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Es ist der "größte Kriminalprozess in der österreichischen Rechtsgeschichte", stellte der Oberste Gerichtshof fest, als er das Ersturteil in der Causa Bawag fast zur Gänze wegen schwerer Mängel aufhob und an die Erstinstanz zurückverwies. Das war, fast auf den Tag genau, vor zwei Jahren. Und es ging nicht um irgendein Urteil, sondern um jenes, das Claudia Bandion-Ortner gefällt hat, die nachmalige Justizministerin. Ankläger war Georg Krakow, der spätere Kabinettschef Bandion-Ortners. Beide stehen nun, nach den sieben Untreue-Freisprüchen in der Causa Bawag, vor den Scherben ihrer Arbeit.
Im ersten Durchgang wurden die neun Angeklagten wegen Untreue zu hohen Haftstrafen verdonnert - kaskadenmäßig. Ex-Bankchef Helmut Elsner fasste die Höchststrafe von zehn Jahren aus, sein Vize Johann Zwettler fünf Jahre (diese Urteile hielten vor dem OGH) - und auch die "kleinen" Vorstände bekamen Haftstrafen.
Ein hartes Urteil, das man inhaltlich durchaus als Fingerzeig und juristische Erziehungsmaßnahme für außer Rand und Band geratene (Bank-)Manager, wie es sie allerorten gibt, lesen konnte. Nach dem Motto: Wer geschäftlich viel riskiert, riskiert auch juristisch und für seine eigene Existenz viel - egal ob großer oder kleiner Vorstand, Aufsichtsrat, Spekulant oder Wirtschaftsprüfer.
All das ist nach den sieben Untreue-Freisprüchen durch Strafrichter Christian Böhm Schnee von gestern. Die 1,7 Milliarden Euro, die die Bawag-Banker mittels Flöttl in der Karibik und sonst wo versenkt haben, wurden nur vom Machtmenschen Elsner und seinem langjährigen Vize Zwettler versenkt. Die übrigen Mitspieler können sich (nicht rechtskräftigerweise) darauf berufen, von den beiden getäuscht, nicht bzw. falsch informiert worden zu sein. Dasselbe gilt auch für den ehemaligen Aufsichtsratschef und den Wirtschaftsprüfer der Bank, der lange hautnah am Geschehen war.
Mit dem neuesten Urteil wurden nicht nur sie, sondern wurde auch das vielzitierte System Bawag freigesprochen. Was, beispielsweise, dazugehörte: willfährige Aufsichtsratsmitglieder, die prinzipiell nie fragten; Manager, die wenig verstanden, die Sitzungsprotokolle fälschen und in Safes verstecken ließen, Manager und Wirtschaftsprüfer, die im Zollfreilager anhand von Internetrecherchen Flöttls Gemälde schätzten und die all das tatsächlich für kaufmännisches Verhalten hielten.
Freigesprochen wurden also Manager, die sich, wenn schon nicht dem Unrecht, dann doch der wirtschaftlichen Unvernunft unterordneten. Aber das war ja nicht angeklagt. Für Untreue aber hat es nicht gereicht.
Und Spekulant Flöttl, der das Bawag-Geld eigenhändig versemmelt hat? Er hat zwar grottenschlecht spekuliert, lernen wir aus dem Urteil, aber das ist eben nicht verboten. Für Untreue aber hat es nicht gereicht.
Aus dem System Bawag wurde per Gericht das System Elsner/Zwettler. Dass Autokrat Elsner - der Motor der Bawag und ihrer miesen Geschäfte - nun angesichts der Freisprüche für seine Kollegen empört nach dem Richter ruft, ist impertinent. Monatelang entzog er sich dem Gericht; seine Aussagen wären für die Wahrheitsfindung aber durchaus von Interesse gewesen, das bestätigt auch Richter Böhm.
