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Wien - Die AHS-Lehrergewerkschaft hält den von der Regierung vorgelegten "Fünf-Stufen-Plan" gegen das Schulschwänzen für "realitätsfremd und deshalb völlig untauglich". Ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen würde dadurch "verhindert oder zumindest rechtlich fragwürdig", heißt es in der Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des entsprechenden Gesetzes. Das komplexe Verfahren werde aufgrund diverser Mängel "in wohl keinem Fall rechtskonform bis zur letzten Stufe gelangen, erzeugt aber einen Tsunami an Gesprächen, an denen bestimmte Personen teilzunehmen haben".
Als Schulschwänzer soll laut Gesetzesentwurf künftig gelten, wer in einem Semester fünf unentschuldigte Fehltage oder 30 unentschuldigte Fehlstunden bzw. drei aufeinanderfolgende unentschuldigte Fehltage aufweist. Bei Vorliegen einer solchen Schulpflichtverletzung sind dann in vier Stufen zunächst Gespräche zwischen Schülern, Eltern, Lehrern, Schulpsychologen, Sozialarbeitern und der Schulaufsicht sowie die Einschaltung der Jugendwohlfahrt vorgesehen. Nützt alles nichts, können als fünfte Stufe Geldstrafen bis zu 440 Euro verhängt werden.
Die AHS-Lehrer verlangen eine Verschärfung bei der Definition der Schulpflichtverletzung und monieren unter anderem die zahlreichen vorgeschriebenen Gespräche: "Wie viele Gespräche hätte z.B. der Schülerberater einer mittelgroßen Schule nach Meinung der für diesen Entwurf Verantwortlichen pro Jahr in Summe zu führen? Ist daran gedacht, den Schülerberater dafür gänzlich von seiner Unterrichtstätigkeit zu befreien?" Gleichzeitig fragen sie sich, wie man angesichts dieses Aufwands in den Erläuterungen von "verminderten Verwaltungsabläufen" und "vernachlässigbaren finanziellen Auswirkungen" sprechen könne.
Ähnliche Kritik, wenn auch in milderer Form, äußert die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft. Einerseits sollten Lehrer die Möglichkeit erhalten, schon vor Erreichen der Fehltags-Grenze das Verfahren in Gang zu setzen. Andererseits solle vorgesehen werden, dass die festgesetzten Zeiträume nicht ausgeschöpft werden müssen. Ebenfalls vermisst werden Vorgehensweisen für den Fall, dass Erziehungsberechtigte Gesprächstermine einfach nicht wahrnehmen.
Einwände kommen auch von manchen Landesschulräten und dem Gemeindebund. Die Tiroler Schulbehörde bezeichnete den Fünf-Stufen-Plan aufgrund des "enormen Verwaltungsaufwands" als "grundsätzlich schwer umsetzbar". Bei Ausschöpfung aller Ebenen seien "bis zu fünf voneinander unabhängig durchzuführende Besprechungen vorgesehen, bis zu drei Zielvereinbarungen abzuschließen und bis zu 13 Personen bzw. Institutionen zu involvieren": "Daraus resultiert ein sehr bürokratisches und zeitraubendes Verfahren, das sich noch dazu Einrichtungen (z.B. Schulpsychologie) bedient, die derzeit einen besorgniserregend geringen Personalstand aufweisen." Der Landesschulrat Salzburg begrüßt zwar die Initiative zur Reduktion des Schwänzens, wünscht sich aber ebenfalls eine "Verschlankung" des Verfahrens.
Der Gemeindebund hält den Fünf-Stufenplan für "wenig geeignet, das unentschuldigte Fernbleiben von Schülern vom Unterricht hintanzuhalten". Der vorgesehene Verfahrensablauf sei "so kompliziert und umständlich gestaltet, dass er für den Schulalltag kaum geeignet erscheint". Befürchtet wird auch ein "immenser Verwaltungs- und Kostenaufwand" für die Schulerhalter. Arbeiterkammer und das Land Wien halten die 440 Euro Strafe für zu hoch.
Keine Bedenken haben dagegen etwa die Landesschulräte in Vorarlberg und Oberösterreich und die Gewerkschafter an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS). (APA, 21.12.2012)
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Das kommt wohl davon, dass im Ministerium nur noch Bürokraten und (Juristen) das Sagen haben, von denen wohl noch kein einziger mit einem Schulschwänzer gesprochen hat bzw. einen Probedurchgang mit den 7 (mindestens!) angeführten Personen im Gespräch durchgeführt hat.
O Sankto Bürokratius, schau obi!
Die Straßenverkehrsordnung ist dringend reformbedürftig. Die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer (1). Ich schlage daher folgenden 5-Stufen-Plan vor:
Zu Beginn jedes Kalenderjahres sind zwischen Verkehrsteilnehmern und dem zuständigen Revierinspektor Kommunikations- und Verhaltensvereinbarungen zu erarbeiten. Darin sind grundlegende Regeln des Miteinanders im Sinne der Vereinbarungskultur im Bezirk zu definieren.
