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Die Mobbingrate liegt in Österreich mit 7,2 Prozent drastisch über jener der Europäischen Union (4,1 Prozent).
Wien - Bei Mobbing am Arbeitsplatz haftet der Unternehmer - zumindest, wenn er nicht umgehend einschreitet, wenn einer seiner Arbeitnehmer gemobbt wird. Das geht aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes hervor. Der gemobbte Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schadenersatz, verletzt der Chef die sogenannte Fürsorgepflicht. Arbeitgeber, die nicht ernsthaft einschreiten, setzen sich der Gefahr des Schadenersatzes aus. Im aktuellen Fall reichten Mitarbeitergespräche, die der Chef führte, nicht aus.
Der Betroffene fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil er keinen Alkohol mit den Kollegen konsumierte. Daraufhin informierte er den Chef via Mail - der dann alle Mitarbeiter auf das Alkoholverbot in der Firma hinwies und ein Mitarbeitergespräch führte. Der Gemobbte wurde zudem nur mehr mit Kollegen zum Dienst eingeteilt, mit denen er normal zusammenarbeiten konnte.
Dann allerdings erfuhren die Kollegen bei einem Betriebsausflug von dem Mail des Gemobbten, das er an den Chef geschrieben hatte. Es folgten stärkere Angriffe gegen den Verfasser, er wurde etwa als "Kameradensau" und "Verräter" beschimpft.
Weitere Besprechungen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten fanden statt, aber die Probleme wurden nicht gelöst. Ein angedachter Mediator wurde nie bestellt. Da sich die Situation nicht besserte, erklärte der Gemobbte - nach einem Jahr im Krankenstand - den vorzeitigen Austritt aus seinem Dienstverhältnis.
Laut der Rechtsanwaltskanzlei Eversheds steht dem Arbeitgeber frei, wie er gegen Mobbing schützt. Der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten des Chefs. "Er hat jedoch ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber aktiv wird und unverzüglich erforderliche Mittel ergreift, um ihn vor weiteren Angriffen zu schützen", hieß es aus der Kanzlei.
Der Gemobbte hatte sich im Verfahren auf die Verletzung der Fürsorgepflicht gestützt. Da sein Arbeitgeber nicht gegen das Mobbing einschritt, sei er psychisch erkrankt, argumentierte der Gemobbte. Er forderte daher Schadenersatz für Verdienstentgang, Fahrtkostenersatz für Arztfahrten sowie Schmerzensgeld für die erlittene psychische Beeinträchtigung.
Die anfänglichen Gespräche mit den Mitarbeitern war für das Gericht Beweis für die Ausübung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Aber: Die Verletzung der Fürsorgepflicht sah das Gericht im Nicht-Engagement des Mediators gegeben. Auch in weiterer Folge habe der Arbeitgeber nur halbherzig agiert. Also traf den Arbeitgeber die Schadenersatzpflicht.
"Mobbing unter Kollegen kann vom Dienstgeber nicht länger auf die leichte Schulter genommen werden. Halbherzige Alibi-Aktionen werden in Zukunft nicht ausreichen, um der Fürsorgepflicht nachzukommen", hieß es von der Kanzlei Eversheds dazu. "Bedenkt man die Behandlungskosten, die in Folge psychischer Erkrankungen auf den Arbeitgeber zukommen können, müssen Arbeitgeber gewarnt sein."
Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sind durch Mobbing hervorgerufene gesundheitliche Beeinträchtigungen als Körperverletzung zu werten.
Wer bei Mobbing in seinem Unternehmen nicht unverzüglich einschreite und versuche, seine Mitarbeiter ernsthaft zu schützen, setze sich der Gefahr aus, für sämtliche Folgeschäden zu haften. Die Mobbingrate in Österreich liegt mit 7,2 Prozent drastisch über jener der Europäischen Union (4,1 Prozent). Das ergab eine Studie der Working Condition Survey (EWCS) aus dem Jahr 2010. Während die Mobbingfälle in den meisten Ländern abnehmen, ist die Tendenz in Österreich steigend. (APA, red, 19.12.2012)
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Hab gerade auf Kurier.at diesen Artikel gelesen: http://kurier.at/chronik/b... /2.837.664 und erinnerte mich an den Standard Artikel.
