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Wien/Brüssel - Die Verlängerung der Medizin-Quotenregelung ist fixiert: Die Europäische Kommission hat dem Wissenschaftsministerium am Dienstag mitgeteilt, dass das Moratorium des Vertragsverletzungsverfahrens bis Ende 2016 verlängert wird.

Damit sind auch zumindest in den kommenden vier Studienjahren in den Fächern Human- und Zahnmedizin 75 Prozent der Studienplätze an den drei Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien für InhaberInnen österreichischer Reifeprüfungszeugnisse reserviert, 20 Prozent für EU-BürgerInnen und fünf Prozent für Nicht-EU-BürgerInnen. "Aus unserer Sicht ist die Entscheidung der Kommission erfreulich und trägt unseren intensiven Bemühungen Rechnung", heißt es dazu in einer Aussendung des Ministeriums.

Regelung seit 2006

Die 2006 eingeführte Regelung war ursprünglich von der EU-Kommission wegen der Diskriminierung von EU-Bürgern bekämpft worden. 2007 wurden Österreich mittels Moratorium allerdings fünf Jahre Zeit eingeräumt, um die Notwendigkeit der Regelung zu belegen. Über die Dauer der Verlängerung gab es zunächst in der Kommission Stillschweigen.

Die Entscheidung der Kommission hatte sich auch deswegen verzögert, weil die von Österreich präsentierte Studie über den Ärztemangel erst analysiert wurde. Österreich argumentierte damit, dass ohne Quote die medizinische Versorgung des Landes nicht gesichert sei. Die Studie zeigt auf, dass zwar in Österreich genug Mediziner ausgebildet werden und das Land Europa-Spitze sei, doch müsse dafür gesorgt werden, dass möglichst viele Absolventen auch im Land bleiben.

Die ursprüngliche Forderung der EU-Kommission konnte Österreich bis dato allerdings nicht erfüllen: Es sollte nachweisen, dass ohne die Mediziner-Quote die Gesundheitsversorgung in Österreich in Zukunft stark gefährdet wäre, da vor allem Studenten aus Deutschland - sie stellen die große Mehrheit der Studenten aus EU-Ländern - nach ihrem Studienabschluss Österreich wieder verlassen und dem heimischen Gesundheitssystem damit nicht zur Verfügung stehen.

Valider Nachweis erst ab 2015

Dieser Nachweis war allerdings bisher de facto auch noch nicht möglich, so das Ministerium. Die Begründung: Erst ab dem kommenden Jahr gebe es erste Absolventen aus dem ersten Jahrgang mit der Quotenregelung und diese stünden frühestens 2015 nach dem Turnus dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Aus Studenten-Befragungen gehe hervor, dass 75 Prozent der deutschen Studenten, die an den heimischen Medizin-Unis studieren, nicht in Österreich arbeiten wollen. "Ein valider Nachweis lässt sich aber erst ab 2015 erbringen, dafür hat Österreich nun die entsprechend notwendige Zeit seitens der Europäischen Kommission bekommen", heißt es in der Aussendung.

Töchterle fordert unterdessen weiterhin eine breitere Lösung des Problems der "asymmetrischen Mobilität", von der neben Österreich mit dem starken Zustrom deutscher Numerus-Clausus-Flüchtlinge auch andere EU-Länder betroffen sind. Im Kern geht es darum, dass Studenten aus großen EU-Ländern an Unis in benachbarten Staaten mit der gleichen Landessprache ausweichen. (red, APA, derStandard.at, 18.12.2012)