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Wolfgang Flöttl und sein Verteidiger Herbert Eichenseder haben gut lachen.

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Die illustre Runde am Straflandesgericht in Wien (v. li.): Ex-Bawag-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger, Wolfgang Flöttl, Ex-Bawag-Vorstand Peter Nakowitz, Richter Christian Böhm und die Ex-Bawag-Vorstände Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker.

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Wien - Die Wiederholung des Bawag-Strafprozesses gegen sieben Angeklagte hat mit sechs Freisprüchen betreffend die Untreuevorwürfe gegen die Bank geendet. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Böhm sprach den Spekulanten Wolfgang Flöttl von allen Vorwürfen frei, ebenso die Ex-Bankvorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner sowie Ex-Prüfer Robert Reiter. Lediglich Ex-Bawag-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger erhielt mit einem Monat bedingt eine Minimalstrafe betreffend Bilanzdelikte beim ÖGB, dem früheren Eigentümer der Bank.

Im ersten Prozess waren alle Angeklagte zu teils mehrjährigen unbedingten Haftstrafen verurteilt worden, lediglich Büttner hatte eine bedingte Strafe erhalten. Das Urteil von Richterin Claudia Bandion-Ortner war vor zwei Jahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) in großen Teilen gekippt worden, daher wurde der neuerliche Prozess notwendig.

Der frühere Bank-Generalsekretär Peter Nakowitz wurde am Dienstag zwar freigesprochen, hat aber noch eine Verurteilung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, über die noch das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden muss. Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner ist rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat. Sein Nachfolger an der Bankspitze, Johann Zwettler, wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Beide sind derzeit aus gesundheitlichen Gründen vollzugsuntauglich. Elsner stand im Bawag-Prozess II nicht vor Gericht: Das Verfahren gegen ihn wurde ausgeschieden, weil er trotz zahlreicher Ladungen nie vor Gericht erschienen ist.

Schädigungsvorsatz fehlte

Richter Böhm begründete die Freisprüche damit, dass beim Vorwurf der Untreue der Schädigungsvorsatz gegenüber der Bank gefehlt habe, die subjektive Tatseite sei also nicht vorhanden gewesen. Elsner und Zwettler hätten die übrigen Beteiligten getäuscht, bei den verlustreichen Spekulationen Flöttls mit Bawag-Geldern und der Vertuschung der Verluste hätten die anderen Elsners Angaben vertraut. Zu Flöttls Pflichten als internationalem Investmentbanker gehöre es nicht, dass er überprüfe, ob die Bank ihm so viel Geld für Spekulationsgeschäfte überhaupt überlassen durfte. Die Prüfung der Großveranlagungsgrenze sei nicht seine Pflicht gewesen.

Die Freigesprochenen zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Flöttl erklärte, er sei sehr froh. Das Urteil selbst wolle er nicht kommentieren. Weninger akzeptierte seine Verurteilung zur Minimalstrafe von einem Monat bedingt, er hatte bereits im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. "Das Urteil ist gerecht", sagte der ehemalige ÖGB-Finanzreferent, daher werde er es auch nicht anfechten.

Staatsanwältin Sonja Herbst gab keine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft hat nun drei Tage Zeit, die Urteile zu bekämpfen.

Elsner "schockiert"

Elsner sei von den Urteilen vom Dienstag "schockiert", sagte dessen Anwalt Andreas Stranzinger. Er habe darüber nach der Urteilsverkündung mit Elsner gesprochen und ihm das Urteil erklärt. "Wir beide sind schockiert über den Umstand, dass nicht aufgeklärt wurde, dass auch der zweite Rechtsgang in der Form völlig mangelhaft geblieben ist und wir alle nicht wissen, was tatsächlich mit den Geldern passiert ist, was tatsächlich Flöttl gemacht hat", sagte Stranzinger.

Was Richter Böhm gesagt habe, müsse auch für Elsner, Zwettler und Peter Nakowitz gelten. "Elsner sagt ganz klar, wenn es die anderen nicht wussten oder nicht wissen konnten, was passiert ist, und den anderen auch keine subjektive Tatseite unterstellt werden kann, dann hat er auch keine subjektive Tatseite", so Stranzinger. "Wenn Flöttl nicht wusste, was mit dem Geld passierte, wenn Flöttl nicht wusste, wie riskant die getätigten Investitionen sind, er als Experte und als Investmentbanker, wie sollte es Elsner wissen?" Insofern komme auch Elsner nach diesem Urteil die fehlende subjektive Tatseite zugute und müsste auch bei Elsner mit Freispruch vorgegangen werden, argumentierte Stranzinger. (APA, 18.12.2012)