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Dass die politischen Pächter von "Sauberkeit" und "Anständigkeit", die sich gerne ganz rechts herumtreiben, ein bisserl ein Problem mit der Strafjustiz haben, dürfte sich inzwischen breitflächig herumgesprochen haben. Wie sehr sich das in Kärnten herumgesprochen hat, wird der kommende Wahlgang zeigen.
Jedenfalls ist dem bedeutenden Kärntner Freiheitlichen nun rechtskräftig bescheinigt worden, wie das mit der Sauberkeit und Anständigkeit wirklich ist: Uwe Scheuch, Ex-FPK-Chef und Ex-Vizelandeshauptmann von Kärnten, hat sieben Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe bekommen - wegen Bestechlichkeit. Der Richter lenkte bei seiner Urteilsbegründung die Aufmerksamkeit auf einen bedeutsamen Umstand: Das Urteil "steht und fällt mit dem Tonband". Auf diesem Mitschnitt sagt Scheuch, es sei "part of the game", dass für die Einbürgerung von russischen Investoren etwas für die Partei abfällt. Richter David Greller vom Grazer Oberlandesgericht sagte dazu, es gehe dabei um die "üblichen fünf bis zehn Prozent" für die Partei. Scheuch sei zwar nicht direkt für Einbürgerungen zuständig gewesen, das Gespräch falle jedoch unter seine Amtsführung.
Der Richter geht also in seiner Urteilsbegründung aufgrund des Tonband-Mitschnitts von einem "üblichen" finanziellen Mitschnitt für die Kärntner Freiheitlichen aus. Das verdient es doch, noch einmal festgehalten zu werden. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 20.12.2012)
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zu sein. Part of the Game bedeutet ja, dass das gängige Praxis ist und war. Wenn die Richter der versch. Instanzen auch herumgeeiert haben, ist die Urteils-Begründung auch in dieser Form zutreffend.
Was die Saubermänner betrifft, die sich bei "Rau" ganz rechts herumtreiben sei gesagt, dass man das auch auf einfach rechts, belassen kann.
Aber eines wird für die WählerInnen in ganz Österreich eine erfreuliche Tatsache, sie kriegen immer mehr einen freien Blick auf diejenigen die sich durch und mit der Politik bereichern oder dafür sorgen, dass sich die Freunderln dieser Politiker auf Steuerzahlerkosten die Taschen füllen. Die "Augeneinschlag Methode" dieser oben genannten Rechten, wird immer mehr zur "Augenöffnung" und das ist gut so!
Bin kein Jurist, daher meine Frage:
Hat Scheuch mit dem Urteil nicht "gerade noch" gewonnen? War da nicht irgendwo eine Grenze von 1 Jahr Strafe ab dem politische Aemter zurueckgelegt werden muessen?
Keine unbedingte Haft und Geldstrafe ist ja nichtmal ein Klapps auf die Finger, oder taeusche ich mich da?
Gerechtigkeit ist ein absurdes Wort.
Der Verurteilte unterscheidet sich von jenen in Freiheit durch Rechtsverdreher oder gut gehüteten Geheimnissen.
Das sind doch Paradebeispiele für gelungene Resozialisierung und das sollte doch oberste Priorität haben. Deswegen bin ich auch erleichtert, dass Scheuch nur eine bedingte Haftstrafe ausgefasst hat. Im Gefängnis würde er ohnehin nur Rachepläne schmieden und die Gefahr zum Wiederholungstäter zu werden wäre viel größer.
Die Geldstrafe kann einen Korruptionisten, der durch seine Verbrechen ein Vielfaches lukriert hat, nicht jucken.
Alles andere als eine zumindest symbolische unbedingte Haftstrafe für diesen Verbrecher ist eine Ermunterung so weiter zu machen wie bisher.
Stimmt.
Und da das Tonband eine Racheaktion vom Lukasek ist, wirft das die Frage auf, warum der nicht auch endlich verknackt wird.
Schließlich hat der nie einen "russischen Investor" gehabt und das Gespräch selbst inszeniert.
Womit der der "Anfütterer" ist.
Also warum geht der Lukasek straffrei aus?
Darf man Scheuch jetzt offiziell einen Verbrecher nennen?
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