Sie hatten auf einen Freispruch gehofft: Uwe Scheuch (vorne) und Verteidiger Dieter Böhmdorfer

Foto: Standard/Plankenauer

Graz - Gerne hätte er wohl - wie Spekulant Wolfgang Flöttl tags zuvor nach dessen Freispruch im Bawag-Prozess - breitmundig in die Kameras gegrinst. Uwe Scheuch aber zog am Mittwoch nach dem rechtskräftigen Urteil im Grazer Oberlandesgericht die Schultern ein, knurrte "Kein Kommentar" und verschwand.

Der Vorsitzende des Richtersenats, David Greller, hatte den ehemaligen FPK-Chef und Kärntens Landeshauptmannstellvertreter zuvor wegen Korruption in zweiter Instanz zu sieben Monaten bedingter Haft und 67. 500 Euro Geldstrafe - diese allerdings unbedingt - verurteilt.

Scheuch hatte im Jahr 2009 in einem Gespräch mit dem Hauptzeugen L. - ein Mittelsmann eines russischen Investors - erklärt, für den Fall, dass der russische Staatsbürger in Kärnten investiere, er fünf bis zehn Prozent der Investition als Parteispende lukrieren wolle. Als "Part of the Game" schaue dafür die österreichische Staatsbürgerschaft heraus.

"Moralisch verwerfliche Tat"

Im ersten Verfahren hatte Scheuch 18 Monate Haft bekommen, sechs davon unbedingt. Dieses Ersturteil wurde aber wegen juristischer Mängel aufgehoben, im wiederholten Verfahren wurde die Strafe auf sieben Monate bedingt und 150.000 Euro Geldstrafe gesenkt. Anklage und Verteidigung beriefen - das Verfahren ging ans Oberlandesgericht nach Graz. Und hier bestätigte am Mittwoch der Richtersenat im Grunde das Letzturteil. "Das Tonband", das L. während des "Part of the Game"-Gesprächs mitlaufen hatte lassen, "ist ihm zum Verhängnis geworden", sagte Richter Greller, der von einer "moralisch verwerflichen Tat" sprach.

Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer hatte zwar ausufernd versucht, klarzulegen, dass Scheuch nur aufgrund einer "Amtshandlung" verurteilt werden könne, das Eintreten für ein Projekt, etwa einen Fußballklub, man aber mitnichten als "Amtshandlung" werten könne. Auch sei Scheuch für Wirtschaftsprojekte oder Staatsbürgerschaften nicht zuständig gewesen. Der Richtersenat folgte auch hier sinngemäß der Oberstaatsanwaltschaft, Uwe Scheuch hätte genug Einfluss gehabt, um Entscheidungen in der Landesregierung zu lenken. Auch ohne Zuständigkeit. Es gehe auch um die Vorbildwirkung als Politiker, sagte Richter Pieber.

Landeshauptmann-Vize Kurt Scheuch, Uwes Bruder, sprach von einem " politischen Urteil". (Walter Müller, DER STANDARD, 20.12.2012)