Wien - Im Bawag-Strafprozess wartet die Staatsanwaltschaft noch ab, ob sie gegen die gestern verkündeten erstinstanzlichen Urteile über sieben Angeklagte Rechtsmittel ergreift. Bisher habe die Anklage noch nichts unternommen, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey. Staatsanwältin Sonja Herbst hat dafür drei Tage, also bis inklusive Freitag, Zeit.

Die Causa ist berichtspflichtig, das heißt die Staatsanwältin muss mit der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium Rücksprache halten. Bis Freitag Mitternacht muss entschieden werden, ob die Freisprüche für sechs Angeklagte, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, bzw. die Verurteilung zu einem Monat bedingt für Ex-Bawag-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger beeinsprucht oder rechtskräftig werden. (APA, 19.12.2012)