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SPÖ und ÖVP haben sich am Mittwoch auf ein "umfangreiches" Demokratiepaket geeinigt. Dieses umfasst unter anderem eine Aufwertung von Volksbegehren, die Bürgeranfrage an Minister und ein stärkeres Persönlichkeitswahlrecht. Die beiden Klubobmänner Josef Cap (SPÖ) und Karlheinz Kopf (ÖVP) streben eine möglichst breite Einigung im Parlament an. Der Initiativantrag wurde bei einer Pressekonferenz für Ende Jänner angekündigt. Die neue Vorzugsstimmenregelung soll bereits bei der nächsten Nationalratswahl gelten.
Die Wähler sollen Vorzugsstimmen künftig auch auf Bundesebene vergeben können. Dadurch bekommen Personen mit "entsprechendem Engagement" die Chance, Listenplätze umzukehren. Ihm selbst sei dies einmal in Wien vom 46. auf den ersten Platz gelungen, erklärte Cap. Erfordernis für ein Vorrücken soll das Erreichen von Vorzugsstimmen in der Größenordnung von mindestens sieben Prozent der jeweiligen Parteistimmen sein - dies ist analog der Wahl zum Europaparlament.
Auf Landesebene lautet der Vorschlag, die Zahl der notwendigen Vorzugsstimmen herabzusetzen. Künftig würden zehn Prozent der im jeweiligen Landeswahlkreis erreichten Parteistimmen bzw. das Erreichen von Vorzugsstimmen im Ausmaß der Wahlzahl reichen. Für das Vorrücken im Regionalwahlkreis sollen 14 Prozent (bisher rund 17 Prozent) erforderlich sein.
Die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren wird aufgewertet. Wie bereits bisher gilt die Unterstützung von 100.000 Bürgern, wobei die Möglichkeit bestehen soll, Volksbegehren elektronisch zu unterstützen. Behandelt werden die Themen dann in einer Sondersitzung des Nationalrats, die Vorberatung findet in einem besonderen Ausschuss statt, erklärte Kopf: "Das ist eine Aufwertung dieses Instruments der direkten Beteiligung der Bürger am demokratischen Geschehen." Die erforderliche Zustimmung für eine parlamentarische Behandlung werde dadurch "sicher um einiges leichter", zeigte sich der ÖVP-Klubchef überzeugt.
Einführen wollen die Regierungsparteien auch eine Bürgeranfrage, also eine Anfragemöglichkeit der Bürger an Regierungsmitglieder. Auch diese soll auf elektronischem Weg gestellt werden und mit 10.000 Unterstützern in einer eigenen Fragestunde im Nationalrat behandelt werden. Vorgesehen sind vier derartige Fragestunden im Hohen Haus.
Geplant ist weiters die Einführung einer zentralen Wählerevidenz durch das Innenministerium. Diese soll für alle bundesweiten Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen eingesetzt werden. Die Wählerevidenz bringe Vereinfachungen sowohl für die Bürger als auch die Verwaltung, zeigte sich Cap überzeugt. Sie sei auch eine Voraussetzung für die elektronische Unterstützung etwa der Volksbegehren.
Die Gesetzestexte werden Anfang nächsten Jahres an die Oppositionsvertreter übergeben und Ende Jänner in einer Runde mit Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) beraten. Ende Jänner wird das ganze Paket als Initiativantrag eingebracht, kündigte Kopf an.
Bei der Bürgeranfrage und den Volksbegehren müssen zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen, da sie in die Geschäftsordnung eingreifen. Die Regierungsparteien brauchen dafür also eine Oppositionspartei. Für die Änderung der Nationalratswahlordnung und um die Wählerevidenz zu regeln reichen die Stimmen von SPÖ und ÖVP. Kopf betonte aber: "Wir streben die breitest mögliche Zustimmung an." Gelten könnte die neue Vorzugsstimmenregelung dann bereits bei der kommenden Nationalratswahl. Die elektronischen Möglichkeiten für Volksbegehren sowie die Bürgeranfragen hingegen sind erst für Jänner 2014 zu erwarten.
Die elektronische Stimmabgabe bei Wahlen war laut Cap kein Thema in den Verhandlungen und werde es auch nicht, meinte er. In den Gesprächen in der parlamentarischen Arbeitsgruppe habe sich auch gezeigt, dass die Vorstellungen beim Thema automatische Volksabstimmungen ab einer bestimmten Anzahl von Unterstützern noch zu weit auseinandergehen, so Kopf. Man wolle diesen Vorschlag zwar nicht fallen lassen, um das Gesamtpaket nicht zu gefährden, habe man diesen Punkt aber nicht mit aufgenommen, erklärte der ÖVP-Klubobmann. Ähnlich verhielt es sich beim Vorschlag Ministerhearing im Parlament.
