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Freiheitliche und Volkspartei wollen gemeinsam den Verfassungsgerichtshof anrufen.
Bis zuletzt versuchte die Wiener Opposition, das Gesetz für das neue Verwaltungsgericht zu verhindern, und blockierte vergangene Woche die Beschlusssitzung im Landtag.
Vor wenigen Tagen war es dennoch so weit: SP und Grüne beschlossen das Gesetz mit einfacher Mehrheit in einer außerplanmäßigen Sitzung. Freiheitliche und Volkspartei wollen nun gemeinsam den Verfassungsgerichtshof anrufen und das Gesetz weiter bekämpfen. Der Wiener Entwurf sei "demokratiepolitisch höchst bedenklich", kritisiert VP-Chef Manfred Juraczka, die FP spricht sogar von Verletzung der Menschenrechte, "weil faire Verfahren nicht mehr gewährleistet sind", so der Klubchef Johann Gudenus. Die Opposition ist mit ihrer Kritik nicht allein: Schon während der Begutachtungsfrist im Oktober hagelte es negative Kommentare von vielen Seiten.
Der vorliegende Entwurf entspreche in entscheidenden Punkten nicht den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben, resümierte etwa die Österreichische Richtervereinigung. Der Rechtsschutz in Wien würde gegenüber dem Status quo "deutlich gemindert", lautete das Urteil des unabhängigen Verwaltungssenats. Selbst der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes äußerte Bedenken an dem Entwurf.
Das Gesetz wurde daraufhin überarbeitet und in dieser Form am Montag beschlossen. Die umstrittene "Notfallkompetenz" des Präsidenten, der damit in sämtliche Verfahren eingreifen hätte können, wurde aus dem Gesetz gestrichen.
Dass dieser jedoch weiterhin Fälle an Richter zuteilen wird können und wie auch sein Vize von der Landesregierung direkt ernannt wird, erzürnt die Opposition. Weiterer Knackpunkt: Die Rechtspfleger unterstehen dem Magistrat, sollen aber Verwaltungsentscheidungen aus dem Magistratsbereich kontrollieren.
Bis am 1. Jänner 2014 in den Bundesländern die Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen und damit die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) ablösen, ist aber in den Ländern auch organisatorisch ein großer Brocken zu bewältigen, von Gesetzesnovellen bis zu den Räumlichkeiten für die neuen Gerichte.
"Es ist noch nicht klar, wie viele Richter notwendig sein werden", sagt Karl Pauer, der Leiter der Rechtsabteilung der Wiener Magistratsdirektion. Der UVS in der Bundeshauptstadt hat derzeit rund 60 Mitglieder, wie viele Richter künftig zusätzlich nötig sein werden, wird erst feststehen, wenn die Aufgaben der Landes-Verwaltungsgerichte endgültig fixiert sind. Zudem müssen auch zahlreiche Landesgesetze umgeschrieben werden. Pauer: "Viele Gesetze haben auf den UVS Bezug genommen, diese müssen alle novelliert werden."
Im westlichsten Bundesland wurden im Begutachtungsverfahren keine Befürchtungen geäußert, die Landesregierung könnte die neue Landesgerichtsbarkeit beeinflussen. Die Vorarlberger Variante der Personalbestellung - man wollte die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates (aktuell 13) durch "automatische Überleitung" übernehmen -, wurde jedoch vom Bund beeinsprucht. Er will ein Bewerbungsverfahren. Die genaue Zahl der Mitglieder steht noch nicht fest, aufgestockt wird um maximal vier Personen.
Durch die Landesverwaltungsgerichte könnten sich auch die Gemeinden Arbeit sparen. Ob in "Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches" wie bei Bauverfahren oder bei Gemeindeabgaben der gemeindeinterne Instanzenzug beibehalten wird, entscheidet jedes Land für sich. Einzig Tirol hat sich bisher für die Abkürzung ausgesprochen, Einsprüche und Beschwerden landen gleich bei den Verwaltungsrichtern. In Vorarlberg steht fest: Die Gemeinden werden auch künftig zweite Instanz sein.
In Oberösterreich ist, was den Instanzenzug bei Gemeinden betrifft, gesetzlich noch nichts geregelt. Vielmehr wird aktuell der Personalbedarf für das neue Gericht erhoben. Derzeit sind beim UVS in Linz, der "faktisch in dem Landesverwaltungsgericht aufgehen wird", 24 Richter beschäftigt, erklärt dessen Vizepräsident Alfred Kisch. Mit der Schaffung der Landesverwaltungsgerichte übergebe der Bund erstmals an die Länder auch die Befugnis zur Gerichtsbarkeit. Die UVS-Mitglieder können per Antrag beim Land die Übernahme als Richter des Landesverwaltungsgericht stellen, erläutert Kisch das Bestellungsprozedere. Die zusätzlichen Stellen werden voraussichtlich ab März 2013 ausgeschrieben. Grundsätzlich liege man mit der Umsetzung gut in der Zeit.
