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Über die Art der Bescherung, die den Wählern per Demokratiepaket künftig zuteilwerden soll, gehen die Meinungen auseinander...

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Peter Bußjäger meint, dass sich niemand vor dem kleinen Wahlrechtsgeschenk fürchten muss.

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In seinem "Kommentar der Anderen" vom 21. Dezember kritisiert Bernhard Görg vom 21. Dezember kritisiert Bernhard Görg das geplante neue Wahlrecht, das die Vorzugsstimmen und damit den Einfluss der Wähler/innen auf die Zusammensetzung des Nationalrates stärken soll. Dies würde nach Meinung des Kritikers nur dazu führen, dass einige Promis in den Nationalrat gewählt würden. Noch schlimmer wäre allerdings, so Görg, ein noch stärker persönlichkeitsorientiertes Wahlrecht, weil dann 183 Landeshauptleute im Nationalrat sitzen würden. Görg verweist auf eigene Erfahrungen mit einer Reihe von "Lichtgestalten" , die unter seiner Führung in Wien kandidierten. Bei den Wahlen habe dies aber nicht viel genützt, weil den Stimmbürgern offenbar nicht klar war, dass hier die besten Köpfe der Stadt zur Wahl standen.

Görgs Jammer ist nicht ganz neu. Schon Platon verzweifelte daran, dass Demokratie eben nicht automatisch gewährleistet, dass auch die qualifiziertesten Leute regieren. Karl Popper hat in seinem Werk Die offene Gesellschaft und ihre Feinde das Scheitern Platons grandios dargestellt. Schade, dass Görg seinen Popper offenbar nicht gelesen hat, er hätte sonst einen anderen Kommentar geschrieben.

Selbstverständlich garantiert auch ein neues Vorzugsstimmenmodell nicht, dass qualifiziertere Personen ins Parlament gewählt werden. Aber es ermöglicht den Wählern, ihre Präferenzen auszudrücken und sich zumindest ein kleines Stück weit von den Parteisekretariaten zu emanzipieren, die die einzelne Stimme als Blankoscheck verstehen, das Parlament so zu bestücken, wie es ihrer Sekretariatslogik am besten entspricht.

Was unter demokratischen Gesichtspunkten schlecht sein soll, wenn die Wählerinnen und Wähler dabei unter anderem auch das Engagement von Politikern bewerten können und das Vertrauen, das sie in sie setzen, bleibt unergründlich. Angesichts des dramatischen Vertrauensverlusts der Bürger/innen sollte die Politik insgesamt über jede Vorzugsstimme, die überhaupt noch vergeben wird, froh sein.

Die Angst Görgs vor einer Stärkung des regionalen Einflusses durch ein echtes Persönlichkeitswahlrecht ist kurios. Ein amerikanischer, englischer oder auch Schweizer Wähler würde auf ein solches Argument wohl mit lautem Gelächter reagieren. Zu Recht! Denn wozu brauche ich einen Abgeordneten, wenn er nicht meine Interessen vertritt? Aber selbst bei uns sollte es sich nach nunmehr gut 92 Jahren Bundesverfassung herumgesprochen haben, dass Österreich nicht nur aus dem 1. Wiener Gemeindebezirk besteht.

Man muss ja nicht so weit gehen wie etwa Südtirol, wo ein reines Vorzugsstimmenmodell dafür sorgt, dass die Parteiliste nicht mehr als ein unverbindlicher Vorschlag ist, den die Wähler/innen beliebig umstoßen können und dies in der Praxis auch tun. Solche Modelle eignen sich vorzugsweise auf der Ebene kleiner Länder und der Gemeinden, wo die einzelnen Kandidaten einigermaßen bekannt sind. Aber ein bisschen weniger Parteisekretariat darf's in einer westlichen Demokratie schon sein.

Vor dem kleinen Wahlrechtsgeschenk, das uns nun präsentiert wurde, muss sich also niemand fürchten, im Gegenteil: Hoffen wir, dass es von den Wählern angenommen wird. (Peter Bußjäger, DER STANDARD, 22.12.2012)