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Hexachlorbenzol ist ein Nervengift, schädigt Leber und Lunge, ist krebserregend, fortpflanzungsschädigend und in der Umwelt praktisch nicht abbaubar.
Kurz vor dem Jahreswechsel haben Silvesterraketen Hochsaison. In den letzten Jahren waren die Feuerwerkskörper europaweit mit Hexachlorbenzol belastet, einer äußerst gesundheits- und umweltschädigenden Substanz. Nun hat das Umweltbundesamt im Rahmen des Projekts EUROPOP Feuerwerkskörper in Österreich untersucht. Keine der Proben überschritt die zulässige Höchstgrenze.
Insgesamt hat das Umweltbundesamt 22 Feuerwerkskörper analysiert. In 18 Proben war Hexachlorbenzol nicht nachweisbar, in vier lag die Substanz unter dem zulässigen Grenzwert von 50mg/kg.
Die Feuerwerkskörper wurden in den Jahren 2011 und 2012 in Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Deutschland, Irland, Schweden, der Schweiz und den Niederlanden getestet. Von den insgesamt 439 Proben wiesen lediglich zehn Prozent einen Hexachlorbenzol-Gehalt über dem erlaubten Grenzwert auf. Die beanstandeten Raketen stammen überwiegend aus China.
Dem Projekt EUROPOP vorausgegangen waren Kontrollen in Dänemark und Österreich in den Jahren 2008 bis 2010. Damals wurde in einem Viertel der getesteten Produkte Hexachlorbenzol über dem zulässigen Höchstwert gefunden.
"Grundsätzlich hat Hexachlorbenzol nichts in Produkten zu suchen", erklärt Sabine Cladrowa, Leiterin der Chemikalien-Abteilung im Umweltbundesamt. "Es ist eine für Mensch und Umwelt äußerst giftige Substanz, die nach dem Stand der Technik nicht eingesetzt werden muss. Zudem ist sie europaweit verboten".
Hexachlorbenzol zählt zur Gruppe der langlebigen, organischen Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs) und ist in der Umwelt praktisch nicht abbaubar. Es ist ein Nervengift, schädigt Leber und Lunge, ist krebserregend und fortpflanzungsschädigend.
Besonders schädlich ist die Substanz für Wasserorganismen. Durch Übertragung in der Nahrungskette sind auch Vögel und Säugetiere in ihrer Fortpflanzung gefährdet. Die Stockholmer Konvention zur Begrenzung der Umweltverschmutzung durch POPs verbietet die Herstellung und Anwendung dieser Substanz. (red, derStandard.at, 18.12.2012)
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