Eines wird es bis Anfang 2014 zumindest in Wien auf keinen Fall möglich sein: ein neues Gerichtsgebäude zu errichten. "Dafür reicht die Zeit nicht mehr", sagt Karl Pauer. (fern, jub, juh, ker, DER STANDARD, 20.12.2012)
Mit der Schaffung der neuen Verwaltungsgerichte gibt es erstmals Gerichtsbarkeit auf Landesebene. Die Unabhängigen Verwaltungssenate, die bisher bei den Landesverwaltungen ressortierten, werden zu Gerichten. Die Gerichte, die am 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen werden, sind für Berufungen und Beschwerden zuständig und werden alles übernehmen, was bisher in mittelbarer Bundesverwaltung von den Landeshauptleuten vollzogen wurde: zum Beispiel wasserrechtliche Angelegenheiten, Forstrecht, gewerbliches Berufsrecht und Abgabenangelegenheiten, aber auch Beschwerden nach Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht. Welche Materien - wie etwa die ASVG-Angelegenheiten - beim Bundes-VwGH bleiben, steht nicht definitiv fest. Daher ist auch nicht klar, wie viele zusätzliche Mitglieder die neuen Landes-VwGH benötigen. (jub)
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Das der UVS abgeschafft gehoert sollte in einen modernen Rechtsstaat auszer Frage stehen (obwohl wir sind ja in Oesterreich). Aber ob das neue System jetzt das
Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern durchsetzen wird scheint mir nicht so sicher zu sein... Da wuerde ein wenig Nachdenken noch helfen..
um den Anschein einer, zu oft nur angeblich unabhängigen, Instanz vorzugaukeln. Dass es dort Juristen gibt, welche sich redlich bemühen und den Ansprüchen auch wirklich gerecht werden, ist unbestritten. Ein ziemlich erschreckend grosser Anteil ist überfordert, extrem abhängig und beflissen, im vorauseilenden Gehorsam, die politischen Erwartungen zu erfüllen. Die Wiener Machthaber sind natürlich nicht Willens ohne dieses, teilweise so brauchbar willfährige, Machinstrument auszukommen -deshalb die plumpen, verfassungswidrigen, Manipulationsvorgaben.
js
"In Oberösterreich ist, was den Instanzenzug bei Gemeinden betrifft, gesetzlich noch nichts geregelt. Vielmehr wird aktuell der Personalbedarf für das neue Gericht erhoben. "
Is klar. Macht jede Führungskraft so. Zuerst schaun wie viele Leute man beschäftigen kann/soll/muss und danach nachschauen was zu tun ist.
Unabhängige Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Wien der Zukunft:
Präsident: "So jetzt zieht sich jeder einen Fall aus dem guten Topf und den Rest teile ich dann zu. Herr Mag., ahhh entschuldige lieber Genosse, Du darfst Dir natürlich aussuchen was Du machen willst, den Akt da machst auch gleich den hat Deine Frau ja schon in 1.Instanz bearbeitet, dann bleibt alles in der Familie gell"
Mir wird Angst und Bange....
wer am UVS hat eine Richterausbildung? Wer ist überhaupt Richter?
Ein UVS-Vorsitzender hat bis dato keine Ausbildung als Richter auch sind die bisher ja auch nicht Mitglieder der Richtervereinigung gewesen.
Auch waren das früher alles "nur" ehemalige Magistratsbeamte.
Also woher nehmen die die vielen unabhängigen Richter plötzlich her????
Jeder x-belibige Jurist kann dann ohne eine entsprechende Richterausbildung, Richter werden???
Dann wird sich an dem "beamten" Benehmen der Herrschaften dort nix ändern! und der Vorauseilende Gehorsam weiterhin in den Urteilen einfließen!
...die meisten Ex-Beamten werden die Gelegenheit, endlich ohne äußeren Druck nach ihrer eigenen rechtlichen Überzeugung entscheiden zu können, weidlich ausnutzen. Insbesondere, wenn sie gut sind (und ansonsten haben sie als Richter eh nix verloren). Warum glaubst, haben sich die Länder über 30 Jahre so gegen die Verwaltungsgerichte gewehrt?
Und warum sollte man ausgezeichneten Juristen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, es verwehren, einen Karrieresprung zu machen?
überspitz formuliert....weil ausgezeichnete Juristen kaum in den Verwaltungsdienst gehen!
Karriere in derVerwaltung bedingt einen gebeugten Rücken und nicht den aufrechten Gang!
Ein Beispiel: O-Ton eines UVS-Vorsitzenden in Wien:" Ich kann der Argumentation folgen , sie ist höchstwahrscheindlich auch richtig, alleine desswegen leg ich mich nicht mit dem Rathaus an und ändere die Übliche Vorgangsweise und Rechtssprechung! Die Arbeit einer Vorlage beim Vwgh tu ich mir auch nicht an das dauert mir zulange!
