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Es kam wie es kommen musste. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kübelt jetzt nach der Einheitswert-Bemessung bei der Grundbuchsgebühr auch jene bei der Grunderwerbssteuer. Bis 31. Mai 2014 hat die Regierung Zeit, das Gesetz zu reparieren. Eine wichtige Korrektur, denn die Grunderwerbssteuer hat im Vorjahr 750 Millionen Euro gebracht, wie das Finanzministerium mitteilte. Die Gemeinden fürchten um eine Haupteinnahmequelle.
Anders entschied der VfGH an anderer Front: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - basierend auf einer EU-Richtlinie - wir dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Der Grund ist einmal mehr, dass die Steuer für einen Teil der Transaktionen nach dem Verkehrswert und für den anderen Teil nach dem veralteten Einheitswert berechnet wird, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag. Die Grunderwerbssteuer etwa wird für Käufe nach dem Entgelt, also dem Verkehrswert, berechnet, für Schenkungen oder landwirtschaftliche Übergaben nach dem Einheitswert. Das sei eine klare Ungleichbehandlung und dadurch verfassungswidrig. Dieser Umstand führte schon zu einer Reihe von Aufhebungen, nämlich der Schenkungs-, Erbschafts-, Stiftungseingangssteuer sowie zuletzt der Grundbucheintragungsgebühr.
Auch die jüngst reparierte Grundbucheintragungsgebühr könnte übrigens wieder vor dem VfGH landen - weil sie weiter teilweise nach dem Einheitswert berechnet wird, um eine massive Erhöhung für Familien, Unternehmen und in der Landwirtschaft zu vermeiden.
Die Grundstücks-Einheitswerte wurden zuletzt in der "Hauptfeststellung" 1973 festgelegt und sind seither nicht mehr angepasst worden. Die Höchstrichter bezeichneten den Einheitswert denn in der Vergangenheit als "Zufallswert". Eine Vergleichsberechnung des Finanzministeriums aus dem Jahr 2007 ergab laut Holzinger, dass im Extremfall der Verkehrswert eines Grundstücks 510 Prozent des dreifachen Einheitswertes - der üblicherweise die Bemessungsgrundlage für Steuern ist - ausmacht. Andererseits gebe es aber Grundstücke, bei denen der Einheitswert höher ist als der Verkehrswert.
Ein Trostpflaster gibt es für den Bund aber auch. Es ist die lange Reparaturfrist bis Mai 2014. Holzinger geht davon aus, dass die Regierung im nächsten Jahr mit der Nationalratswahl und vier Landtagswahlen wenig Zeit für gesetzgeberische Arbeit haben werde.
Genau davor fürchten sich aber die Gemeinden. Wenn die Frist wegen politischen Stillstands nach den Nationalratswahlen 2013 ohne Ergebnis auslaufe, würden sie vor dem "finanziellen Ruin" stehen, merkt Gemeindebundchef Helmut Mödlhammer an. Das Mantra "Wir sind die Hauptbetroffenen" ist nicht unberechtigt, schließlich sind im Vorjahr 96 Prozent der Grunderwerbssteuer-Einnahmen in die Gemeindebudgets geflossen.
Ohne die Grunderwerbssteuer-Einnahmen könnten die Gemeinden außerdem den Stabilitätspakt nicht einhalten.
Das Finanzministerium wartet zunächst ab, man will erst seine Experten das Erkenntnis des VfGH prüfen lassen. (APA/red, derStandard.at, 18.12.2012)
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umso mehr neige ich zu einfachen Lösungen:
Nationalratsbeschluß, den Mißstand durch generelle Neuberechnung der Einheitswerte zu beheben. Fristsetzung ans Finanzministerium.
Betrauung der Finanzministerin mit der Fortführung der Geschäfte, bis ein neuer Finanzminister ernannt ist.
Wetten, die wird ihre eigene Nachfolgerin?
denn mit dem Verkerhwert bestimmt ein andere den Grundstückswert, jemand, der mit dem betroffenem Grundstück meist nie etwas zu tun hat.
Und das ist wohl auch verfassungswidrig.
Das Problem ist, dass hier ein schlechtes Gesetz gemacht wurde, weil die Leute, die den Verkehrwert immer fordern, keine Ahnung von Legistik haben und ausserdem halt auch nicht die schlauesten sind.
Landwirtschaftliche Grundstücke werden im Moment gerade neu bewertet, echt bewertet. Da wird ausgerechnet, wieviel Ertrag man so im Durchschnitt erzielen kann und welches Geldkapital den selben Ertrag brächte.
Das bringt im Endeffekt nicht das, weil - ich schreibs eh immer wieder - z.B. die Erträge seit 1995 (EU-Beitritt) nicht gestiegen sind.
Was sich aber geändert hat (und zwar stark!) sind Einkünfte aus Mietshäusern und Firmengrundstücken, weil sich da gesetzliche Grundlagen (Mietrecht...) geändert haben.
Da verstecken sich die Hausherrn hinter den Bauern.
Und nicht umgekehrt!
daß, wäre der Einheitswert einigermaßen aktuell kalkuliert, jeder über den Einheitswert hinausgehende Wert auf Ertragserwartungen beruht, die üblicherweise nach den Kriterien der Bewertung durch einen ordentlichen Kaufmann nicht volägen und daher ein Spekulationsgeschäft darstellten...