Das unterentwickelte Unrechtsbewusstsein österreichischer Manager und Berufsspekulanten wird das Urteil jedenfalls nicht korrigieren. Denn für Untreue hat es nicht gereicht. (Renate Graber, DER STANDARD, 19.12.2012)
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Politisch haben sich die Manager bei der BAWAG durchaus korrekt verhalten.
... ein Urteil schafft Fakten (so hat es der Gesetzgeber vorgesehen) und mag richtig oder falsch zu sein - jedenfalls ist es zu akzeptieren.
Es schafft aber auch Fakten über die Zusammen(?)arbeit von Bandion-Ortner und Krakov. DAher wäre auch zu diskutieren, ob das Urteil nur Folgen für dei Angeklagten (oder künftig ähnlich handelnde Personen) hat oder ob nicht vielmehr auch das - der eigeen Karriere - willfährig (und zT gemeinsam) geschrieben Urteil Folgen haben soll.
Ich jedenfalls möchte vor sooo einer Richterin nicht stehen ...
im grunde ist alles ganz einfach:
die schwarzen haben unter schüssel eine einmalige verbrecherstory inszeniert.
zu so einer story gehört ein schuldspruch der sich gewaschen hat durch eine richterin die dann justizministerin wurde.
elsner war einfach ein opfer des övp-machterhaltungs-wahns.
wäre elsner damals ein schwarzer gewesen, dann wäre ihm nix passiert...
Der Elsner wäre schön blöd gewesen, sich nach der schwarz-blauen Unrechtsjustiz der Frau Bandion nochmals ohne Zwang in eine solche Situation zu begeben.
Damit will ich ihn keinesfalls verteidigen oder seine Schuld relativieren. Aber dennoch ist er ein Opfer austrofaschistischer Politjustiz.
diese mutmaßungen straftrechtlich bewertet wurden, welche die autorin des kommentars als gegeben voraussetzt.
ich denke, dass die österreichische justiz bewiesen hat, dass sie auch bei unmoralischem handeln auf die rechtliche nachvollziehbare bewertung der angeklagten nicht vergißt.
Wäre elsner zum prozeß erschienen, die herrschaften wären sicherlich nicht so kollegial miteinander umgegangen, wie sie dies im ersten durchlauf gezeigt haben. Im prozeß ging es nicht darum, warum hat flöttl so viel geld in den sand gesetzt, sondern warum und in welchem ausmaß haben die 10 hanseln das alle zu vertuschen versucht oder dazu beigetragen - klassisch krida.
Ein Beispiel: "Was, beispielsweise, dazugehörte: willfährige Aufsichtsratsmitglieder, die prinzipiell nie fragten ..." - genau darum gings in diesem Prozess überhaupt nicht. Hier wurde der Aufsichtsrat weder informiert noch wären ihm richtige Anworten gegeben worden. Warum? Weil nicht einmal die damit befassten richtig informiert worden sind.
Was hingegen stimmt ist, dass BAs und Krakows Arbeit in Trümmern liegt. Aber das war eigentlich schon vorher der Fall.
Bandion-Ortner versuchte Politik zu machen. Das hat sie geschafft und wurde prompt mit einem Politikjob beglückt.
Urteile werden nach einer Anklage gesprochen. Es wurde kein politisches System, kein System BAWAG angeklagt. Es wurden Einzelpersonen und deren Handeln nach juristischen Grundsätzen angeklagt. So wie es gestern der Gutachter Kleiner in der ZiB2 anschaulich erklärte.
Die Medien schürten eine Erwartungshaltung der Öffentlichkeit, die aber niemals Auftrag der Justitz war. Wenn Journalisten jetzt von Freibriefen sprechen, dann sollten sie sich an der eigenen Nase nehmen. Eine Anklage ist auch kein Freibrief für einen einen "Nur was mir in den Kram passt" Journalismus.
viel eher den ögb zu schwächen, gänzlich zum komplizen der wirtschaftskriminellen zu machen.
und das ist gelungen.
übrigens, warum macht der ögb in zeiten wie diesen, nie waren sie besser für umstürze, eigentlich nicht ernst?
warum holt er die initiative nicht zurück zum volk?
na sehen sie.
