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Salzburg - Im Salzburger Finanzskandal bekämpft die wegen mutmaßlicher Spekulationsverluste in der Höhe von 340 Millionen Euro beschuldigte Landesbedienstete Monika R. ihre fristlose Entlassung jetzt bei Gericht. Die Klage auf "Feststellung des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses" langte am Freitag beim Arbeits- und Sozialgericht Salzburg ein, teilte Gerichtssprecher Imre Juhasz auf Anfrage mit. Ein Verhandlungstermin ist für 1. Februar angesetzt.
Die Vertragsbedienstete arbeitete als Referatsleiterin in der Finanzabteilung des Landes Salzburg. Sie wurde einen Tag, nachdem Finanzreferent David Brenner (SPÖ) die Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz über den Skandal informiert hatte, von der beklagten Partei, dem Land Salzburg, fristlos entlassen. Das Entlassungsschreiben vom 7. Dezember ging am 11. Dezember bei der Betroffenen ein.
Zu den Gründen, warum die Entlassung angefochten wird, sagte R.s Anwalt Herbert Hübel am Freitag: "Wir haben gesagt, sie hat keinen Entlassungsgrund gesetzt. Und wenn, dann wäre die gegenständliche Entlassung verfristet." Der Entlassungsausspruch sei also verspätet erfolgt. Laut Gericht stützt sich die Klage im Wesentlichen auf die Verletzung des "Unverzüglichkeitsgrundsatzes bei Entlassungsausspruch".
In dem Schreiben vom 7. Dezember gibt die Personalabteilung des Landes unter anderem folgende Entlassungsgründe gegenüber Monika R. an: Fälschung von zumindest einer Urkunde; Falschinformation von Vorgesetzten, Rechnungshöfen, des Finanzbeirates des Landes Salzburg und Falschinformation der Rechenstelle der Deutschen Bank in Frankfurt über den Abschluss von Derivatgeschäften; klare Verstöße gegen Dienstanweisungen; Nichteinhaltung von Limits der vom Finanzressortchef genehmigten Richtlinien für das Finanzmanagement aus dem Jahr 2007. Laut Personalabteilung beruhen die Entlassungsgründe auf den Angaben der Finanzabteilung.
Ein Streitverhandlungstermin wurde für 1. Februar in der Stadt Salzburg festgesetzt. Als Zeugen werden unter anderen Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ), Finanzreferent und Landeshauptmannstellvertreter David Brenner (SPÖ), Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, Landesrechnungshofdirektor Manfred Müller und Beamte der Finanzabteilung geführt.
Richter Herbert Moritz plant die Einvernahme von Brenner, Paulus und allenfalls noch weiterer, von der Beklagten "namhaft zu machender Zeugen" am Nachmittag des 1. Februar, "wobei primär die Chronologie der Abläufe mit dem wesentlichen Verspätungseinwand des Entlassungsausspruches geklärt werden soll", informierte der Gerichtssprecher. Das Land wurde beauftragt, bis 10. Jänner in einem Schriftsatz ein detailliertes Gegenvorbringen zu erstatten und ein Beweisanbot zu stellen.
Die Grünen haben unterdessen am Freitag die sofortige Entfernung eines Mitarbeiters aus der Landes-Finanzabteilung gefordert. Der Mann, der seit 1. Oktober zur Aufklärung des Finanzskandals eingesetzt ist, sei als ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Bank in die Geschäfte des Landes Salzburg involviert gewesen, gab die Landtagsabgeordnete Astrid Rössler zu bedenken. "Es besteht die massive Gefahr, dass hier nicht aufgeklärt sondern vernebelt wird."
In die Abteilung gehörten ausschließlich unabhängige Experten, betonte die Grüne Landessprecherin. Das Land Salzburg und die Deutsche Bank hätten in diesem Finanzskandal durchaus unterschiedliche Interessen, sagte Rössler. Sie frage sich, wem die Loyalität des Mitarbeiters gelten werde, dem alten oder dem neuen Dienstgeber. "Der Gedanke, dass diese Bank über einen ihrer Mitarbeiter Zugang zu Unterlagen hat, die möglicherweise für die Bank von Nachteil wären, ist alles andere als beruhigend. Diese Person gehört von allen Unterlagen ferngehalten, und zwar noch heute."