Die Bezahlung eines vom Einheitswert stärker differierenden Verkehrswertes sollte völlig gesetzeskonform von Amts wegen (Schutz von Gläubigerinteressen, auch der Staat ist mit Steuern und Abgaben Gläubiger!) eine Anzeige wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Krida nach sich ziehen!
sie sagen es richtig: auch der Staat ist Gläubiger und Interessent eines hohen Verkehrwertes.
Man sollte sich vielleicht daran erinnern, dass schon das byzantinische Reich, wie auch das römische Verkehrswerte (nicht nur Ertragswerte) geschätzt hatte und dadurch eine erhebliche Unruhe in die Bevölkerung gebracht hatte,
war damals schon Lug und Trug.
Was der Staat sich alles nimmt ist erschreckend.
Anstatt die Bürger, ob jetzt arm oder Reich, weiter zu melken kommt keiner auf die Idee mit dem Sparen an zu fangen. Es geht sogar noch weiter und man zockt wie in Salzburg mit den Steuergeldern herrum, ist ja wurscht, Geld kommt eh jedes Jahr neu rein.
Die GrESt wird hoffentlich vom Finanzamt für Verkehrssteuern bzw von Notaren gemäß dem Gesetz (dh nicht rechtwidrig) ermittelt. Der VfGH hat vielmehr festgestellt, dass die rechtsgemäße Ermittlung nicht verfassungskonform ist, weil das Gesetz der Verfassung widerspricht. Das ist was anderes.
Da liegens falsch, weil die Begründung ist nicht die Verfassungswidrigkeit sondern die langjährige Nicht-Neuberechnung der Enheitswerte, wodurch mit der Zeit die Differenz zwischen Einheitswert und Verkehrswert zu groß wurde.
Das Finanzministerium weigert sich unter Hinweis auf Personalmangel, eine generelle Neuberechnung durchzuführen. M.E. gehört die Ermittlung sowieso in die Statistik Austria ausgegliedert und laufend durchgeführt. Die haben zwar auch nicht mehr Personal, haben aber sowieso alle notwendigen Daten...
Einige Gedanken:
- wenn man den realen Wert heranzieht, könnte das wohl für viele Leute den Ruin bedeuten
- Wie will man den realen Wert richtig ermitteln? Das schreit doch förmlich nach Einsprüchen
- Wo werden die Mehreinnahmen dann verzockt?
Bei einer Grunderwerbssteuer geht es um Grunderwerb und wenn man eine Immobilie (+Steuer) nicht zahlen kann, dann soll man es lassen.
Keiner wird in den Ruin getrieben, der sich beim Immobilienkauf nicht selbst dorthin treibt. Das ist das gleiche, wie wenn ich erstaunt wäre, dass ich beim Autokauf MWSt. bezahlen muss.
Sie implizieren, dass da jemand unvorhergesehene Kosten hätte. Das stimmt aber nicht. Es geht hier überhaupt nicht um Substanzsteuern.
Die Ermittlung des realen Wertes, wie das in den USA bei Hypotheken durch die Banken regelmässig beauftragt wird, stösst hier naturgemäss an Grenzen.
Es müssten innerhalb einer gewissen Frist alle Immobilien bewertet werden, wozu gewisse Kenntnisse des lokalen Marktes nötig wären. Vergleichende Verkaufswerte der letzten Zeit, Lage, Zustand usw. Dann werden viele, die ihre Immobilie als falsch bewertet sehen, gegen die Bewertung klagen. Wenn ein Gutachter das kaputte Dach nicht gesehen hat? Wenn ein Schloss zwar theoretisch 10 Mio wert ist, praktisch aber unverkäuflich? Was passiert bei Änderungen? Müssen Renovierungen gemeldet werden? Es wird sich niemand aufregen, wenn die Bewertung weitgehend folgenlos wäre - doch wozu dann bewerten?
Also das System USA ist ja wohl nicht nachahmenswert. Hat uns eine der größten Krisen beschert ... Immobilienblase ... die haben einfach so hoch bewertet, wie sie Kredite vergeben wollten.
Hat schon jemand eine kritische Stimme zu dem Ganzen aus Bank-Kreisen gehört? Nein? Spricht vielleicht Bände.
Wenn Sie eine Immo kaufen wollen und das Geld dafür in Ihrer Portokasse nicht finden, dann führen Sie ein Gespräch mit dem Kreditsachbearbeiter der Bank Ihres (hoffentlich begrenzten) Vertrauens.
Österreichische Banken geben maximal 80% des Schätzwertes der Immo als Kredit, den Rest müssen Sie schon haben. In den USA wars so, dass 100% des Kaufpreises von den Banken finanziert wurde.
Auch der österr. Bankmann verlässt sich nicht auf eine blumige Schilderung des Objekts Ihrer Begierde, meist kommt er selbst vorbei und schaut sich das Dings an. Bei grösseren Objekten kann dann eine Expertise durch einen Sachverständigen angefertigt werden. Vielleicht haben Sie ja übersehen, dass die Hütte denkmalgeschützt ist? etc.
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