren, Georg Kucian und Heinrich Schwägler, beschlagnahmten Unterlagen von der Justiz nicht verwendet werden dürfen. Das Urteil beruhe auf "formalen Gründen", räumte Bankchef Peter Weinzierl damals ein. (APA, 21.12.2012)
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