Da werden die Revierinspektoren sich aber freuen, wenn sie einen 48-Stundentag bekommen und sich dann mit den Schnellfahrern noch auseinandersetzen müssen (da gehört dann auch die eine oder ander Omi dazu)...und irgendwann in der Klapsmühle landen.
Wenn ein Verkehrsteilnehmer fünfmal innerhalb von sechs Monaten oder dreimal direkt hintereinander die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, sind in einem unverzüglich durchzuführenden Gespräch zwischen dem Verkehrsteilnehmer und dem Revierinspektor die Gründe für die Überschreitung zu erörtern (Stufe I). Außerdem sind weitere Schritte zur Vermeidung derselben schriftlich zu vereinbaren, und der Verkehrsteilnehmer ist über seine Verantwortung zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufzuklären.
gibt es unter
http://quinecke.wordpress.com/
"Lei lei"
daher geht's die AHS nix an, die Hauptschule nix an und auch die NMS nix an und in der Oberstufe - zumindestens ab dem 2. Jahrgang - gibt's keine Unterrichtsverpflichtung.
Nach Ihrer Logik geht's eigentlich niemanden was an und die "basics" kennt außer Ihnen wohl auch niemand.
na sowas, ihr habts noch nicht einmal geschnallt, dass eine strafe wegen des mangelnden tatvorsatzes (der eltern) gar nicht möglich ist, leider zahlen die eltern trotzdem, das kind selbst ist bis 14 nicht einmal strafmündig.... aber wetergscheiteln, ohne von den basics eine ahnung zu haben, is wenigstens amüsant...typisch oberlehrer!
oder wie soll man sonst die beiden Sätze "die AHS geht das alles null an, schulpflicht kann man nur bis zum 15. Lj. verletzen" lesen?
Zusammenhanglos aneinandergereiht?
Wo soll zwischen den beiden Sätzen der Zusammenhang sein?
Sie haben noch in keinem Ihrer Antworten hier erklärt, warum es die AHS(-Unterstufe) nichts angeht?
Ob es die Hauptschulen was angeht, haben Sie auch noch nicht erklärt, aber Ihrer Antwort muss ich entnehmen, dass Sie das sowieso alles für unnötig halten und genau das habe ich auch in meinem Posting vermutet.
Dann müssten Sie aber konsequenterweise den Entwurf ebenfalls kritisieren, aber nicht inhaltlich, sondern in seiner Gesamtheit. Das tun Sie aber nicht. Warum, wissen nur Sie.
"und nach dem"... stimmt nicht, das gehört so: "und nachdem Ihnen die Argumente ausgehen tun"...so hätte es zumindest Schweijk gesagt "bittar scheen". schon mal den Unterschied zwischen konsekutiven und kausalen Sätzen gechekt? "ihrige" PöblerIn, nur bevor Sie wieder im Forum rumrülpsen...
ja phantastisch, man will "weil" oder da tippen und "nachdem" kommt heraus? Für wie blöd halten Sie andere Menschen? ach ja, das sind ja die bösen AnpöblerInnen, die Sie füttern wollen....So blöd kann man nicht einmal als AHS Lehrerin sein, oder doch?
Was soll ich dazulernen?
- dass Sie nicht alle Bedeutungen von "nachdem" kennen?
- dass zwar die Schulpflicht nicht nur in der AHS-Unterstufe gilt, sondern auch noch im ersten Jahrgang der Oberstufe, dass aber die Schulpflicht die AHS trotzdem nichts angeht?
vielleicht, dass es Leute gibt, die mehr im kleinen Finger haben, als Sie in der ganzen Birne? ...dass Sie mehr Achtung hätten, wenn Sie einen Fehler eingestehen würden?....oder?... nein bleiben Sie so, es macht Riesenspass, Leute wie Sie mit banalem Unsinn auf die Palme zu bringen.... lb.gr. von Pöbelhausen - wir amusieren uns weiterhin gerne...
Zum Nachlesen:
"nachdem:
Bedeutungen:
* Temporale Subjunktion zum Ausdruck der Vorzeitigkeit:
[1] drückt aus, dass das im Gliedsatz angegebene Geschehen vor dem des Hauptsatzes stattgefunden hat
* Im engeren Sinn kausale Subjunktion :
ungebräuchlich, landschaftlich: leitet einen Nebensatz ein, der das Geschehen des Hauptsatzes begründet "
(https://de.wiktionary.org/wiki/nach... te_note-1)
oder
"2) causal, um die unmittelbare folge des einen aus dem andern zu bezeichnen: indem, da, weil.
...
b) mit vorangehendem nebensatze: nachdeme fast keine hoffnung einer beszerung zu hoffen, hatten sie..."
http://woerterbuchnetz.de/DWB/?lemma=nachdem
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