Andreas Hauer sieht keine Gefahr, dass der politische Einfluss bei den neuen Landesgerichtshöfen steigt.

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STANDARD: Kanzler Werner Faymann bezeichnete die Einführung von Landesverwaltungsgerichten als "größten Umbau des Rechtsschutzes in Österreich seit 1920". Würden Sie das auch so sehen?

Hauer: Das kann man durchaus so sagen. Die zentrale Neuerung wird sein, dass die sogenannten administrativen Instanzenzüge beseitigt werden. Bisher konnte man gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde die übergeordnete Verwaltungsbehörde anrufen. Dabei waren die Instanzenzüge nicht einheitlich geregelt, sondern sehr kompliziert und verästelt. Dieses aufwändige System wird jetzt durch eines ersetzt, in dem grundsätzlich jeder erstinstanzliche Bescheid unmittelbar beim Verwaltungsgericht beeinsprucht werden kann. In letzter Instanz bleibt noch der Verwaltungsgerichtshof, der aber nur noch in Ausnahmefällen angerufen werden kann. Das heißt, es kommt zu einer Vereinfachung des gesamten Rechtssystems im Verwaltungsbereich.

STANDARD: Für die Errichtung ihrer Verwaltungsgerichte bleiben den Ländern nur eineinhalb Jahre Zeit. Ist das nicht zu wenig, wenn man bedenkt, dass ein Rechtssystem auf völlig neue Beine gestellt wird?

Hauer: Die Novelle ist im Sommer im Nationalrat beschlossen worden, mit Jänner 2014 muss sie umgesetzt sein. Der Zeitraum ist sicher knapp und ambitioniert gesetzt, aber ich denke, er reicht.

STANDARD: Das heißt, in der Gerichtsbarkeit wird es wirklich zu einer umfassenden Verwaltungsreform kommen? Oder wird wieder nur der österreichische Weg des Reförmchens beschritten?

Hauer: Grundsätzlich wird zwar der Instanzenzug abgeschafft, aber es gibt eine große Ausnahme: Das betrifft die Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungsbereich. Da hat man sich nicht dazu durchringen können, den Instanzenzug abzuschaffen. Hier besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass erst die internen Zweitinstanzen angerufen werden können und dann erst das Verwaltungsgericht. Dazu gehört etwa das Baurecht.

STANDARD: Besteht nicht die Gefahr, dass mit dem Ersetzen der bisherigen weisungsfreien Sonderbehörden durch die neuen Landesverwaltungsgerichte die Länder versuchen werden, bei der Besetzung politisch Einfluss zu nehmen?

Hauer: Die Gefahr sehe ich nicht, sie ist nicht größer als beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof. (Kerstin Scheller, DER STANDARD, 20.12.2012)