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Melk - Drei Promille hat am Dienstagnachmittag ein Alkotest bei einem Lkw-Fahrer in Ybbs (Bezirk Melk) ergeben, berichtete die Landespolizeidirektion. Seinen Führerschein ist der Mann vorläufig los. Außerdem wurde er bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.
Beamten der Autobahnpolizeiinspektion Melk war der Lkw auf dem Parkplatz der Raststation Ybbs der Westautobahn "aufgrund unsicherer Fahrweise" des Lenkers aufgefallen. Das Schwerfahrzeug soll auch auf den Grünstreifen neben dem Tankstellengebäude gefahren sein. (APA, 19.12.2012)
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Ich wünsche es nicht einmal meinem Todfeind, so viel saufen zu müssen, bis er 3 Promille hat. Ein Ungeübter fällt vermutlich vorher tot um. Eine Glanzleistung!
Das Traurige ist aber, dass der Typ in spätestens 6 Wochen wieder LKW fährt... :((
Der wird schon irgendeinen milden Richter finden, der ihm den FS wieder zusteckt. Man kann den "Armen" doch nicht seiner "Existenzgrundlage berauben"! Sollte er im nächsten Vollrausch ein paar Unschuldige wegputzen, so haben die "halt" Pech gehabt...
FSG § 7. Verkehrszuverlässigkeit Abs. 3 Z. 1 & 2
1. ein Kraftfahrzeug gelenkt oder in Betrieb genommen und hiebei eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 bis 1b StVO 1960 begangen hat, …
2. beim Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol oder Suchtmittel beeinträchtigten Zustand auch einen Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung verwirklicht hat und diese Tat daher auf Grund des § 99 Abs. 6 lit. c StVO 1960 nicht als Verwaltungsübertretung zu ahnden ist;
StVO § 99. Strafbestimmungen Abs. 1 lit. a) wer ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, obwohl der Alkoholgehalt seines Blutes 1,6 g/l (1,6 Promille) oder mehr oder der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,8 mg/l oder mehr beträgt,
zu Teil II
Daher:
FSG § 26 Sonderfälle der Entziehung Abs. 2
Wird beim Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges 1. erstmalig ein Delikt gemäß § 99 Abs. 1 StVO 1960 begangen, so ist die Lenkberechtigung auf die Dauer von mindestens sechs Monaten zu entziehen, ….
Ratschlag: Erst Erkundigen – vor Posten, - würde Not tun…….
MfG. RoJa
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