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In Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal ist am Montagabend eine Sachverhaltsdarstellung gegen den ehemaligen Salzburger Finanzreferenten und Landeshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Eisl (ÖVP) an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt worden. Eisls Vollmacht für Derivatgeschäfte aus dem Jahr 2003, die seine Nachfolgern verlängert hatten, widerspreche der Landesverfassung, weil für derartige Geschäfte die Zustimmung des Landtags erforderlich sei.
Die namentlich gezeichnete Sachverhaltsdarstellung einer Privatperson zitiert aus der Landesverfassung. Dort heißt es in Artikel 48, Ziffer 1: "Ohne Zustimmung des Landtages können keine Anleihen des Landes aufgenommen und keine Bürgschaften zu Lasten des Landes eingegangen werden." Und in Ziffer 2 ist geregelt, dass "zur Veräußerung oder Belastung des Landesvermögens (...) die Zustimmung oder die Vollmacht des Landtages erforderlich" sei.
Der Anzeiger macht darauf aufmerksam, dass der Landtag bei seinen Budgetbeschlüssen zwar zu Bürgschaften (bis 2003) beziehungsweise zur Aufnahme von Anleihen, Darlehen oder sonstigen Krediten (ab 2004) zugestimmt hätte. Eine Zustimmung beziehungsweise Erteilung von Vollmachten für riskante Handelsgeschäfte durch den Landtag sei in den Budgets seit 2001 aber nicht zu finden. Diese Finanzgeschäfte seien aber eine Belastung des Landesvermögens, weil sie erhebliches Risiko für das Land aufweisen würden.
"In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Überprüfung im Besonderen der Tätigkeit von Landeshauptmann-Stellvertreter a. D. Wolfgang Eisl (Verletzung der Salzburger Landesverfassung und des damit verbundenen möglichen Amtsmissbrauches, Verschleierung und weiterer strafrechtlich relevanter Sachverhalte), ob es nur eine Weisung mit Vollmacht oder mehrere gegeben hat, und auch die seiner Nachfolger Landeshauptmann-Stellvertreter a. D. Othmar Raus und Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David Brenner", heißt es in dem Schreiben.
"Ich bin kein Verfassungsjurist, aber ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter im Amt der Landesregierung mich darauf hingewiesen hätten, wenn die Vollmacht im Widerspruch zur Landesverfassung gestanden wäre", sagte Eisl. Im Übrigen sei diese Vollmacht mit seinem Ausscheiden aus der Landesregierung vor achteinhalb Jahren erloschen. Seine Nachfolger - Raus und Brenner (beide SPÖ) - hätten diese dann mit gleichem Wortlaut wieder in Kraft gesetzt. (APA, 18.12.2012)
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der Eindruck entsteht, Brenner hätte sogar noch die Dreistigkeit gefunden, die Verluste seinen Beamten umzuhängen und sich selbst als "Aufdecker" zu inszenieren.
Und diese Leute glauben wohl noch, sie kommen damit durch: Ein paar tränenerstickte Worte der Landeshauptfrau, ein "mutiger" Rücktritt eines völlig demontierten Finanzdilettanten -- war das alles?
... ist diese "Klage" zwar verständlich, rechtlich hingegen eher irrelevant: weil derlei Vollmachten umso mehr, je allgemeiner sie gehalten sind, grundsätzlich einmal bloß als zur Wahrnehmung laufender, das heißt jeweils vorweg ordnungsgemäß genehmigter bzw. verabredeter Geschäfte unter Voraussetzung einer angemessen vertrauenswürdigen Nutzung durch den oder die VollmachtnehmerIn(en) "technisch" erteilt zu verstehen sind. Ansonsten könnten ja nicht einmal "oberste Organe" eine Vollmacht unterschreiben dürfen!
Konkret wäre die erteilte Befugnis also nur dann klar verfassungswidrig, würde sie etwa ausdrücklich den Risikoeinsatz eines ganz bestimmten Topfes, welcher ungenügend abgegrenzt "verbotene" Gelder enthält, freistellen ...
Ich applaudiere dem im Artikel leider nicht Genannten zu seiner namentlich gezeichneten Sachverhaltsdarstellung. Nicht - wie leider häufig üblich - anonym, ergreift hier ein Staatsbürger sein Recht und beruft sich auf die Verfassung! Wir brauchen mehr solche "MUT-Bürger", damit die demokratisch erkämpfte und verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsordnung nicht noch weiter ausgehöhlt wird. Wir müssen uns als Staatsbürger die erkämpften Rechte als Souverän wieder zurückholen und verteidigen!Denn offensichtlich kümmern sich weder Beamte noch Politiker um die gesetzlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit.
Klingt nach einem Eigentor der Anzeiger...
macht sich mit seinen Betrügen aus wem es als nächstes betrügen kann, hi, hi....wer fallen gelassen wird und wer noch dabei sein darf....hi,hi. nicht zu glauben? Nein so was gibt es nicht bei Uns sind alle so was von ehrenwert. Oba ich hob keht da nochba hot gsogt.....
Ein LR (ÖVPI erteilt eine Vollmacht über einen 3 stelligen Millionenbetrag - ohne Zustimmung der Volksvertreter...
Danach übernimmt der nachfolgende (nicht parteizugehörige) einfach und schaut jahrelang weg, obwohl es in seinen Verantwortungsbereich fällt...
Die Landesreg. rührt kein Ohrwaschel......
Absoluter Irrsinn - man kann es gar nicht glauben... einfach unfassbar..... und die Chefin (letzverantwortlich) kontrolliert jetzt persönlich die Finanzen.... Meine Forderung: Alkoholverbot in allen Landtagen - Blödsinn, brauchen wir ja nicht, weil diese Geldverschwendungstruppen (Landtage)gehören eh aufgelöst..
werden wohl kaum jemandem abgehen.
vieles würde einfacher in dem land, wenn die anachronistischen bundesländer abgeschafft würden.
man könnte ja dennoch in jeder bisherigen landeshauptstadt ein büro mit bis zu 5 mitarbeitern belassen, wo jemand mit trachtenanzug (in salzburg halt mit dirndl) die leitung innehat, der zb bei eröffnungen von strassenabschnitten das band durchschneiden darf und salbungsvolle reden hält. der titel landeshauptmann könnte auch gegen bezahlung einer ansehnlichen gebühr an zahlungskräftige klientel verkauft werden. ungeahnte möglichkeiten tun sich da auf....
viel geld würden wir uns auch sparen, so ganz nebenbei.
Wenn Sie mir wie in D Landkreise mit Vertretungen garantieren...
http://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis
Bzw. nur Anscheinsvollmacht? Keine hinreichende Vertretungsbefugnis? Dann bleibt zu prüfen, ob die Banken tatsächlich schutzwürdig waren. Was sie wohl nicht waren, da es zum normalen Bankbetrieb gehört, Vollmachten genau zu prüfen. Somit kann das Land Salzburg nach §1016 ABGB die Geschäfte rückabwickeln.
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