Bereits am Donnerstag, hat der Wiener Anwalt Ingo Kapsch, der vor allem Kommunen bei Derivat-Fehlberatungen rechtlich vertritt, eine mögliche Unvereinbarkeit bei zwei an der Aufklärung des Salzburger Finanzskandals involvierten Experten kritisiert. "Beide Herren haben wegen ihrer früheren Tätigkeit für Banken, mit denen das Land Salzburg Geschäfte getätigt hat, einen Interessenskonflikt. Sie werden kaum die Empfehlung abgeben, gegen ihre früheren Arbeitgeber vorzugehen", sagte Kapsch. (APA, 21.12.2012)
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die Ermächtigung zu abgeleiteten Finanzgeschäften, ebenso Abteilungsleiter Paulus und ein weisungsgebundener Mitarbeiter der Referatsleiterin.
Paulus argumentiert, dass die äußerst kompetente, hoch intelligente, tüchtige Rerferats- und stellvertretende Abteilungsleiterin ihn hinters Licht geführt habe - und wohl auch ihren Kollegen fachlich überlegen war.
Paulus muss sich Fragen nach seinem Anteil am Versagen der Aufsichts- und Kontrollpflicht stellen lassen. Seit 2008 wusste Herr Paulus, dass die Geschäfte zu einem Substanzverzehr führ(t)en, seit Mai 2012 war ihm bekannt, dass diese realisierten Verluste nicht ausgewiesen wurden.
Egal, ob 445 Millionen oder noch mehr verschwunden sind, das ist
Diese Entlassung sagt wohl wesentlich mehr über die diese Salzburger Polit&Finanz-Bagage aus,als über eine offensichtlich untadelige Person.Aber zu den Eckpunkten:
Fr.R hat zumindest mit 34 Banken lt. Information über Jahre verschiedenste Derivatgeschäfte gemacht.Jede Bank sendet zumindest einmal im Jahr eine Aufstellung der Ergebnisse getätigtern Geschäfte in einen offiziellen Bericht. Selbst wenn es stimmt,daß Unterschriften gefälscht wurden,so können das angesichts des schieren Volumen an
Unterschriftsbedarf nur Einzelfälle gewesen sein.Oder glaubt wirklich wer,daß hunderte Unterschriften gefälscht worden sind?
Wieso hätte sie es nötig gehabt,kriminell zu handeln, wenn sie ein Vielfaches bei Investmentbanken verdienen hätte können?
wird doch bei Vertretungen in dienstrechtlichen Belangen ein Honorar auf der Bemessungsgrundlage von drei Jahresbezügen als angemessen angesehen. Frau Monika R. hatte einen hoffentlich Sondervertrag mit fünfstelligem Monatssalär.
Für den Steuerzahler, der im aus seiner Sicht worst case sowohl das der Klagenden zugesprochene Entgelt (Nach- und Fortzahlung), als auch die Honorarforderung des RA, als auch die Gerichtskosten zu berappen hat, bleibt die vage Hoffnung, dass die Entlassung rechtens ist und somit auch die Prozesskosten zu Lasten der Klägerin bzw. deren Rechtsschutzversicherung gehen.
Offen bleibt aber, wie man einer Mitarbeiterin, die laut Aussage ihrer Vorgesetzten alle getäuscht haben soll, noch Vertrauen entgegen bringen kann.
Sobald der Arbeitgeber vom Sachverhalt weiß, muss er reagieren. Arbeitgeber ist das Land, das Wissen von Paulus und Brenner ist dem Land zuzurechnen. Voraussetzung für eine Entlassung ist, dass eine Weiterbeschäftigung in der Kündigungsfrist unzumutbar ist und daher das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Frist wird. Jetzt haben die beiden aber monatelang schon davon gewusst und haben ihr nur die Vollmacht entzogen, sie hat aber gearbeitet und wurde sogar im Landtag von Brenner gelobt. Da müsste dem Land unmittelbar vor der Entlassung etwas ganz besonders Schwerwiegendes bekannt geworden sein, dann könnte das Land gewinnen.