Diese Leute werden jetzt Richter?
Da bekommt man die ". Garnitur der Verwaltungsjuristen ja nie weg!
Im Interesse des full disclosure: Ich bin Jurist in der Verwaltung. Ob ich ein guter Jurist bin, mögen andere beurteilen, aber ich habe das große Vergnügen, mit wirklich sehr vielen ganz ausgezeichneten Juristen zusammenarbeiten zu dürfen.
Gebeugter Rücken gehört übrigens in meiner Erfahrung überhaupt nicht zur Tätigkeit der Verwaltung, lediglich, dass man - wie in den meisten Jobs - eine Chefin oder einen Chef hat, deren/dessen Entscheidungen man akzeptieren muss. Dass dieser Chef im Regelfall ein Minister ist, liegt in der Natur der Sache...
Diese Akzeptierenmüssen-Mentalität eines abhängigen Angestellten ist es (unter anderem), was Verwaltungsjuristen von echten Richtern unterscheidet. Aber ich glaube bzw hoffe auch, dass das Bewusstsein mit der neuen Freiheit steigt und die Verwaltungsrichter sich schnell emanzipieren werden. Es wird eine Weile dauern, aber eine Verbesserung gegenüber jetzt ist allemal zu erwarten.
Weil zB. im Verwaltungsstrafrecht subsidiär die Vorschriften des Strafrechtes und der STPO gelten!
Deswegen sollte hier eine Richterausbildung vorliegen.
Derzeit ist des Wissen respektive das Können der Vorsitzenden beim UVS sehr mangelbehaftet selbst das "Spezialwissen über das Verwaltungsverfahrensrecht ist mehr Willkür und Herablassung denn eine richtige Anwendung!
2/3 aller Aufhebungen durch den Vwgh sind wegen Formal-Verfahrensmängel bei der Bescheiderlassung, ergangen! Das alleine zeigt die Mindere Qualität der UVS-Vorsitzenden..zumindest in Wien!!!
Man muss sich mehrheitlich nur die personelle Zusammensetzung des jeweilgien UVS ansehen aus welchen "Fachgebieten" die Personen kommen. Einer der Hauptgründe warum die Mehrheit auf den VerwGH "weitergeht". So schaut die Realität aus.
daß Sie den Unterschied zwischen subsidiärer Anwendung (die ausdrücklich angeordnet sein müßte, was aber gerade nicht der Fall ist) und Lückenfüllung durch Analogie (für die prinzipiell die gesamte Rechtsordnung in Frage kommt) nicht kennen. Sie schaffen es auch noch, eine Entscheidung anzuführen, in der die analoge Anwendung einer Bestimmung aus dem StGB ausdrücklich verneint wird.
ist, wer unabhängig ist,
nicht weisungsgebunden ist,
unabsetzbar und
unversetzbar ist.
Dass ein Rechtsorganwalter in einer Richterfunktion das jeweilige Verfahrensrecht intus hat und sich auch in seinem spezialisierten Materienrecht besonders gut auskennt, ist sowieso selbstverständlich.
Was Sie ausführen ist das was sein sollte...die Praxis ist nur vereinzelt so!
zB. Bauoberbehörde in Wien..der sitzt ein Diplomingeneur vor der nichteinmal Jurist ist.... wird der jetzt Richter..
Nebstbei ist diese Instanz seit Jahrzehnten verfassungswidrg ob ihrer Besetzung!!!! Weil nichteinmal so "unabhängig" wie der UVS
1. Die Bauoberbehörde für Wien steht in der Bundesverfassung und ist daher mit Sicherheit nicht verfassungswidrig. Aber: Mit 1.1.2014 wird sie abgeschafft:)
2. Ein Dipl-Ing kann natürlich nicht Verwaltungsrichter werden, das dürfen nur Juristen mit mindestens 5 Jahren juristischer Berufserfahrung. Und nach der Erstbesetzung werden für jede Nachbesetzung 3er Vorschläge des Gerichtes selbst eingeholt - wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Ihre Zusammensetzung und ihr Verfahrensmodus (keine Mündliche Verhandlung abzuführen) das macht diese Bohöder in ihrer derzeitigen Konstelation sehrwohl verfassungswidrig! Zumal hier kein Jurist den Vorsitz führt! Zur Vorsitzführung und Verfahrensführung ist in der Bundesverfassung nicht von "Laiervorsitzenden oder Laienrichtern" die Sprache . Auch Rechtspfleger können keine mündlichen oder auch zweitinstanzliche Verfahren führen!
Schaun sie sich mal die Zusammensetzung und vorallem die Besetzung dieser Instanz an!!
Es führt ja auch am UVS nicht ei Lebensmittelchemiker das Verfahren am UVS in 2. Instanz sondern ein Jurist!!
Sie sollten mal genau hinschauen !
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