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In Österreich haben die Telekommunikations-Unternehmen seit 1. April 2012 die Pflicht, alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Gegen diese Umsetzung der EU-Richtlinie wandten sich die Kärntner Landesregierung, der von den Grünen unterstützte Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (unterstützt von 11.139 Personen) sowie ein Angestellter eines Telekommunikations-Unternehmens in ihren Anträgen an den VfGH.
vergrößern 494x453Wissen: Vorratsdatenspeicherung
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schaltet in der Frage der Vorratsdatenspeicherung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. In Behandlung österreichischer Anträge entstanden bei den Verfassungsrichtern Bedenken, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dem in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrecht auf Datenschutz widersprechen könnte. Deshalb wurden dem EuGH Fragen zur Vorab-Entscheidung vorgelegt.
Anlass dafür sind Anträge der Kärntner Landesregierung, eines Angestellten eines Telekommunikationsunternehmens, sowie zusammengefasst von mehr als 11.000 Privatpersonen (AK Vorrat) gegen das österreichische Telekommunikationsgesetz über die Vorratsdatenspeicherung. Dieses Verfahren wird mit dem Vorlagebeschluss an den EuGH unterbrochen, es bleibt aber bis auf Weiteres in Kraft. Denn der VfGH kann es nicht von sich aus vorläufig außer Kraft setzen.
Das österreichische Verfassungsgericht ist - nach dem irischen - das zweite, das den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Frage der Vorratsdatenspeicherung befasst. Der VfGH werfe in seinem Ersuchen aber "mehr und detailliertere Fragen" auf, erklärte Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz. Er hofft auf eine rasche Antwort des EuGH, verwies Holzinger auf die durchschnittliche Dauer von 16 Monaten.
Der VfGH hat sich an den EuGH gewandt, weil er Zweifel an der Gültigkeit bzw. Auslegung des EU-Rechts hat - nämlich ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem in der Grundrechtecharta verankerten Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist. Ob dies der Fall ist, ist eine der sechs Fragen, die der VfGH dem EuGH vorlegte. Sollte der Luxemburger Gerichtshof einen Widerspruch erkennen, müsste er die Ungültigkeit der Vorratsdaten-Richtlinie feststellen, erläuterte Holzinger.
Die EU-Grundrechtecharta garantiere - wie die Europäische Menschenrechtskonvention und das österreichische Grundrecht auf Datenschutz -, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Zwar sei dem VfGH bewusst, so Holzinger, dass die - als Anti-Terror-Maßnahme ergriffene - Vorratsdatenspeicherung die Ermittlung und Verfolgung schwerer Straftaten zum Ziel habe. Aber sie betreffe "fast ausschließlich Personen, die keinen Anlass für die Datenspeicherung gegeben haben".
Mit den ermittelten Daten seien die Behörden über deren privates Verhalten informiert. Zudem sei das Missbrauchsrisiko bei einer solchen Masse ermittelter Daten sehr hoch, erläuterte Holzinger die Überlegungen des VfGH, die zur Befassung des EuGH führten.
Dass der VfGH in der Prüfung der Beschwerden gegen das heimische Telekommunikationsgesetz auch die EU-Charta als Maßstab nimmt, beruht auf einer Grundsatzentscheidung vom Mai d.J. Damals stellte der VfGH fest, dass in Verfahren, in denen Unionsrecht eine Rolle spielt, die Grundrechtecharta der EU wie die Verfassung zu sehen ist - der VfGH also auch Gesetze aufheben kann, die zu ihr im Widerspruch stehen. Mit der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen EU-Charta habe sich "der Standard des Grundrechtsschutzes in der EU sehr verbessert", konstatierte Holzinger.
Gegenüber dem WebStandard zeigte sich AK-Vorrat Sprecher Thomas Lohninger zufrieden mit der Entscheidung des VfGH. "Es freut uns sehr, dass unsere Bedenken geteilt werden". Auch sieht er darin ein politisches Signal, gegen die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Urheberrechtsdelikte.
In Österreich ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Durch die Vorratsdatenspeicherung können die Behörden sechs Monate im Nachhinein auf Kommunikationsdaten von Festnetztelefon, Handy, E-Mail und Internet zugreifen. Darunter fallen neben Name und Adresse des Benutzers unter anderem auch Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen - jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt - und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten, also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.(sum/APA, 18.12. 2012)
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http://derstandard.at/127137649... -enthaftet
Und dass man dann nicht mit Samthandschuhen angefasst wird ist ein weiteres Problem.