Anscheinend gibt es nicht nur Mobbing sondern auch Bossing.
Haftet hier eigentlich auch der Arbeitgeber?
auch gerichtlich.
aber warum jetzt der firmenchef, der vielleicht weder den/die mobber noch den gemobbten wirklich kennt, zur verantwortung gezogen werden soll erschließt sich mir nicht.
daß man die mobber verklagt okay. aber warum sollte der firmenchef dafür verantwortlich sein wie der charakter seiner mitarbeiter ein paar ebenen darunter ist. die hat ja oft nichtmal er selbst eingestellt sondern die personalverwaltung.
für mich ist das urteil nicht nachvollziehbar wiewohl die situation für wirklich gemobbte nicht einfach ist.
by the way: ein jahr daheim auf krankenkassa-kosten...auch nicht schlecht. das ist genug zeit zum erholen.
soviel bekommen nichtmal menschen die brutal zusammengeschlagen wurden oder vergewaltigt....
die direkte Vorgesetzte hat gemobbt! Daraufhin hat sich das Opfer an die Vorgesetzten eine Stufe hoeher gewandt - daraufhin hat es KEIN Vieraugengesprach sondern ein Gespraech Opfer/Taeter und Vorgesetzte gegeben. Das Opfer wurde daraufhin noch mehr gemieden, ihr Vorgesetztenposten wurde ihr genommen und ihre Stelle sofort nachbesetzt als sie mit einem Burn Out in den Krankenstand gehen musste, weil sie zusammenbrach. Sie muss Psychotherapie gehen, wobei ihr dieser Zustand von Psychiater und Psychotherapeuten aufgrund Mobbings in der Arbeit diagnostiziert wurde!!! Jetzt hat sie die Kuendigung erhalten! Sie war bei der Arbeiterkammer und die sagten ihr - das ist Pech, sie kann nichts tun!!!
es beginnt ja schon bei der ersten negativen Aussage. Aber ab wann kann man gleich klagen. Wie leicht fällt oft "was machst Du denn da" in einem Betrieb?
Viel shclimmer sind aber nnicht so offensichtliche Mobbings - man überhäuft zB den "Kollegen" mit Arbeit (abschieben) um ihn als Unfähig erscheinen zu lassen, geht auch von Chefs aus. Oder sag dem Chef - der macht das, der kann das alles .. irgendwann hat er zuviel... oder umgekehrt, sodass keine Arbeit da ist und der Kollege keine Erfolge/Ergebnisse zeigen kann.
würde einfach sagen "tschüss und auf wiedersehen"
aber mit einem jahr krankenstand und einer klage lässt sich mehr geld draus machen
die die sich gerne mobben sollen das untereinander tun
aber wer keine lust hat sollte sich ebenso die freiheit nehmen und einfach gehen
oder wird eh schon überall gemobbt?
wundern täts mich nicht ...
Und Sie mobben weiter auf jene, die Opfer sind und unterstellen ihnen, dass sie selbst daran schuld sind.
Argumentieren Sie eigentlich immer so gegen Opfer? Selbst schuld wer sich zum Opfer machen lässt?