Das Ziel wurde weder in der Anklage formuliert noch gabs seitens der Anklage Nachforschungen oder Hinweise noch behauptete irgendjemand Befasster weder zum Zeitpunkt der Verschwindens der Kohle noch danach ernsthaft (also mit Indizien oder Beweisen) dass Flöttl das Geld eingestreift hat. Das behauptet nur Elsner, aber auch erst jetzt und nicht damals, als man noch sinnvolle Nachforschungen hätte machen können. Nicht hingegen behaupten das die, die vom Geld profitieren würden, also Cerberus oder damals die Bawag bzw. der ÖGB.
Nein, dass Recht gesprochen wird, ist auch im Vergleich dazu nicht irrelevant, eher im Gegenteil.
Dem ist aber nicht so. Jeder der sich mit der Causa auseinandersetzt, muss wissen, dssd eine Strafbarkeit FLöttels wegen Untreue (153 StGB) einfach falsch gewesen wäre (da für die Verwirklichung eben ein Schadenvorsatz und kein Eingehen eines hohen Risikos -noch dazu in Absprache mit Elsner). Persönlich hätte ich mir auch erwartet, dass festgehalten wird, dass eine Bestrafung der MRK (nulla poena sine lege) widersprechen würde und dass das Problem eher darin liegt, dass der Gesetzgeber diese Strafbarkeitslücke bisher noch nicht geschlossen hat. Ebenso wäre eine Thematisierung dass ein Freispruch nicht Sanktionslosigkeit bedeutet (Stichwort: im Zivilverfahren reicht Fahrlässigkeit) wünschenswert gewesen. Nächstes Mal wird es sicher besser.
Es war scho oiwei so, sterbn tuat der kloane Mo ...
Und auch der Rest ist lesens- hörenswert!
http://www.ringsgwandl.com/text21.htm
Vom Oberstleutnant bis zu dem Minister nauf,
da hält ein jeder gern einmal sein Handerl auf.
I woaß net, wo 's eahm zoin, vielleicht a Luxusschnoin,
vielleicht drunt im Tessin ein Haus mit Schwimmbassin.
Des is doch klar, denn der Mensch war oiwei scharf aufs Geld, die großen Arschlöcher san mir, weil mir ham 's gwählt.
Die Herrn habn Geld und Macht zsammkratzt das ganze Lebn und zu de Jungen tan's von Ideale redn,
de san so zynisch, de grinsen nur, wenn wer krepiert,
doch dauert's furchtbar lang, bis d' Menschheit des kapiert.
justiz und politiknaher manager. es war & ist einer der grössten raubzüge der österr. geschichte an den österr. arbeitnehmern (gewerkschaftsgelder bezahlt jahrzehntelang von allen arbeitnehmern!) .
da kann es keine aufklärung geben. wirklich von interesse wäre wer die kick-back zahlungen bekommen hat. angeblich wurde die spö ja von heute auf morgen ihre schulden los... flöttl senior wäre schon eine untersuchung wert. das weisungs- gebundene staatsanwälte und österr. richter nix auf die reihe kriegen ist ja bekannt. nur wenn es um die vernichtung von existenzen einiger tierschützer geht funktioniert die exekutive und die justitz perfekt! wir sind eine bananenrepublik der sonderklasse. kein wunder wenn nach rechten parteien gerufen wird.
Es gibt klare Verantwortlichkeiten, und die liegen eben primär beim Vorstand. Elsner hat von seiner Macht mit großer Härte Gebrauch gemacht. Es ist weiters durchaus glauwürdig, dass er dabei vor Täuschung des Aufsichtsrats nicht zurückgeschreckt hat. Und Flöttl hat, wie der Richter sehr plausibel ausführt, schlicht nichts Verbotenes getan.
So kollektiv zu strafen, wie es Bandion-Ortner getan hat, ist rechtlich unfundiert. Aber noch viel wichtiger: Es verschleiert, wer tatsächlich verantwortlich war.
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