Deshalb NEIN zur Bespitzelung!!!
Die Bevölkerung ist für dieses Thema zu wenig sensibilisiert - "wer nichts zu verbergen hat..." ist die Grundstimmung.
Wenn man sich aber vorstellt, dass da jemand mit Schlapphut und schwarzer Sonnenbrille den ganzen Tag hinter einem hergehen würde und und jegliche Kommunikation festhielte (nicht den Inhalt und Zeit, Ort und Gesprächspartner), dass jemand den Postkasten vor einem aufmacht und alles protokolliert - wird einem doch sehr mulmig.
Dass Karl mit der irrwitzigen Idee die VDS gegen Filesharer einzusetzen daherkommt, ist ja der nächste Wahnsinn! - Was noch? Teaser bei Falschparkern, Hausdurchsuchungen bei Gis-Verweigerern?
VDS wurscht, aber das schädliche und kriminelle Bankgeheimnis darf niemand anrühren - das ist Österreich.
hat keinen Schlapphut und keine Sonnenbrille - er ist dein Kumpel Smartphone, dem du alles anvertraust und das dem Onkel Zuckerberg und der Tante Google und Onke Youtube zur Sichtung und Verwahrung gibt, so dass du immer alles wunschegerecht geliefert bekommst.
Ich glaub weniger, dass es mit "Wer nichts zu verbergen hat ..." zu tun hat; sondern eher mit der "nicht Greifbarkeit" der Dinge.
Die meisten wissen ja nichtmal welche Informationen schon alleine Webserver zu Statistikzwecken loggen, usw. Und was eigentlich alles moeglich ist rauszufinden nur wenn man eine Seite aufruft: IP (Provider, Ort), Betriebssystem, Browser, Sprache, ...
Nun geschätzer User, diese "Paranoia " ?! wäre dann wohl noch etwas weiter zu spinnen.
z.B. welcher UserIN beurteilt welchen UserIN zu welchen Thema in welcher Form(Satzstellung und Grammatik) in den div.Foren (so auch im Standard ). Die statist. Möglichkeiten ( und Begehrlichkeiten) sind (oder wären) in dem Moment wohl grenzenlos.
Ist schon ein wenig lächerlich, oder? Wenn ich in einem Geschäft bezahle, weiß der Verkäufer auch, welche Sprache ich spreche, welches Bezahlungsmittel ich verwende, möglicherweise sogar, wo ich herkomme, und wenn nicht, wär's mir auch wurscht.
Ich bin absolut gegen eine Vorratsdatenspeicherung, aber ich bin auch gegen völlig verblödete Argumente.
Der Verkäufer zeichnet es nicht auf und greift darauf innerhalb von 6 Monaten zu.
Oder macht ihr Verkäufer jeden Tag ein Foto von Ihnen, fotografiert Ihre Geldbörse, notiert alle Nummern auf den Scheinen, es könnte ja Schwarzgeld sein,...
Da muss ich wiedersprechen, natürlich zeichnet der Verkäufer es auf. Siehe Videokameras (wer garantiert, dass der Verkäufer die nicht illegalerweise bunkert?) bzw. Quittungen von Kreditkarte und Bankomat? Meines Wissens steht da ein Kontoinhaber drauf. Inklusive dem Videomaterial kann man dann sogar hergehen und hat zum Namen auch noch ein passendes Foto parat.
Nun ja, ich weise in meinem Bekanntenkreis auf die Problematiken der Einschränkung der Netzfreiheit (ja nicht nur VDS) hin. Leider ist die "alte" Generation mit diesem Thema überfordert weil Sie ja nicht damit "aufgewachsen" sind.
Es bleibt zu hoffen, dass ich sie irgendwann davon überzeugen kann dass Netzfreiheit in unserer heutigen Zeit SEHR wichtig geworden ist.
Weg mit diesen wert(e)losen, charakterlosen Abnicker-Korruptionisten mit "Klubzwang"!
Nur etwas mehr als 10 Jahre nach dem Mauerfall haben wir nun Zustände wie in der DDR.
Verraten von den eigenen Volksvertretern. Gesindel!
und natürlich auch vor den bug der övp
die die ohnehin menschenrechtsgefährdende eu richtlinie noch für ihre perversionen verschärfte,
und mit absurden gründen durchdrückte
kann sich noch jemand an karin hackl erinnern, eine der övp verhandlerinnen der vds umsetzung,
die mit der witzdiplomarbeit,
gegen die jetzt die staatsanwaltschaft ermittelt, weil sie geld von der telekom bekommen hat?
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