Nicht behandelt wurde in diesen Verhandlungen auch das Thema U-Ausschuss als Minderheitenrecht. Cap hielt fest: "Es bleibt aber ein Thema, natürlich." Gerade der letzte U-Ausschuss habe neue Fragen aufgeworfen, die zu diskutieren seien, "aber grundsätzlich macht der U-Ausschuss als Minderheitenrecht Sinn". (APA, 19.12.2012)
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Natürlich schneiden die Parteien sich selbst nicht wirklich ins Fleisch, daher fehlen drei essentielle Dinge:
1. eine erfolgsbasierte Parteienfinanzierung- z.B. mit der Wahlbeteiligung als Multiplikator- noch besser mit einem Indikator der den Informatonsgrad zu einer Volksabstimmungen abfragt und in die Berechneung der Parteienförderung mit eingeht.
2. vorgeschriebene öffentliche Hearings, dass uns solche Peinlichkeiten wie sie nun in Gerichtssälen offenkundig gemacht werden, möglichst verhindert werden.
3. strengere Unvereinbarkeitsregeln, sodass MinisterInnen nicht für Themen verantwortlich sein dürfen, die die Firmen betreffen wo der Ehepartner einen Anteil hält (bzw. den eigenen Anteil übernommen hat).
Man braucht nur die in den Schubladen Staub ansetzenden Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform hernehmen, welche aus Machterhaltsstreben bzw. Eigeninteressen der Parteien blockiert werden, womit für den Steuerzahler ohne Qualitätsverlust Milliardeneinsparungen ungenützt bleiben.
Nur wenn das Volk die Möglichkeit bekommt mittels rechtlich verbindlichen Bürgerentscheides z. B. die Vorschläge des Rechnungshofes zu erzwingen wird sich die Politik einen Schritt bewegen, weil sie sonst Angst hat 2 oder 3 Schritt vom Volk bewegt zu werden.
http://www.wienerzeitung.at/meinungen... litik.html
ich kann das inhaltsbefreite wort "reform" auch nicht mehr hören - was wir schon alles reformiert haben ohne das sich auch nur das geringste geändert hat, es in den meisten fällen sogar noch schlimmer geworden ist, geht ja auf keine kuhhaut mehr.....
das wort reform ist ein schlagwort, mit dem politiker beschäftigung vortäuschen....nicht mehr und nicht weniger, und jeder der es in den mund nimmt hat sich von vorneherein disqualifiziert - die regeln unseres systems sind starr und uralt, die dogmen nach denen es handelt längst als lügen enttarnt, und innerhalb dieses starren regelwerks gibt es sowas wie eine "reform" nicht.
dass Vorzugsstimmen total umsonst sind, wenn sie nicht bindend sind. So eine blöde Umsetzung wie wir sie haben versteht sowieso keiner.
Aber auch Vorzugsstimmen sind nicht das Gelbe vom Ei. Letztendlich gewinnen die mit der größeren Medienaufmerksamkeit und jene die sich nicht vor jede Kamera drängen, aber auch gute Arbeit machen werden oft nur innerhalb des Clubs geschätzt (sofern die sich da überhaupt gegenseitig schätzen)
die parteien haben die transparenz-regeln angesichts ihrer skandale zum anlass genommen, die wahlkosten-erstattung abzuschaffen und sich gleichzeitig selber eine kräftige erhöhung der parteien-finanzierung zu genehmigen.
parteisoldaten, die einen vorzugsstimmen-wahlkampf führen wollen (und dafür keinen reichen onkel haben), werden sich der parteispitze anbiedern müssen, um das nötige kleingeld für ihren wahlkampf zu erhalten.
die parteien haben sich durch die abschaffung der wahlkampfkostenerstattung die finanzielle abhängigkeit ihrer händchenheber abgesichert.
das "freie" mandat garantiert daher weiterhin das meinungssklaventum der parteisoldaten.
die parteien tun erneut, was sie am besten können: den demos für dumm verkaufen
die grösse des nationalrates, bundesrates, der landtage und der gemeinderäte muss mit der wahlbeteiligung verknüpft werden.
wobei aber die bundesländer und der bundesrat ohnehin abgeschafft gehören.
das wären reformen - nicht solche pipifax (co. spindelegger) lösungen.
"ohnehin abgeschafft gehören". Das wäre nun halt wirklich ein Totalumbau, für den es kaum ein historisches Vorbild gibt. Sowas ist wohl nur nach einen Krieg oder Bürgerkrieg oder bei Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa realistisch - allerdings wäre es daneben ein radikaler Demokratieabbau, ich sehe nicht, warum das wünschenswert sein sollte.
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