Sie sollten vielleicht mal wieder länger schlafen und lassen ihren "gesunden Menschenverstand" einfach ausgeschalten.
ich sage nicht dass die opfer selbst schuld sind,
aber wer freiwillig täglich immer wieder ins kriegsgebiet geht... naja stell ich mir schon die frage warum sich dass menschen antun - masochistisch veranlagt?
eine echte mobbingtruppe wird eher motiviert und stärkt ihren gruppengeist wenn da ein mentor sich auftut und glaubt das einzelne opfer vertreten zu können - in der praxis wird da auch der mentor ausgespielt
im endeffekt laufen solche fälle immer darauf hinaus dass der gemobbt seinen job verliert, entweder er geht freiwillig oder bis er krank wird
darum find ich immer noch das beste - so schnell wie möglich zu gehen - sollte aber der vorgesetzte schon wissen warum - sehe ich auch als die pflicht des gemobbten
vorher zur ak laufen dann klappts auch mit dem ams
früher haben die einem eh dorthin geschickt
meines wissens darf die selbstkündigung nicht ungerechtfertigt sein
die kündigung muss begründed sein
wenn dir der job gesundheitlich schadet kann dir keiner verbieten zu gehen, ebenso wenn ein arbeitsrechtliches verfahren daraus resultiert und dass sollte bei mobbing schon alles gegeben sein
Ich wurde in einem Betrieb gemobbt.
Wie kam ich zu dem Betrieb?
Durch Konkurs meines letzten betriebs wurde ich arbeitslos. Ich fand nicht schnell genug einen neuen Job, kam also in die Notstandshilfe. Ist man dort, MUSS man jeden Job annehmen, auch wenn er einem nicht gefäll, oder man gleich merkt: Oha, da gehts zu. Sechs bis acht Wochen Sperrung konnte ich mir nicht leisten.
Dann wurde ich gemobbt. Verdienst war auch grauslich (aber wegen Verdienst darf man das Jobangebot ja nicht ausschlagen, sonst Sperrung).
Ich brauchte das Geld. Wenn man kündigt, wird man für vier Wochen gesperrt.
Aus gesundheitlicher Sicht hätte ich besser gekündigt, das stimmt. Aber es gibt auch sowas wie Pflichtgefühl und Miete.
ich bin lebenslang gesperrt
es gibt da ein menschenrecht bezüglich kein zwang und keine sklaverei ... laut verfassungsgericht verbindlich
sollte man sich öfter daran erinnern und auch gebrauch machen
diese umstände, die angst vor jobverlust, finanzielle einbußen, sozialer abstieg sind ja auch teil des problems würd ich sagen
gäbs genung gut bezahlte arbeit für alle, und keiner müsste drum kämpfen, würden diese kämpfe womöglich entschärft
Heute weiß ich allerdings: Es gibt eine Möglichkeit, trotz Mobbing im Betrieb zu bleiben:
Man haut auf den Tisch. Man zahlt es den Mobbern mit doppelter Wucht zurück. Es muss MINDESTENS die doppelte Wucht sein, damit sie merken, dass es ernst ist und sie im Notfall keine Chance haben.
Man baut ein Bedrohungsszenario auf. Mobber funktionieren philosophisch nur nach diesem Prinzip, also funktioniert diese Methode.
Hilfe suchen und Mediator und so weiter - das bringt leider wirklich alles nichts. Das Mobbing wird dadurch verstärtk, und subtiler, zersetzender.
Außer, man haut die Mobber raus. Immerhin richten die mehr Schaden an, als ihr Verlassen des Betriebs anrichten könnte.
Natürlich sagen Sie nicht alles zum Thema, das geht bei einem Posting aber auch gar nicht. Es ist immer nur ein Schlaglicht.
In meinem Betrieb (EDV) arbeiten ca 90 - 95 % Männer. So rauh wie's da zugeht ... Ein Mediator hätte keine Chance. Das einzige wirksame Mittel, wäre den mobbenden Teil der Belegschaft massiv unter Druck zu setzen. Bis hin zur Kündigung.
Was das für die Produktivität bedeuten würde, liegt auf der Hand. Darum zahlen Unternehmen lieber die Strafe, die die Folge von derartigen Gerichtsurteilen sind. Das ist WEIT billiger.
Der Richter kann auch nix dafür. Denn er hat die weltfremden Gesetze zu vollziehen. Das man gegen Mobbing nix machen kann, will ich damit nicht sagen. Mit Erziehung ist da schon was drin. Dauert halt.
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