Paulus argumentiert, er wurde im Juli 2012 dafür "gerügt", dass er mit seinem Beitrag zum Entzug der Vollmacht diese "tüchtige" Beamtin (mit Sondervertrag?) unverhältnismäßig hart behandelt habe.
ist aber das Problem. Brenner und Paulus hätten ihr nicht die Vollmacht entziehen sollen, sondern arbeitsrechtliche reagieren müssen. Dadurch dass sie ihr die Vollmacht entzogen haben und nicht statt dessen die Entlassung von der Personalabteilung verlangt haben, haben sie zu verstehen gegeben, dass es keine weiteren Konsequenzen gibt.
auf die schriftliche Mitteilung von Paulus hin. Weshalb Paulus es bei einer Abmahnung beließ und nicht den vollzogenen Vertrauensbruch ahndete, darüber müssen er und Eisl Auskunft geben.
Da war wohl der mächtige Arm der ÖVP im Spiel.
Das ist eigentlich die Ursache dieses Wahnsinns (und vermutlich ähnlicher Szenarien in anderen Bundesländern):
Dass die Parteien unfähige, aber parteitreue Leute zementieren, die völlige Narrenfreiheit haben.
Könnte sein - die Vorgehensweise der Verantwortlichen - Brenner und Paulus - war katastrophal, sodass ich auch eine Chance sehe, dass die Entlassung auf eine Kündigung geändert wird und noch mehr Steuergeld draufgeht.
Ich hoffe, dass das Land wenigstens Schadenersatzforderungen gegen die Frau erheben wird, aber das wird wohl erst nach Aufwicklung der Sache durch das Strafgericht möglich sein.
nach dem Vertragsbedienstetengesetz müssen zeitnah geltend gemacht werden - zwar nicht so unverzüglich wie Entlassungsgründe, aber auch nicht irgendwann. Derzeit schaut es so aus, dass der Brenner ein halbes Jahr von den Malversationen wusste und keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenz verlabgte, sondern die Frau noch ein paar Tage vor der Entlassung im Landtag an seiner Seite sitzen hatte und sie lobte.
Der Herr Rechtsanwalt Dr. Wilfried Haslauer scheint als Landeshauptmannstellvertreter überhaupt alles verschlafen zu haben, jetzt hofft er dass er durch die Kanalisation in das Landeshauptmannbüro gespült wird.
In anbetracht der kolportierten Vorwürfe, Vermutungen und das Nichtwissen um den Verbleib von einigen Hundert Millionen Euro sollte die gesamte Landesregierung von den gewählten Mandataren in Salzburg abberufen werden.
Kann nicht die Bundesregierung aktiv werden und die Landesregierung nur mehr unter Aufsicht (Kuratel) handeln lassen?
Angesichts der versenkten Beträge ist das Verhalten dieser Frau eine bodenlose Unverschämtheit, wobei ich davon ausgehe, dass ihr (ÖVP-naher) Rechtanwalt da durchaus auch Interessen hat, die mit jenen von Haslauer konform gehen.
Selbst wenn die Frau nicht Alleintäterin war, so reicht eine bloße Mittäterschaft bei solchen Geldbeträgen in meinen Augen durchaus, um eine persönliche Haftung für den entstandenen Schaden zu begründen.
Genau so läuft der ÖvP-Hase in Salzburg. Dieser Anwalt Hübl agert wie der Grasser-Anwalt- einfach Scharfschüsse auf alles was sich bewegt, nach uralter Anwaltsmethode also, egal welche Verluste ev.möglich sind, hauptsächlich seine Klientin wird als Unschuldslamm präsentiert.Solche Anwälte sind stets zum K....
Dabei hat es ja am Beginn d er Affäre immer geheissen, sie habe Geständnisse abgelegt....jetzt aber hat sie alles vergessen, so wie ihre allzu große Verantwortung gegenüber ihrem Dienstgeber, der sehr wohl überlegt hat, welche Vorwürfe in d er Anzeige formuliert werden............Oder Frau Monika R. in Ihrem idyllischen Bauernhof in Oberösterreich????
Das Auftreten des Anwalts in der Öffentlichkeit war aber eher im Interesse der ÖVP als im Interesse seiner Mandantin.
Ich denke nicht, dass seine Interviews die gerichtliche Entscheidung seine Mandantin betreffend positiv beeinflussen werden, eher das Gegenteil.
Da hat der zuständige Politiker - zufällig auch Herr Brenner - gewusst von Anschuldigungen, hat nichts unternommen und der SMS-Sender hätte das Arbeitsgerichtsverfahren gewonnen wegen verspätetem Ausspruch der Entlassung. So hat er in einem Vergleich sein Geld bekommen.
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