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Mit Beifall wurde am Dienstag die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aufgenommen, in der Frage der Vorratsdatenspeicherung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Verkehrsministerin Doris Bures - die für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständig war - hofft, dass dieser Schritt nun endgültige Klarheit bringen werde, ob die EU-Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sei.
Dies sei umso wichtiger, als die Kommission gerade mit der Überarbeitung der Richtlinie beschäftigt sei, betonte Bures in einer Aussendung vom Dienstag. Sie habe sich bereits mehrfach für eine Überprüfung der EU-Richtlinie durch den Rat für Justiz und Inneres ausgesprochen. Bei deren Umsetzung sei ihr als Ministerin der Gang zum EuGH verwehrt gewesen, da 2006 die damalige Justizministerin Karin Gastinger der Richtlinie zugestimmt habe. Aber Österreich habe die Richtlinie "so grundrechtssensibel wie nur möglich" umgesetzt.
Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser freute sich über einen "ersten Erfolg und wichtigen Etappensieg". Er hat gemeinsam mit der Bürgerinitiative AK Vorrat eine Klage organisiert, die in der Folge von 11.139 Bürgern eingebracht wurde. Mit dem Ersuchen auf Vorabentscheidung liege der Ball jetzt beim EuGH. "Es wird sich zeigen, ob die Grundrechtscharta jetzt den Härtetest besteht und sich als Schutz für die Bürgerinnen und Bürger erweist", so Steinhauser. Er plädierte dafür, dass das Parlament durch Beschluss die Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung bis zur rechtlichen Klärung aussetzt.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) bedauerte es, dass der VfGH - anders als etwa das deutsche Bundesverfassungsgericht - das umstrittene Gesetz von sich aus nicht vorläufig aus Kraft setzen darf. Den EuGH zu befassen, begrüßte der ÖJC, der die Vorratsdatenspeicherung "als Eingriff in die Pressefreiheit und in den Informantenschutz" ablehnt. (APA, 18.12.2012)
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weder der SPÖVP-Bundesregierung, die allen Lippenbekenntnissen zum trotz hinter der Vorratsdatenspeicherung steht, noch der kärntner Landesregierung und den 11.139 Privatbeteiligten, die sie weg haben wollen.
Nur 6 Monate haben die Leistungsträger vom VfGH also gebraucht um eine Lösung für dieses Problem zu finden: Die Entscheidung einfach zum EuGH nach Luxemburg abschieben.
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